Muss der AG bei Dienstreisen Spesen zahlen?

Hallo Zusammen,
ich bin oft auf Dienstreise bei unseren Kunden, meistens auch mit Übernachtung(en). Ich bekomme aber keinerlei Spesen bzw. Tagespauschalen oder wie man es sonst nennen mag. Ist das rechtlich überhaupt zulässig? Schließlich hat man ja einen Mehraufwand alleine dadurch, dass man Auswärts essen muss.
Zu diesem Thema findet man zwar viele Infos darüber, in welcher Form man diese Kosten von der Steuer absetzen kann; ich möchte aber einfach gerne wissen, ob der Arbeitgeber verpflichtet ist, dem Arbeitnehmer den entstandenen Mehraufwand bei Dienstreisen zu erstatten bzw. eine Pauschale zu zahlen?
Ich freue mich auf Eure Antworten und sage schon mal vielen lieben Dank!

Sorry, da kenn ich mich nicht aus, bei uns an der Schule gab es eine Art Spesenkonto, wenn das leer war, musste man/frau selber zahlen !

hoffe, du findest kompetenteren rat,

grüßle
mo

Sorry - d. kommt darauf an:

  • was steht im AV ?
  • gibt es einen TV - Inhalt ?
  • ist d. allgemeinverbindl. ?
  • welche innbetriebl. Regelungebn gibt es ?
  • wenn es einen BR gibt, gibt es BVn ?

LG, Marion

Hallo,

soviel ich weiß gibt es keine Verpflichtung für den AG zu zahlen, außer es ist im Vertrag mit festgelegt. Das kene ich so aus der Praxis. Ist aber schon etwas länger her. Meist zahlen die Arbeitgeber aber freiwillig Spesen.

Liebe Grüße

Birgit

Hallo, das kann man so pauschal in der Kürze garnicht beantworten ohne Einzelheiten des Arbeitsvertrages usw.usw. zu kennen.

Grundsätzlich kommt es auf die Tätigkeiten an, die mit geschlossenem Arbeitsvertrag aufgelistet sein müssen und dann auf den Arbeitsvertrag selbst, hilfsweise kann ein aktueller Tarifvertrag, sofern er DR-Regelungen enthält, herangezogen werden. War von vorne herein klar, dass zur Ausübung der dienstlichen Verpflichtungen ausdrücklich auch die Durchführung von Dienstreisen usw. zwingend erforderlich sind und wurde ein Reiseentgelt nicht geregelt, so kann eigentlich auch kein Ersatz der zsl. Kosten gefordert werden, da der AG diese evtl.Kosten mit dem Gesamtmonatslohn abgegolten hat.

Anders ist das, wenn es bei Arbeitsaufnahme nicht klar war, dass ständige DR anfallen und sich erst in der praktischen Tätigkeit dies herausstellt.

Ich würde mit dem AG erstmal das Gespräch suchen, hilfsweise über den Personalrat und erst wenn sich hier kein Erfolg abzeichnet mit einen Anwalt für Arbeitsrecht einen Info-Termin vereinbaren. Das kostet nicht viel und man bekommt für den Einzelfall Rechtssicherheit.

MfG
E.G.

Hallo, hab leider keine gesicherte Antwort darau; wird vermutlich in Tarifverträgen oder Reiskostenverordnungen geregelt. Im öffentlichen und kirchlichen Dienst gibt es entsprechende Reisekostengesetze.

ob der Arbeitgeber

verpflichtet ist, dem Arbeitnehmer den entstandenen
Mehraufwand bei Dienstreisen zu erstatten bzw. eine Pauschale
zu zahlen?

Was steht denn zu den Dienstreisen, die Du ja wohl nach Deiner Aussage des Öfteren machst, in Deinem Arbeitsvertrag?

