Guten Tag,
ich habe mich vor knapp 5 Jahren Selbständig gemacht. Ich habe auch 6 Monate lang ein Überbrückungsgeld erhalten.
Nun aktuell nach einer Betriebsprüfung wurde eine Scheinselbständigkeit festgestellt.
Mit dem Auftraggeber wurde ein rückwirkendes Angestelltenverhältnis vereinbart.
Der nun als Arbeitgeber zählende Partner ist auch bereit die Sozialabgaben zu erstatten.
Meine Frage: was ist aber nun mit dem Überbrückungsgeld…muss dieser von mir zurück gezahlt werden oder muss das auch der Arbeitgeber übernehmen? Da es sich nicht unbedingt um eine geringe Summe handelt, wäre es für mich aktuell nicht ohne eine Aufnahme von Krediten möglich, diesen zurück zu zahlen!
PS: Wer muss denn eigentlich die Steuern in diesem Fall zahlen? Diese verändern sich ja somit auch Rückwirkend + alles was steurlich Abgesetzt wurde…
Ich hoffe es kennt sich jemand einigermaßen mit dem Thema aus und kann mir Tips geben, bevor ich nochmal mit dem Arbeitgeber ins Gespräch gehe…
Also wenn ich Arbeitsamt wäre würde ich es ebenfalls
zurückverlangen und zwar von Dir und nicht vom AG. Die
Lohnsteuer wird zurückgezahlt, dafür Einkommensteuer
und Änderung der Einkunftsart. Ob in der Summe
tatsächlich eine Rückzahlung/Erstattung sich ergibt
kann ich mangels Zahlen nicht sagen. Ich würde aber die
Scheinselbständigkeit prüfen, da hier auch eine Menge
von Seiten der Prüfer falsch gemacht wird. ´Haften´
könnte jedoch für Steuern in diesem Fall auch der
Steuerberater.
Gibt es hier keine Verjährungsfristen…habe da mal was von 4 Jahren Rückwirkend gehört?!
Des Weiteren hatte mir auch mein Steuerberater ein entsprechendes Schreiben erstellt damit das Überbrückungsgeld gezahlt wird…dieses wurde vom Arbeitsamt gefordert?!
Nun muss ich alles + Steuern zurück zahlen (auf einen Schlag) - das wäre eine höhere 5 Stellige Zahl!
Da kann ich mich ja nach einem Kredit für die nächsten 10 Jahre umsehen, damit ich das abzahlen kann.
Wie sieht es hier rechtlich aus? Sowohl der Steuerberater als auch der Arbeitgeber waren von Anfang an überzeugt das alles rechtlich ok ist…jetzt heisst es Scheinselbständigkeit…
Ob hier eine Verjährung eintritt kann ich nicht sagen.
RA fragen bitte. Ich gehe davon aus, dass
Scheinselbständigkeit von einer Person Deiner Wahl
geprüft wurde die Ahnung hat und von dieser Seite her
nix mehr zu machen ist.
Wenn keine Verjährung ist die Frage wer haftet für den
Murks. Für Zinsen auf alle Fälle Berater, denn er hätte
es meines erachtens erkennen müssen, aber bitte rA
fragen.
Gruß