Muss der Arbeitgeber den Lohn am 1. des

… Monats zahlen?
Mein Freund ist Azubi und bekommt seinen Lohn am 10. des Monats. Nun geht das aber nicht mehr. Ist der Chef nicht dazu verpflichtet wenigstens einen Abschlag am 1. zu zahlen?

Das kommt darauf an was vertraglich vereinbart wurde.
Wenn im Vertrag der 10. genannt ist, dann ist doch alles ok. Ist der 1. genannt muß er mit dem Chef sprechen ob ein Vorschuß möglich wäre.
Gerade bei kleinen Unternehmen die erst die genauen Stunden abrechnen müssen kann eine Zahlung nicht am 1. des Folgemonats erfolgen.
Theoretisch macht es doch aber keinen Unterschied ob der 1. oder 10. er muß nur einmal diese Zeit überbrücken durch z.B. ansparen dann gleicht sich alles aus ob eine Abbuchung vom Rest des Gehaltes erfolgt oder vom gerade erst eingegangen Gehalt.

Grüße
Bröselchen

… Monats zahlen?
Mein Freund ist Azubi und bekommt seinen Lohn am 10. des
Monats. Nun geht das aber nicht mehr. Ist der Chef nicht dazu
verpflichtet wenigstens einen Abschlag am 1. zu zahlen?

Hallo Graziella,
leider kann ich dir keine verbindliche Auskunft geben. Allerdings glaube ich, dass der AG nicht verpflichtet ist, den Lohn zum 1. auszuzahlen. Er kann es auch bis zum Ende des Monats.

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Mein Freund ist Azubi und bekommt seinen Lohn am 10. des
Monats. Nun geht das aber nicht mehr. Ist der Chef nicht dazu
verpflichtet wenigstens einen Abschlag am 1. zu zahlen?

Hallo, Graziella,

erstmal: Dein Freund macht eine Lehre und bekommt gar keinen Lohn, er bekommt eine Ausbildungsvergütung! Ist aber egal …

Zu Deiner Frage: Der Chef ist zunächst mal nur verpflichtet, eine Ausbildungsvergütung zu zahlen. Es gibt keine Vorschrift, wann diese Zahlung zu erfolgen hat!

Mein Vorschlag: Wenn Dein Freund und Du schon zum ersten des Monats einen Abschlag benötigen, dann sollte Dein Freund mit seinem Chef darüber reden! „Ey, Chef, ich brauch Geld zum Monatsanfang; gibt’s vielleicht 'nen Abschlag?“

Vorschriften gibt’s keine …

Hallo Graziella,

soviel ich weis wird die Zahlweise im Arbeitsvertrag vereinbart. Was steht denn bei Ihrem Sohn drin?
Warum geht es denn nicht mehr das ihr Sohn das Geld am 10. bekommt? Im Notfall wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt oder die Gewerkschaft. Die haben auch Rechtsberatung in dringenden Fällen beraten Sie auch Nichtmitglieder.

Viele Grüße

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Mein Freund ist Azubi und bekommt seinen Lohn am 10. des
Monats. Nun geht das aber nicht mehr. Ist der Chef nicht dazu
verpflichtet wenigstens einen Abschlag am 1. zu zahlen?

Hallo,
wenn vertraglich geregelt ist, das der Lohn zum 10. des Folgemonats gezahlt wird, kann dein Freund nach einem Abschlag zum ersten fragen. Verpflichtet ist der Arbeitgeber nicht dazu.
Hg Circan

Hallo,
Angestellte bekommen in der Regel ihr Lohn/Gehalt am 1. des Monats. Arbeitnehmer bis spätestens am 10. Kalendertag des folgemonats. Das regelt aber der Ausbildungsvertrag. Es gibt Firmen, die nehmen
das genau und andere nicht so genau. Hält sich der Chef nicht an diese Regelung, sollte man das Gespräch mit dem Chef suchen und ihn auf die Vereinbahrung hinweisen. Aber einen Abschlag muss er nicht zahlen. Es sei den dies ist so vertraglich vereinbahrt.

Gruß
Christian R.

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Monats. Nun geht das aber nicht mehr. Ist der Chef nicht dazu
verpflichtet wenigstens einen Abschlag am 1. zu zahlen?

Sers,

kurz und knapp, nein!

Es gab da mal ein Grundsatzurteil. Das Geld muss bis zum 20.eines Monats auf dem Konto des Arbeitnehmers sein. Darum zahlen Zeitarbeiten in der Regel zw. dem 15. und dem 20… Habe das Urteil jetzt leider nicht auf die schnelle gefunden, allerdings kann dein Freund einen Vorschuß holen. ISt in der Regel kein Problem.