Ansonsten hilft ein Blick ins BGB und dort in den § 670:
§ 670
Ersatz von Aufwendungen.
Macht der Beauftragte zum Zwecke der Ausführung des Auftrags Aufwendungen, die er den Umständen nach für erforderlich halten darf, so ist der Auftraggeber zum Ersatz verpflichtet.

Reicht Dir das als Ansatzpunkt?

Hallo
der AG ist grundsätzlich verpflichtet die angefallenden Kosten, die bei Reisen in seinem Auftrag (im dienstlichen Interesse )entstanden sind, zu erstatten. Es sei denn, im Arbeitsvertrag ist das anders vereinbart
Dabei kann sich der AG -soweit vorhanden- an einer betriebsinternen „Reisekosten-Ordnung“ „Betriebsvereinbarung“ oder „Tarifvertrag“ orientieren.
Die steuerlichen Vorschriften bei der Erstattung sind durch den AG zu beachten.
Es besteht aber grundsätzlich eine Pflicht zur Kostenerstattung.

Eudemos

Da gibt es nach meinem Kenntisstand keine eindeutige Gesetzesregelung:

Das hängt ab vom/ von
1: Arbeitsvertrag (ist da was drüber vermerkt? Auch im Hinblick auf die grundsätzliche Frage, ob Außendiensttätigkeiten, Dienstgänge oder Dienstreisen zur Erledigung der vertraglichen Arbeit gehören.)
2. zuständigen Tarifvertrag, der i.d.R. zwischen den zuständigen Tarifpartnern: Arbeitgeberverband und Gewerkschaft(en) ausgehandelt werden und dazu sicherlich was beinhalten.
3. jeweiligen betrieblichen Regelwerk, das in Form von Spesenordnungen und/oder Betriebsvereinbahrungen so etwas intern zwischen dem Betriebsrat und dem Arbeitgeber geklärt hat.
4. der „geübten betrieblichen Praxis“! Damit ist gemeint, wie in anderen, ähnlichen Fällen (seit mind. drei Jahren)(bei Kolleg[inn]en mal nachfragen) verfahren wird.

Also wenn möglich, den Betriebsrat oder die zuständigen Gewerkschaft (als Arbeitnehmervertreter) fragen. Selbst wenn man kein Mitglied ist. Der BR darf ohnehin nicht unterscheiden, ob man Gewerkschaftmitglied ist oder nicht! Er ist für alle Arbeitnehmer zuständig, die nicht i.S. des Gesetztes „leitenden Angestellt“ sind.

Wie wird es denn mit km-Geld für dienstliche Fahrten mit dem privaten Fahrzeug oder Fahrkarten gehandhabt.Und mit Übernachtungskosten? Die zahlt der AG doch sicherlich? Oder? Wäre ein Ansatz für Verhandlungen in Sache Spesen, so nach dem Motto, „wenn diese Aufwandentschädigungen selbstverständlicherweise gezahlt werden, dann gibt es keinen Grund, die Mehraufwendungen für die Verpflegung, die ja sogar vom Fiskus als gegeben anerkannt werden, vorzuenthalten“ Wenn dabei der Spesensatz, der vom Fiskus anerkannt wird, nicht überschritten wird, kann der AG sie ja auch voll von der Steuer absetzen! Werden keine Spesen gezahlt, kann man Sie meines Wissens aber als Werbungskosten von der eigenen Steuer bei der jährlichen Steuererklärung geltend machen!
Im Übrigen ist - mit wenigen bestimmten Ausnahmen - die Fahrzeit auch Arbeitszeit und die tägliche Arbeitszeit darf -also incl. Fahrzeit- 10 Stdn. nicht überschreiten.(ArbZtG)

Viel Erfolg
Bernd

Hallo Melanie,

wenn es in Deinem Unternehmen keine Reisekostenregelung gibt, die das festlegt, ist der Arbeitgeber leider nicht verpflichtet, Dir Pauschalen wie z.B. Verpflegungsmehraufwand zu bezahlen. Dieser Mehraufwand sind dann Werbungskosten für Dich, die Du wie schon gesagt hast bei der Steuer gelten machen kannst. Also am besten mal prüfen, ob eine Regelung in der Firma gibt, wenn nicht, kannst Du den AG dazu nicht zwingen.

