Muß dem Mieter Beko-Abrechnung zugeschickt werden?

Hallo liebe Experten,

Der Vermieter hat meinem Bruder am 15.12.05 folgenden Brief per Einschreiben zugestellt:

"Sehr geehrter Herr xxxxxxx,

anbei sende ich Ihnen die Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2004 zu. Bei Fragen können Sie die Abrechnung bei vorheriger Terminvereinbarung bei dem Hausmeister Herrn xxxx einsehen. Bitte überweisen Sie die Nachzahlung auf das Konto xxxxxxxx."

ABER:

Bei der vom Vermieter bezeichneten „Nebenkostenabrechnung 2004“ handelt es sich um eine an den Vermieter/Eigentümer adressierten „Hausabrechnung“, die von einer WEG-Verwaltung für den Vermieter/Eigentümer erstellt wurde.
Dementsprechend sind dort lediglich die gesamten „Hauskosten“ (wie z.B. Stromkosten, Müllgebühren, Haftpflichtversicherung, Gebäudeversicherung, Hausreinigung, Hausmeister, Hausverwaltergebühr, Bankgebühren, Rücklage) und rechts daneben die auf die Wohnung heruntergerechneten Kosten dargestellt.

Drum kann dies meiner Meinung nach schonmal keine gültige Beko-Abrechnung für meinen Bruder darstellen.

Im Anschreiben steht: „Bei Fragen können Sie die Abrechnung bei vorheriger Terminvereinbarung bei dem Hausmeister Herrn xxxx einsehen.“

Drum ist nun die entscheidende Frage:
Muss der Vermieter meinem Bruder seine Betriebskostenabrechnung per Post zuschicken oder reicht es aus, die Beko-Abrechnung wie angeboten beim Hausmeister zu hinterlegen ?
Muss mein Bruder zum Hausmeister gehen und sich die Abrechnung abholen oder ist er dazu nicht verpflichtet ?

(Wobei man nun aufgrund der Formulierung nicht genau weiß, ob beim Hausmeister die gesamte Beko-Abrechnung hinterlegt ist oder lediglich die Belege)

Mein Bruder hat nun einen Termin beim Hausmeister am Montag vereinbart.

Wie würdet ihr im Falle meines Bruders nun vorgehen, gerade aufgrund der Kürze der Zeit, weil schon in 14 Tagen die Ausschlussfrist für den Vermieter abläuft ?

Vielen Dank und frohe Feiertage,
Leo

Hallo,

schreibe dem Vermieter einen netten Brief in dem Du ihm mitteilst, dass er Dir leider die Verwaltungsabrechnung übersandt hat mit Kosten wie Rücklagen, Zinsen usw. und diese Kosten nicht von Dir zu zahlen sind. Bitte ihn höflich, Dir eine Abrechnung über die von Dir gezahlten Vorauszahlungen und nur über die mit Dir vereinbarten Betriebs- und Heizkosten zu übersenden.

Gruss Günter

Der Vermieter hat meinem Bruder am 15.12.05 folgenden Brief
per Einschreiben zugestellt:

"Sehr geehrter Herr xxxxxxx,

anbei sende ich Ihnen die Nebenkostenabrechnung für das Jahr
2004 zu. Bei Fragen können Sie die Abrechnung bei vorheriger
Terminvereinbarung bei dem Hausmeister Herrn xxxx einsehen.
Bitte überweisen Sie die Nachzahlung auf das Konto xxxxxxxx."

ABER:

Bei der vom Vermieter bezeichneten „Nebenkostenabrechnung
2004“ handelt es sich um eine an den Vermieter/Eigentümer
adressierten „Hausabrechnung“, die von einer WEG-Verwaltung
für den Vermieter/Eigentümer erstellt wurde.
Dementsprechend sind dort lediglich die gesamten „Hauskosten“
(wie z.B. Stromkosten, Müllgebühren, Haftpflichtversicherung,
Gebäudeversicherung, Hausreinigung, Hausmeister,
Hausverwaltergebühr, Bankgebühren, Rücklage) und rechts
daneben die auf die Wohnung heruntergerechneten Kosten
dargestellt.

Drum kann dies meiner Meinung nach schonmal keine gültige
Beko-Abrechnung für meinen Bruder darstellen.

Im Anschreiben steht: „Bei Fragen können Sie die Abrechnung
bei vorheriger Terminvereinbarung bei dem Hausmeister Herrn
xxxx einsehen.“

Drum ist nun die entscheidende Frage:
Muss der Vermieter meinem Bruder seine
Betriebskostenabrechnung per Post zuschicken oder reicht es
aus, die Beko-Abrechnung wie angeboten beim Hausmeister zu
hinterlegen ?
Muss mein Bruder zum Hausmeister gehen und sich die Abrechnung
abholen oder ist er dazu nicht verpflichtet ?

(Wobei man nun aufgrund der Formulierung nicht genau weiß, ob
beim Hausmeister die gesamte Beko-Abrechnung hinterlegt ist
oder lediglich die Belege)

Mein Bruder hat nun einen Termin beim Hausmeister am Montag
vereinbart.

Wie würdet ihr im Falle meines Bruders nun vorgehen, gerade
aufgrund der Kürze der Zeit, weil schon in 14 Tagen die
Ausschlussfrist für den Vermieter abläuft ?

Vielen Dank und frohe Feiertage,
Leo