Hallo liebe Experten,
Der Vermieter hat meinem Bruder am 15.12.05 folgenden Brief per Einschreiben zugestellt:
"Sehr geehrter Herr xxxxxxx,
anbei sende ich Ihnen die Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2004 zu. Bei Fragen können Sie die Abrechnung bei vorheriger Terminvereinbarung bei dem Hausmeister Herrn xxxx einsehen. Bitte überweisen Sie die Nachzahlung auf das Konto xxxxxxxx."
ABER:
Bei der vom Vermieter bezeichneten „Nebenkostenabrechnung 2004“ handelt es sich um eine an den Vermieter/Eigentümer adressierten „Hausabrechnung“, die von einer WEG-Verwaltung für den Vermieter/Eigentümer erstellt wurde.
Dementsprechend sind dort lediglich die gesamten „Hauskosten“ (wie z.B. Stromkosten, Müllgebühren, Haftpflichtversicherung, Gebäudeversicherung, Hausreinigung, Hausmeister, Hausverwaltergebühr, Bankgebühren, Rücklage) und rechts daneben die auf die Wohnung heruntergerechneten Kosten dargestellt.
Drum kann dies meiner Meinung nach schonmal keine gültige Beko-Abrechnung für meinen Bruder darstellen.
Im Anschreiben steht: „Bei Fragen können Sie die Abrechnung bei vorheriger Terminvereinbarung bei dem Hausmeister Herrn xxxx einsehen.“
Drum ist nun die entscheidende Frage:
Muss der Vermieter meinem Bruder seine Betriebskostenabrechnung per Post zuschicken oder reicht es aus, die Beko-Abrechnung wie angeboten beim Hausmeister zu hinterlegen ?
Muss mein Bruder zum Hausmeister gehen und sich die Abrechnung abholen oder ist er dazu nicht verpflichtet ?
(Wobei man nun aufgrund der Formulierung nicht genau weiß, ob beim Hausmeister die gesamte Beko-Abrechnung hinterlegt ist oder lediglich die Belege)
Mein Bruder hat nun einen Termin beim Hausmeister am Montag vereinbart.
Wie würdet ihr im Falle meines Bruders nun vorgehen, gerade aufgrund der Kürze der Zeit, weil schon in 14 Tagen die Ausschlussfrist für den Vermieter abläuft ?
Vielen Dank und frohe Feiertage,
Leo