Muß der Anwalt meinen Namen nennen?

ich möchte einen Anwalt mit einem Schreiben an die Betreiber einer ganz bestimmten web-seite beauftragen. Aus reinem Selbstschutz (ich müßte wahrscheinlich mit Angriffen, Schmierereien, u.ä. rechnen), möchte ich in dieser Phase meinen Namen in dem Schreiben nicht nennen.
Natürlich würde ich mich bei dem Anwalt ausweisen und meine Identität offenlegen.
Muß der Anwalt in diesem Schreiben meinen vollen Namen nennen oder reicht es, wenn er sinngemäß schreibt, dass er Vollmacht hat und seinen Klienten kennt?

Was soll denn in dem Schreiben des Anwalts stehen?

mE kann man nur dann beurteilen, ob dein Name enthalten sein muss. Vielleicht solltest du auch mal grob schildern, was die denn da schlimmes auf der Webseite machen und was du erreichen möchtest.

fg

Dirk_P

es ist offensichtlich so, das mehrere Personen das Recht haben, auf dieser Web-Seite z.B. Kommentare in einem Forum zu löschen. Dieses führt dazu, dass Beiträge gelöscht werden, die nachweislich gegen keinerlei Regeln irgendwelcher Art verstoßen, sondern deshalb gelöscht werden, weil sie nicht der Meinung des Löschenden entsprechen.

Wenn ich das Richtig verstehe, willst Du ernsthaft einen Anwalt beauftragen, weil in einem Forum ein Beitrag von Dir gelöscht wurde.
Mal so als Hinweis: Foren sind trotzdem Private Seiten. Folglich hat der Seitenbetreiber das Recht, zu bestimmen, was da stehen darf und was nicht. Er kann dieses Recht auch an Personen delegieren, die sein Vertrauen genießen. Es gibt also kein einklagbares Recht, daß Deine Beiträge veröffentlicht werden, bzw stehen bleiben. Das liegt allein in der Entscheidung des Betreibers der Webseite.
Folglich, nützt dir eine solche Aktion gar nichts.
Und wenn die Seiten von Leuten benutzt wird, die möglicherweise auf ein Schreiben von Dir, mit Angriffen auf Dich reagieren, ein guter Rat: Verdrück Dich schnellstens von der Seite, und lass Dich da nie wieder blicken. Mehr kannst Du ohnehin nicht tun.

Und welches Recht wird damit verletzt?

Der Betreiber des Forums hat das „Hausrecht“ und kann durchaus frei entscheiden, was er stehen lässt und was er löscht.

Gruß,
Steve

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Ich habe nicht um einen Vortrag über die Rechte von web-Seiten-Betreibern oder sonstige Lebensratschläge gebeten.
Ich habe einfach gefragt, ob ein Anwalt in einem Schreiben meinen Namen nennen muß.

Der wird bei sowas Deinen Namen bestimmt nicht nennen, der wird auch sonst nichts tun, der wird nichtmal einen Brief schreiben, ganz einfach weil kein Gesetz verletzt wurde, und damit kein Rechtsanspruch Deinerseits besteht. Der Anwalt wird Dich einfach nach Hause schicken, und wenn Du Glück hast, kriegst Du keine Rechnung, für seine verschwendete Zeit, weil er sich über so einen Unsinn wenigstens mal 5 Minuten lang totlachen konnte.

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bevor Sie hier weiterhin polemisieren, lesen Sie sich meine Frage durch und versuchen Sie, sie zu verstehen! Wo steht z.B., dass ein Beitrag von mir gelöscht wurde? Nirgendwo! Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie sich aus diesem Thread heraushalten wurden.

[…]

Sorry, aber wenn jemand so wenig infos rauslässt muss man damit rechnen.
Also mal raus mit der Sprache: Was genau ist apssiert, welches Gesetz wurde verletzt, bzw welche Rechte Deinerseits wurden verletzt. Nur in solchen Fällen kann ein Anwalt tätig werden.
[…] und übrigens: Anwälte mögen es auch nicht, wenn Ihnen jemand vorschreiben will, wie sie Ihre Arbeit zu machen haben.

[Beitrag editiert - www Team]

Ok, in dem Fall ist es sogar noch einfacher: Dann wurde nämlich nicht nur kein Gesetz verletzt, sondern Du bist noch nicht einmal betroffen und hast deswegen noch weniger als gar keinen Rechtsanspruch. Der Anwalt wird Dich also, wenn er ehrlich ist, noch viel schneller Nachhause schicken.

Gruß,
Max

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Moin,

was soll der Brief denn bewirken?
Wie soll der Seitenbetreiber erkennen können, um was und um wen es geht?

Vielleicht solltest du dir zuerst mal ein Ziel setzen, was du verfolgst.

