Muss das Wg- Zimmer nach dem Auszug IN DIESEM FALL renoviert bzw. weiß gestrichen werden?

Hallo alle miteinander,

danke schonmal im Voraus für eure Hilfe!

Ein Mieter eines Wg- Zimmers wohnt dort für genau 1,5 Jahre, bis ihm gekündigt wird, was allerdings für die Person nicht weiter schlimm war, weil sie sich nie richtig wohl gefühlt hat.
Das Zimmer ist sehr alt(modisch) und wirklich nicht gemütlich, der Teppich ist nicht schön am Rand verlegt. Die Vermieter sagten damals, sie hätten kurz vorm Einzug die Wände weiß gestrichen und hatten dies im Übernahmeprotokoll auch so niedergeschrieben, welches die Person unterschrieben hatte. Im Vertrag und Übernahmeprotokoll steht, dass das Zimmer im Originalzustand und geweißelt beim Auszug hinterlassen werden muss.

NUN KOMMEN WIR ZUR FRAGE: Die Person hat viele Fotos mit kleinen Reißzwecken aufgehängt und diese inzwischen alle entfernt, beim genauen Betrachten sieht man die kleinen Löcher aber noch. In der Ecke wo eine kleine Küchenzeile steht, sind ein paar Tomatenflecken vom Kochen, die die Person aber sicherlich mit einem feuchten Tuch leicht und vorsichtig abwischen kann.

Nun möchten die Vermieter aber, dass das gesamte Zimmer wegen der zwei oben genannten Punkte weiß gestrichen wird.

IST DIES RECHTENS?

Also ne Extraarbeit von 2-3 Stunden sollten nun kein Problem sein, aber es geht ums Prinzip und ums Recht. Diese besagte Person findet nichts im Netz, was ihr genau in diesem Fall helfen könnte!

Ps: Die Person hat für das besagte Wg- Zimmer einen separaten bzw. einzelnen Mietvertrag, falls das noch als Info helfen könnte.

Ps: Die Person hat für das besagte Wg- Zimmer einen separaten
bzw. einzelnen Mietvertrag, falls das noch als Info helfen
könnte.

und was steht denn in diesem einzelnen Mietvertrag zu dem Thema ?

Wie bereits im Text hervorgeht, steht im Vertrag und im Übernahmeprotokoll, dass das Zimmer im Ursprungszustand und eventuell geweißelt übergeben werden muss.

Wie bereits im Text hervorgeht, steht im Vertrag und im
Übernahmeprotokoll, dass das Zimmer im Ursprungszustand und
eventuell geweißelt übergeben werden muss.

was GENAU steht denn da? Und ist das ein Formular gewesen?

In einem individuellen Mietvertrag übereinstimmend vereinbart, schuldet der Mieter wie zugesagt „Zimmer im Originalzustand und geweißelt beim Auszug“.

In einem Formular mietvertrag geregelte Schönheitsreparaturen dann, wenn sie durch Abwohnen mit Bezug auf den tatsächlichen Nutzungsgrad erforderlich sind.

Demnach darf der Vermieter in diesem Fall Renovierung wg. der Tomatenflecken und zahlreichen Reißzwecklöcher verlangen - mit feucht abreiben oder stellenweisem Nachstreichen muss er sich nicht zufrieden geben (Farbabweichung, sichtbare Ansätze) :open_mouth:

G imager761

steht […] im
Übernahmeprotokoll, dass das Zimmer im Ursprungszustand und
eventuell geweißelt übergeben werden muss.

Vereinbarungen in einem Übergabeprotokoll sind übereinstimmend erklärt zugesichert. Hier greift keine Inhaltsprüfung nach AGB, wonach überraschende oder den Mieter einseitig benachteiligende Klauseln unwirksam und damit nichtig sind :frowning:

Du musst das Zimmer also „geweissselt und im Origninalzustand“ zurückgeben :open_mouth:

G imager

Hi!

Kannst du das belegen oder kurz näher erklären? Das klingt irgendwie so, als könnte man mit jeglichen individuellen Vereinbarungen das Mietrecht umgehen? Oder stehe ich da aufm Schlauch?

Interessierte Grüße,
Inka

1 Like

Hi!

Kannst du das belegen oder kurz näher erklären?

Nur überraschende oder den Mieter benachteiligende Klauseln sind gem AGB-Inhaltsprüfung anfechtbar und damit unwirksam („Renovierung bei Auszug“, „Keine Tierhaltung“ usw).

Das klingt

irgendwie so, als könnte man mit jeglichen individuellen
Vereinbarungen das Mietrecht umgehen? Oder stehe ich da aufm
Schlauch?

Es herrscht Vertragsfreiheit. Demnach kann ich übereinstimend einen Vertrag schliessen, eben nur nicht meinen Vertrag durchsetzen.

Hallo,

Nur überraschende oder den Mieter benachteiligende Klauseln
sind gem AGB-Inhaltsprüfung anfechtbar und damit unwirksam
(„Renovierung bei Auszug“, „Keine Tierhaltung“ usw).

Nunja. es gibt haufenweise Klauseln, die den Mieter benachteiligen und trotzdem wirksam sind. Die Miete gehört zum Beispiel dazu. Oder Kleinreparaturen. Oder Schönheitsreparaturen.
Aber ‚Renovierung bei Auszug‘ ist nun wirklich eine Klausel, die der Vermieter auch durch eine individuelle Vereinbarung nicht wirksam machen kann. Lies mal:
http://www.focus.de/finanzen/news/gastkolumnen/hutze…
http://www.t-online.de/wirtschaft/immobilien/id_4538…
oder googel Dir noch ein paar Beispiele mehr, wenn Du willst.

Deine diesbezügliche Behauptung ist falsch.
Gtruß
Testare_