Muß der Arbeitgeber zahlen ?

**Hallo  , ich habe mal ein blöde Frage !

Ich fuhr bei einer Spedition bei einem Kollegen mit zur einweisung 2 Wochen .
Ich arbeitete ( be u. entladen ) und fuhr auch selbst fast zur hälfte .
Ein Arbeitsvertrag bestand zum diesen Zeitpunkt noch nicht .
Nun meine Frage ! Muß der Arbeitgeber mir die 2 Wochen bezahlen einschließlich den Spesen von 12 € pro Tag ? 
Der Arbeitgeber veweigert die bezahlung  da ich nur mitgefahren bin ? Hallo ???**

Hallo, war zu diesem Zeitpunkt schon klar, dass Du in der Firma Arbeit erhälst, oder liefen die 14 Tage eher als Praktikum ab?
Wenn Du schon eine feste Arbeitszusage hattest, auch ohne schriftlichen Arbeitsvertrag, muss dein Arbeitgeber die Zeit bezahlen.
Das muss aber vorher abgesprochen gewesen sein.
Gruß Gaby

Hallo , es war mündlich abgesprochen das ich nach der 14 Tägigen Probezeit einen Arbeitsvertag erhalte , aber ich habe diesen nicht angenommen da ich nach 14 Tagen die Faxen dicke hatte mit den arbeitsverhältnissen .
Gruß Kalle

Hallo ???

FAQ:1129 ???

Kannst Du Dich nicht entscheiden?
Das:

Wenn Du schon eine feste Arbeitszusage hattest, auch ohne
schriftlichen Arbeitsvertrag, muss dein Arbeitgeber die Zeit
bezahlen.

ist das Gegenteil von dem:

Das muss aber vorher abgesprochen gewesen sein.

Außerdem würde mich mai interessieren, aufgrund welchen Gesetzes oder welchen Urteils Du diese Behauptung aufstellst. Zur Qualifikation einer Fusspflegerin gehört das Thema ja nun nicht wirklich.

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Es bleibt weder Dir noch sonstwem überlassen zu beurteilen mit welchem Beruf hier Antworten geschrieben werden dürfen!
Dazu ist noch anzumerken, dass von Dir die wenigsten hilfreichen Antworten kommen!
Deine bestehen entweder aus FAQ1129 oder einer Nachfrage oder Bemerkungen wie der eben gegebenen.
Gaaaaaanz selten ist mal ein hilfreicher Link dabei.
ramses90

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Es bleibt weder Dir noch sonstwem überlassen zu beurteilen mit
welchem Beruf hier Antworten geschrieben werden dürfen!

Wo habe ich das denn geschrieben?
Ich fand und finde die Antwort zweifelhaft. Da wird eine Rückfrage nach einer gesetzlichen Grundlage ja wohl noch erlaubt sein - gerade, wenn der Antwortende offensichtlich auch Laie ist.

Dazu ist noch anzumerken, dass von Dir die wenigsten
hilfreichen Antworten kommen!

Kein Wunder. Ich bin Laie. Und warte dann auf fundierte Antworten von echten Experten.
Allerdings fällt mir mitunter schon der eine oder andere Unsinn auf. Findest Du es wirklich hilfreich, diesen dann unkommentiert stehen zu lassen?

Deine bestehen entweder aus FAQ1129

Beschwer Dich bei den Fragestellern. Und bei den Forenbetreibern. Und beim Gesetzgeber.

oder einer Nachfrage

Und das findet Du kritikwürdig?
Finde ich merkwürdig.

oder
Bemerkungen wie der eben gegebenen.

War’s denn richtig, was sie schrieb?

Gaaaaaanz selten ist mal ein hilfreicher Link dabei.

Na dann.

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