Muß das Kind auf die Steuerkarte?

Moin!

Mal angenommen, jemand hat ein volljähriges Kind, das in der Ausbildung ist: Muß dieses Kind (bzw. ein Freibetrag dafür) auf der Steuerkarte eingetragen werden oder kann sich der Betroffene evtl. zuviel gezahlte Steuern mit der Einkommensteuererklärung zurückholen?

Nehmen wir weiterhin an, daß es sich um einen bequemen Menschen handelt und das Kind seine Ausbildung erst noch beginnt, die Voraussetzungen für eine evtl. Eintragung also beispielsweise erst im Herbst des Steuerjahres gegeben sein werden: Kostet ihn diese Bequemlichkeit (auf eine Eintragung zu verzichten) bares Geld (vom zinslosen Darlehen an Vater Staat mal abgesehen)?

Besten Dank vorab!

Munter bleiben… TRICHTEX

Hallo!

kann sich der
Betroffene evtl. zuviel gezahlte Steuern mit der
Einkommensteuererklärung zurückholen?

Ja, das geht.

Kostet ihn diese Bequemlichkeit (auf eine Eintragung
zu verzichten) bares Geld (vom zinslosen Darlehen an Vater
Staat mal abgesehen)?

steuerlich nicht. Der Kinderfreibetrag wäre wichtig wenn Kurzarbeitergeld bezogen wird, bei der Lohnabrechnung sollte man aufpassen, dass der Arbeitgeber nicht den Zuschlag in der Pflegeversicherung für Kinderlose mit draufpackt.

Gruß

Jörg