Muss der Arbeitgeber persönlich zum Arbeitsgericht

Hallo,
ich muss nächste Woche vor das Arbeitsgericht gegen meinen Arbeitgeber antreten.
Ich arbeite seit 1,5 Jahren in dem Unternehmen. Ich wurde aus dem Ausland abgeworben und mir wurde eine Stelle angeboten. Unterschreiben musste ich allerdings für einen anderen Job, angeblich wegen der Jobbeschreibung. Ausführen musste ich wieder einen anderen Job. immer jeweils „unter“ dem eigentlichem Job.
Darüber hinaus hat sich das Unternehmen auch einiges was Gehalt und Privatleben angeht erlaubt.
Jetzt aber zu meiner eigentlichen Frage:
Muss der Arbeitgeber persönlich am Gericht erscheinen. Kann er jemanden schicken? Wenn ja, benötigt er eine Vollmacht & Prokura. Es gibt zwar einen Personalmanager, der allerdings nicht bei Einstellung und Gesprächen da war. Ein Anwalt wird wohl erscheinen, der kann allerdings keine Angaben machen. Die Kündigung ist auch ohne Angaben von Gründen erfolgt.

Danke im vorraus für eure Hilfe. Bitte nur Antworten wenn Ihr es 100%-ig wisst.

Hallo,

vor Gericht kann sich ihr Arbeitgeber vertreten lassen. Da wohl der Anwalt erscheint, müsste ansonsten von der Firma niemand kommen, wenn der Anwalt umfassend Bescheid weiß und die Fragen des Gerichts beantworten kann. Kann er das nicht, kommt oft noch jemand von der Firma mit, der dann die Fragen beantwortet (Prokura ist nicht notwendig).

Einzige Ausnahme: Ist persönliches Erscheinen angeordnet, muss er erscheinen oder ausreichend entschuldigt sein.

Viele Grüße Steffi

Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Ich bezweifel das der Anwalt über alles Bescheid weiß. Wenn jemand als Vertretung kommt, benötigt er eine Vollmacht? Oder wie bescheinigt er, dass er im Namen des Geschäftsführer/Inhaber sprechen darf?

Hallo,

da der Anwalt ja in Vollmacht für den Arbeitegber spricht, braucht die Person die mitkommt eigentlich keine Vollmacht, das diese Person keine Entscheidungen für den Arbeitgeber trifft, sondern nur „beratend“ mitkommt.

Viele Grüße

Steffi