Hallo, Gemeinde
Mein GB Sohn , verfügt über ein sogenanntes Schonvermögen, muss diese verbraucht werden um Prozesskostenhilfe( Zahlungsklage) inreichen zu können ?
Danke, für Antworten
Interessehalber: Was ist ein GB Sohn?
Gruß
Wolfgang
Ich weiß zwar auch nicht was „GB Sohn“ bedeuten soll.
Aber „Schonvermögen“ spricht ja für Unterstützung nach Hartz IV oder Grundsicherung.
Man muss doch beim Antrag auf Prozesskostenhilfe alles angeben, Einnahmen, Ausgaben usw. Selbst wenn ein Guthaben auf der Bank dann gar nicht angerechnet würde.
meines Erachtens nach sind 5.000 € Schonvermögen für den Antragsteller plus je weitere 500 € je unterhaltspflichtiger Angehöriger (Ehefrau, Kinder) unschädlich. Heißt, man bekäme Prozesskostenhilfe ohne auf sein kleines Vermögen zurückgreifen zu müssen.
Aber immer im Antrag alles angeben !
MfG
duck313
Geistige Behinderung