Greetz Nordi

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Mein Freund ist Azubi und bekommt seinen Lohn am 10. des
Monats. Nun geht das aber nicht mehr. Ist der Chef nicht dazu
verpflichtet wenigstens einen Abschlag am 1. zu zahlen?

Das kommt ganz darauf an wie der Arbeitsvertrag ausschaut. Wenn darin festgeschrieben wurde, dass der Lohn am jeweiligen 10. des Monats gezahlt wird, dann ist das korrekt. Einen Anspruch auf Abschlagzahlung hat man nicht.Vielleicht kann Ihr Freund seinen Chef fragen, ob er generell seinen Lohn zu ersten des Monats erhalten kann.

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verpflichtet wenigstens einen Abschlag am 1. zu zahlen?

Hallo Graziella,
Sowohl BGB als auch HGB sagen aus, dass erst die Arbeit geschuldet ist und dann das Gehalt (Lohn) gezahlt werden muß. Und zwar in Zeitabschnitten. Meistens sind dies 4 Wochen, also wird zum Monatsende gezahlt. Davon kann jedoch durch den Arbeitsvertrag abgewichen werden. Gibt es im Arbeitsvertrag hierzu nichts oder gibt es auch keinen Tarifvertrag, so gilt das BGB §614. (Zahlung zum 1. eines Monats).
Nun sagt aber die Rechtssprechung auch, dass bei Arbeitnehmern mit unterschiedlichen Arbeitszeiten, also z.B. Überstunden, dem Arbeitgeber eine angemessene Berechnungszeit eingeräumt werden muß. Dazu kommen die Überweisungszeiten. Also ich glaube, das Zahlungen am 10. d.M. nicht zu beanstanden sind.
Wenn das für Euch zu spät ist, einfach mal mit dem Arbeitgeber sprechen.
Ich hoffe, ich konnte helfen.
Gruß aus Bremen,
Kaktus*1

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Hallo, grundsätzlich ja - aber - Dein Freund soll in seinen Vertrag schauen. Da steht wann sein Lohn fällig wird. Das ist binden. Ansonsten ist oft ein Gespräch mit dem Chef ganz hilfreich.
Gruß
Ella

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Hallo,
Es gibt verschiedene Modelle! Da Dein Freund Azubi ist, muss ein Ausbildungsvertrag da sein: Dort ist auch geregelt, Wieviel,Wann und Wie die Bezahlung von statten geht.
Leider kann ich Dir nicht mehr sagen,
LG Oliver

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Monats. Nun geht das aber nicht mehr. Ist der Chef nicht dazu
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hallo
ich weiss es nicht genau …was steht im vertrag ?
es gibt wohl ein gesetz dass das geld bis zum 3. des monats auf dem konto sein muss…es sei denn der 3. ist ein wochenende dann darf es später eingehen…

wenn es imme zum 10. überwiesen wird kann man sich darauf einstellen…

sorry

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Leider verstehe ich Ihre Frage nicht.

Gruß

Jürgen

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Monats. Nun geht das aber nicht mehr. Ist der Chef nicht dazu
verpflichtet wenigstens einen Abschlag am 1. zu zahlen?

Meistens steht es im Ausbildungsvertrag, zu wann die Ausbildungsvergütung ausgezahlt wird. Wenn nichts dazu drin steht, muss die Ausbildungsvergütung nach § 18 BBiG (Berufsbildungsgesetz) spätestens am letzten Arbeitstag eines Kalendermonats zahlen. Zu einem Abschlag ist er nicht verpflichtet.

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Mein Freund ist Azubi und bekommt seinen Lohn am 10. des
Monats. Nun geht das aber nicht mehr. Ist der Chef nicht dazu
verpflichtet wenigstens einen Abschlag am 1. zu zahlen?

Hallo Graziella1990,

während einer Ausbildung wird eine Ausbildungsvergütung (sollte so auf der monatlichen Abrechnung auch benannt sein) bezahlt und ist für den laufenden Monat spätestens am letzten Arbeitstag des Monats fällig.

Ist ein Ausbildungsvertrag vorhanden? Lest den mal durch, es muss dazu einen Abschnitt geben.

Was ist unter der Aussage: „Nun geht das aber nicht mehr“ zu verstehen? Will der AG den Zahlungstag weiter nach hinten verschieben?

LG fan

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Mein Freund ist Azubi und bekommt seinen Lohn am 10. des
Monats. Nun geht das aber nicht mehr. Ist der Chef nicht dazu
verpflichtet wenigstens einen Abschlag am 1. zu zahlen?

Hallo, nein. Der AG hat Zeit bis spätestens zum 15. des Folgemonats den Lohn zu bezahlen. Eigentlich ist es ja egal, wann der Lohn gezahlt wird, hauptsache er ist immer pünktlich, oder? LG

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