Hallo,
ich würde gerne mal wissen, ob ein Arbeitgeber verpflichtet ist, einen Arbeitsplatz, Büro, PC, Software zur Verfügung zustellen, wenn diese zur Ausübung des Berufes erforderlich sind.
Danke schon mal!
Hallo,
ich würde gerne mal wissen, ob ein Arbeitgeber verpflichtet ist, einen Arbeitsplatz, Büro, PC, Software zur Verfügung zustellen, wenn diese zur Ausübung des Berufes erforderlich sind.
Danke schon mal!
ich würde gerne mal wissen, ob ein Arbeitgeber verpflichtet
ist, einen Arbeitsplatz, Büro, PC, Software zur Verfügung
zustellen, wenn diese zur Ausübung des Berufes erforderlich sind.
Andersherum wird ein Schuh draus. Weil der AN nicht verpflichtet ist, sein Arbeitsmaterial bereitzustellen, ist der AG wohl dazu rein praktisch gezwungen, es sei denn beide Seiten einigen sich daruf, dass der AN sein Home-Office, sein Auto etc zur Verfügung stellt. Gegen einen entsprechenden Ausgleich natürlich.