Hallo alle miteinander,
danke schonmal im Voraus für eure Hilfe!
Ein Mieter eines Wg- Zimmers wohnt dort für genau 1,5 Jahre, bis ihm gekündigt wird, was allerdings für die Person nicht weiter schlimm war, weil sie sich nie richtig wohl gefühlt hat.
Das Zimmer ist sehr alt(modisch) und wirklich nicht gemütlich, der Teppich ist nicht schön am Rand verlegt. Die Vermieter sagten damals, sie hätten kurz vorm Einzug die Wände weiß gestrichen und hatten dies im Übernahmeprotokoll auch so niedergeschrieben, welches die Person unterschrieben hatte. Im Vertrag und Übernahmeprotokoll steht, dass das Zimmer im Originalzustand und geweißelt beim Auszug hinterlassen werden muss.
NUN KOMMEN WIR ZUR FRAGE: Die Person hat viele Fotos mit kleinen Reißzwecken aufgehängt und diese inzwischen alle entfernt, beim genauen Betrachten sieht man die kleinen Löcher aber noch. In der Ecke wo eine kleine Küchenzeile steht, sind ein paar Tomatenflecken vom Kochen, die die Person aber sicherlich mit einem feuchten Tuch leicht und vorsichtig abwischen kann.
Nun möchten die Vermieter aber, dass das gesamte Zimmer wegen der zwei oben genannten Punkte weiß gestrichen wird.
IST DIES RECHTENS?
Also ne Extraarbeit von 2-3 Stunden sollten nun kein Problem sein, aber es geht ums Prinzip und ums Recht. Diese besagte Person findet nichts im Netz, was ihr genau in diesem Fall helfen könnte!