Ein anwaltlicher Brief, der im Namen einer nicht benannten Person geschrieben wurde, erscheint mir sinnlos. Ein seriöser Anwalt wird das ablehnen.

an sich wollte ich in diesem Forum kein Wort mehr schreiben und es auch nicht mehr besuchen. Ihre Fragen scheinen mir allerdings vernünftig, deshalb nochmal der Grund für das Schreiben:

Es geht hierbei also nicht nur um Beiträge von mir, sondern auch von anderen Kommentatoren auf dieser Web-Seite. Diese werden dort immer wieder entfernt, wenn sie in eine Richtung gehen, die den Moderatoren nicht gefällt, während andere Kommentare, die dem Gusto der Moderatoren entsprechen, nicht entfernt werden.
Und darüber will ich die Geschäftsleitung des die Seite betreibenden Unternehmens informieren, weil ich vermute, dass man das da oben nicht bemerkt hat.

Im Grunde ist das aber hier für meine Frage alles uninteressant und ich ärgere mich, dass ich hier einigen offensichtlichen Pfeifenheinis überhaupt geantwortet habe.
Ich hatte, offensichtlich idiotischerweise, vermutet, hier weiß vielleicht einer, ob ein Rechtsanwalt in einem Schreiben den Namen seines Mandanten nennen muss oder aber z.B. schreiben kann „namens und im Auftrage meines Mandanten, der an dieser Stelle nicht genannt werden möchte, weise ich Sie zunächst auf diesem Wege auf folgendes hin…“

[…] meine Frage war völlig klar formuliert. So, endgültig Schluß!

[Beitrag editiert - www Team]

Hallo,

wenn es um Beiträge in privat betriebenen Foren geht, sollte einem allein schon der gesunde Menschenverstand zwei Dinge bewußt machen:

Wenn ein Forumsbetreiber Postings von anderen, also dritten Personen löscht, geht Dich das überhaupt nichts an. Du bist nicht rechtlich betroffen. daran ändert auch ein Anwalt nichts.

Sobald es um eigene Postings geht und Du Ansprüche geltend machst, wird es irgendwann unerläßlich sein, daß ein Anwalt seine Vertretungsbefugnis konkretisiert - also den Namen seines Klienten nennt, um ggfs. nachzuweisen, daß überhaupt ein konkret Betroffener vertreten wird - das kann nämlich der Gegner ansonsten abstreiten.

Und zum Schluß nochmals, auch wenn Du es nicht wahrhaben willst:
Ein Internetforum - sofern kein Straftatbestand vorliegt - unterliegt der Kontrolle des Betreibers und niemanden sonst. Und zum Recht des Betreibers gehört auch das Recht auf Löschung, ohne daß der Betreiber dafür irgendjemandem Rechenschaft schuldig ist.

[Beitrag editiert - www Team]

so, doch noch einmal. Vielen Dank an alle Antworter, insbesondere die Glaskugeldeuter.

Lt. Auskunft des Vorsitzenden einer Anwaltskammer im Ruhrgebiet ist es keinerlei Problem, bei Hinweisen auf Mißstände in den ersten Schritten (Schreiben) auf den Namen des Hinweisenden zu verzichten. In Whistleblower-Aktionen ist das sogar der absolute Weg der Wahl. Es reicht aus, wenn der vereidigte Rechtsanwalt Kenntnis hat, wer die „anzeigende“ Person ist.

Gut’s Nächtle an die hier offensichtlich versammelte Fachleutegemeinde.

Tja,

wenn man den Sachverhalt nur scheibchenweise und rudimentär mitteilt, sollte man sich nicht wundern, wenn die Antworten nicht gefallen - […]

Und natürlich muß man fürs ordinäre Petzen und/oder Rumnölen erst mal keinen Namen nennen - aber wenn man dafür schon einen Anwalt braucht…

[Beitrag editiert - www Team]

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Mal ganz ehrlich:
Jemand hat eine rechtliche Frage gestellt: Muss ein Anwalt den Namen seines Klienten offenbaren?
Ich muss ihm absolut recht geben, dass 90-100% der Antworten auf die Sinnhaftigkeit der Beauftragung des Anwalts zielen und nicht auf die Frage. Das findet ich bedauerlich und www nicht würdig. Die Frage war klar formuliert. Erwachsene Menschen dürfen selber entscheiden, ob sie einen Anwalt beauftragen. Der Anwalt kann dann selber entscheiden (und beraten) ob eine Tätigkeit seinerseits ratsam ist.

Aber das war nicht die Frage. Wenn jemand gesagt hätte: „Nein, muss er nicht. Aber überleg noch mal…“, dann wäre es hilfreich gewesen. So ist es leider - auch von mir sonst geschätzten Forenteilnehmern - nur zu einem Schwätzen um des Schwätzens willen geworden - nicht hilfreich, aber aggressionsaufbauend.

Und der Vorwurf, dass der OP mit dem Verarschen angefangen hätte, entbehrt wohl jeglicher Grundlage.

Wenn ich wissen will, ob in einen Auflauf Ei rein kommt, möchte ich auch nicht erfahren, dass Auflauf nicht schmeckt oder dass Ei Salmonellen enthalten kann, sondern ich will wissen, ob im Auflauf Ei reinkommt - nicht mehr und nicht weniger.

Enttäuscht,

Bombadil

Hallo Bombadil, großes Kompliment, hätte die eigentlich klaren Fakten nicht besser ausdrücken können.
Ob das mit den Antworten hier sonst anders ist, kann ich nicht beurteilen.
[Beitrag editiert - www Team]