Gruß
Thomas

Hallo

sorry muss leider passen…Bin zur Zeit krank und habe meine schlauen Bücher in der Firma…Wenn es nicht eilt werde ich später gerne nachsehen…sonst müsste leider Jemand anderes ausgewählt werden…

Ich meine es gibt etwas dazu…dass der Arbeitgeber die Kosten zahlen muss oder man kann die DR verweigern wenn sie nicht ausdrücklich im Arbeitsvertrag verankert ist bzw die Kosten mit dem Gehalt abgegolten sind ( wenn ich mich richtig erinnere ist das aber pasuschl nicht möglich). Wie gesagt befinde mich leider im Blindflug…daher keine verlässliche Auskunft…sorry sorry sorry…

gruss

Hallo Melanie83,

da habe ich leider keine Ahnung. Da ich zur Zeit Urlaub habe, habe ich keinen Zugriff auf entsprechende Unterlagen um dieses nachzuschlagen.

Sidebiker

Eine Dienstreise (In- und Ausland) ist eine Reise zur Erledigung eines Dienstgeschäftes außerhalb des Dienst/Wohnortes. Bei der Anordnung, Genehmigung und Durchführung der Dienstreise ist der Grundsatz der Sparsamkeit zu beachten. Die/Der Dienstvorgesetzte darf eine Reise nur anordnen bzw. genehmigen, wenn sie dienstlich, notwendig ist und der damit angestrebte Zweck nicht mit einem geringeren Kostenaufwand (Telefonate, Schriftverkehr) erzielt werden kann. Die Dienstreise ist auf das unbedingt erforderliche Maß zu beschränken und - sowiet triftige Gründe nicht entgegenstehen - vorrangig mit öffentlichen Verkehrsmitteln durchzuführen.

Eine Dienstreise darf nur angetreten werden, wenn die Reise durch die/den Dienstvorgesetzte/n genehmigt worden ist. Wird eine nicht genehmigte Dienstreise angetreten, dürfen keine Reisekosten erstattet werden. Für nicht genehmigte Reisen besteht auch kein Unfallversicherungsschutz.

Reisegenehmigung

Auf Antrag wird die Reisegenehmigung vom Dienstvorgesetzten auf dem Dienstreiseantrag (PDF)Dienstreiseantrag erteilt. Die zuständigen Personen finden Sie hier

Dienstreisen sind zum Beispiel

Dienstbesprechung im Ministerium

Sitzung der ständigen Konferenzen der Dekaninnen und Dekane

Messebesuch, wenn die Reise dem Kauf einer Maschine dient (Mittel für Kauf müssen vorhanden sein)

Besichtigung von Einrichtungen anderer Hochschulen und Betriebe aus konkretem dienstlichen Anlass

Reise zur Einwerbung von Drittmitteln

Anbahnung von Studentenaustausch mit Partnerhochschulen („Internationalisierung“)

Kontaktaufnahme zwecks späterer Diplomarbeiten, Betreuung von Diplomarbeiten

Betreuung von Studierenden im Praxissemester

Gutachtertätigkeit, sofern nicht Nebentätigkeit z.B. Wissenschaftsrat, DFG, Max-Planck-Gesellschaft, DAAD, Alexander von Humbold-Stiftung, Stiftung Volkswagenwerk, Studienstiftung des deutschen Volkes, Rheinische-Westfälische-Akademie der Wissenschaften

Reise im Rahmen von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, wenn das Forschungsprojekt ohne Reise nicht durchgeführt werden kann

Finanzierung

Die erstattungsfähigen Reisekosten können aus

Fakultätsmitteln

Mitteln des Präsidiums

Drittmitteln

Mitteln aus Sonderprogrammen

Mitteln aus sächlichen Verwaltungsausgaben

finanziert werden. Bitte geben Sie auf dem Reiseantrag und der Reisekostenabrechnung die zu belastende Kostenstelle bzw. das PSP-Element an.

