Muss das Sozialamt Salzburg kaution zahlen

Ich war heute beim Sozialamt und habe wegen der Mietkaution angefragt.
Mir wurde gesagt dass die Kaution nur dann übernommen wird wenn ich mir eine billigere Wohnung suche.
Die Miete für die 45 qm Wohnung ist 490 € ex.
Die vom Sozialamt hat gesagt sie übernehmen die Kaution nur wenn die Miete 390 € ex. beträgt.
Ich habe vor 2 Wochen, nach langer Arbeitslosigkeit endlich einen Arbeitsgeber gefunden der mich als Küchenhilfe eingestellt hat, da ich keinen H.A. habe, bin ich froh endlich eine Arbeit zu haben.
Da ich aber quasi obdachlos bin, und unbedingt eine Wohnung brauche, aber kein Geld für die Kaution habe, ich aber unbedingt die Wohnung brauche, sonst würde ich auf der Straße stehen.
Ich wahr 2 Monate auf Wohnungs-Suche, immer wieder bekam ich von den Vermieter die gleiche Antwort " mein mit dem Sozi will ich nichts zu tun haben" endlich habe ich einen Vermieter gefunden, dem es egal ist das das Sozialamt die Kaution übernimmt, jetzt sagt das Sozialamt nein.
Ich versteh die Wellt nicht mehr.
Dann hab ich keine Arbeit und keine Wohnung.
Kann mir das Sozialamt die Kaution verweigern?
Wenn ich die Kaution nicht bekomme, und nicht einziehen kann, verliere ich die Arbeit auch!!!
Was kann ich tun???
Bitte um Hilfe!!!
Danke Danke

Hallo,

ich war mal in einer ähnlichen Lage. Damals wollte das Amt die Kaution auch nicht bezahlen. Ich habe sie selber bezahlt.

Ich würde mal hier schauen:
http://www.arbeitsagentur.de/nn_549720/Navigation/ze…

oder hier:
http://de.answers.yahoo.com/question/index?qid=20080…

Oft stellen die sich quer, dann würde ich denen drohen oder zum nächsten Vorgesetzten gehen.

Nicht aufgeben und viel Glück.

Sina

Hallo Amigo00

Grundsätzlich ist es so, dass das Sozialamt, bzw. ARGE die Mietkaution übernehmen muss, sobald sie den Empfänger zum Wohnungswechsel zwingt. Früher wurde es als Darlehen bewilligt doch am 05.09.07 entschied das LSG Hessen,(AZ: L 6 AS 145 / 07 ER PM LSG Hessen 33/07), dass dieses Darlehen nicht nicht mit den Grundsicherungsleistungen aufgerechnet werden darf. Das heißt, ein Tillgungsanspruch kann nur bei einem Einkommen oberhalb der Pfändungsgrenze geltend gemacht werden, was bei einem Sozialhilfeempfänger, bzw. Hartz IV-Empfänger ja ohnehin nicht der Fall ist. In ihrem Fall ist es ja nun so, dass sie nun durch ihren Verdient darüber liegen werden, aber ich denke, dass es hier dasselbe ist, wie im Fall des Arbeitslosengeldes, bei dem man ja auch Anspruch bis zur ersten Lohnauszahlung hat. Danach werden sie es zurückzahlen müssen, wenn sie mit ihrem Gehalt über der Pfändungsgrenze liegen, aber die Hauptsache wird ja sein, dass sie die Kaution erstmal gestellt bekommen. Danach können sie diese ja dann in Raten zurückerstatten.

Hoffe etwas geholfen zu haben
Viele Grüsse
Micha0160

Hallo und entschuldigung, ich hab die Anfrage irgendwie verbummelt, ich weiss auch nicht wie das in Salzburg gehandhabt wird, denn das ist ja in Österreich, aber darf man denn jemanden auf der Straße sitzen lassen? wo wohnst du denn bisher? Unter der Brücke oder bei Freunden und Familie? MfG Nicole Richter

Einmal da einmal dort bei Freunden/inen.
Famielie ( Mutter) will nichts mehr mit mir zu tun haben!
Hat mich mit 16 Jahren rausgeschmissen. Bin 20
Hat die Kinderbeihilfe und die Alimente einfach behallten.
musste schauen wie ich mit dem Leben fertig werde.