Muss der Arbeitgeber Lohnsteuer abführen

ist der Arbeitgeber verpflichtet die Lohn-und Einkommensteuer für die Arbeitnehmer abführen

Bis auf wenige Ausnahmen (z.B. vorliegen einer NV-Bescheinigung) ja, § 38 Abs. 3 EStG.

Servus,

der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Lohnsteuer und den darauf entfallenden Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer für die Arbeitnehmer abzuführen, falls er eine lohnsteuerliche Betriebsstätte im Inland hat.

Die Lohnsteuer ist eine besondere Erhebungsform der Einkommensteuer.

Einkommensteuer, die nicht als Lohnsteuer zu erheben ist - z.B. auf Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, selbständiger Tätigkeit, Gewerbebetrieb, Land- und Forstwirtschaft - muss der Arbeitgeber nicht für seine Arbeitnehmer abführen, diese müssen sie in eigener Verantwortung ans FA zahlen.

Schöne Grüße

MM