Eine Reisekostenerstattung aus Dritt- oder Sondermitteln kann nur erfolgen, wenn diese Mittel zum Zeitpunkt der Reisekostenabrechnung zur Verfügung stehen.

Sollte das Budget des laufenden Haushaltsjahres erschöpft sein, werden die Reisekosten aus den Haushaltsmitteln des nächsten Jahres

Hallo Melanie, das ist ja eine knifflige Frage. Letzten Endes kannst du sie nur selbst beantworten, weil ich die Regelungen nicht kenne, die deinem Arbeitsverhältnis zugrunde liegen. Ich unterstelle hier einmal, dass in deinem Betrieb entweder ein Betriebsrat nicht existiert oder dieser nicht funktioniert. Andernfalls bekommst du von ihm Hilfe.

  1. Steht in deinem Arbeitsvertrag etwas über die Pflicht Dienstreisen zu unternehmen oder über Erstattungsansprüche im Falle von angeordneten Dienstreisen? Steht da womöglich sogar drin (das soll es wirklich geben!), dass die Aufwendungen aus Anlass einer Dienstreise gar nicht oder mit einer Pauschalen, die Bestandteil der Entlohnung ist, abgegolten werden? Dann müsstest du allenfalls prüfen lassen, ob der Arbeitsvertrag in allen seinen Teilen rechtswirksam ist.
  2. Gilt für dich ein Tarifvertrag? Das ist dann der Fall, wenn ENTWEDER eine Gewerkschaft, in der du Mitglied bist, den Tarifvertrag mit entweder deinem Arbeitgeber oder mit einem Arbeitgeberverband (in dem dein Arbeitgeber Mitglied ist) abgeschlossen hat, ODER wenn in deinem Arbeitsvertrag auf einen Tarifvertrag verwiesen wird, etwa in der Form „Es gilt der Tarifvertrag … in seiner jeweiligen Fassung“ oder so ähnlich. Wenn ein Tarifvertrag anzuwenden ist, dort aber nichts über Dienstreisen und Kostenerstattung geregelt ist, könnte eine Anfrage bei der entsprechenden Gewerkschaft sinnvoll sein.
  3. Wenn - wie hier wohl zuvermuten - weder arbeitsvertraglich noch tarifvertraglich etwas Hilfreiches geregelt ist, könnte dein Anspruch auf Reisekostenerstattung auf Gleichbehandlung oder ähnlichen Grundsätzen beruhen, wenn anderen im Betrieb die Kosten ersetzt werden. Wenn auch hierüber nichts zu holen ist, bleibt noch der Anspruch an den Arbeitgeber aufgrund ungerechtfertigter Bereicherung, die er dadurch erfährt, dass er auf deine Kosten reicher wird. Aber so richtig toll ist diese Anspruchsgrundlage nicht. Ohne einen Fachanwalt für Arbeitsrecht würdest du dann wohl nicht weiterkommen.
  4. Auf welche Weise auch immer du einen Anspruch hast - es ist zu vermuten, dass du dich mit dem Arbeitgeber heftig auseinandersetzen musst. Wenn er nicht einlenkt, wirst du deine Druckmittel prüfen müssen, und da sehe ich nur zwei: Entweder du drohst mit einer Klage vor dem Arbeitsgericht oder du erklärst, künftig keine Dienstreisen mehr zu machen.
  5. Die entscheidende Frage wird wohl sein: Bist du - arbeitsvertraglich oder aufgrund klarer Weisungen des Arbeitgebers - verpflichtet, Dienstreisen zu machen? Wenn ja, muss dein Arbeitgeber die Kosten ersetzen. Wenn nein, kannst du vermutlich nur mit der Weigerung drohen.