Muss der Arbeitgeber einen Ausgleich schaffen, wenn man von Mo-Fr über Nacht auf Weiterbildung geschickt wird?

Moin, ich bin die nächste Woche von Montag bis Freitag auf einer beruflichen Weiterbildung mit Übernachtung. Auf Nachfrage bei der Buchhaltung wurde mir gesagt, dass ich lediglich die normale Arbeitszeit von 8,75 Stunden pro Tag gutgeschrieben bekomme. Aber was ist mit der geopferten Freizeit? Muss dafür auch ein Ausgleich geschaffen werden?

Freizeit ist Freizeit. Ob nun zu Hause oder in einem Seminarhotel.

Hi,

Wie schon gesagt, Freizeit ist Freizeit. Oder fühlst fu dich beim putzen gestört?
Ich nutze das immer für Ausgehen, Stadtbummel, Museumsbesuch…

Die Franzi

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Hallo,

da ich annehme, dass du während der Zeit komplett versorgt wirst, dürfte ein Verpflegungskostenmehraufwand nicht anfallen.
Der Tag der An- und Abreise sollte aber beachtet werden.
Denn die Reisezeit kann als Arbeitszeit gelten. (Muss aber nicht).