… eine Arbeit auf Probe macht?
Hallo an alle, ich werde demnächst eine Arbeit auf Probe angehen und weiß nicht, ob ich das dem Arbeitsamt melden muss oder nicht. Immerhin handelt es sich hier ja nur um eine Woche. Ganz liebe Grüße
Hallo Julchen,
die ARGE muss es genehmigen, wenn es ein unbezahltes „Praktikum“ ist (sonst kann es Probleme geben, wenn Dir dort z.B. was passiert, dann besteht im Zweifel kein Versicherungschutz!) und auch wenn es bezahlt wird, musst Du es angeben, da Du ja auch ein Einkommen erzielst. Also so oder so, sofort zum Sachbearbeiter, und es angeben.
Grüße
Almut
Hallo,
kann dir nur aus Sicht des ‚Arbeitsamt‘ (Agentur für Arbeit - Alg I) antworten, wonach du dies definitiv tun solltest. Zum einen, bist du sonst nicht versichert (Hinweis Schwarzarbeit) zum anderen unterliegst du einer Mitteilungspflicht, für welche du unterschrieben hast. Sollte es im Nachhinein ‚rauskommen‘, dass du ohne Genehmigung durch die Arbeitsvermittlung probegearbeitet hast, kann dies leistungsrechtliche Konsequenzen haben (dir wird nicht nur AlgI für eine gewisse Zeit aberkannt, du musst auch Krankenversicherung / Pflegeversicherung sowie Rentenversicherungsbeiträge zurückzahlen.
Falls du ARGE / Jobcenter Kundin bist, also Alg II / Hartz IV beziehst, hoffe ich, dass du noch eine Antwort von einem Kollegen / Experten aus diesem Bereich erhälst.
LG
Hallo, Julchen
Wichtig ist, wie die genauen Konditionen dieser Probearbeit aussehen sollen - z.B. welche konkreten Tätigkeiten ausgeübt werden sollen (bist du weisungsgebunden in den regulären Arbeitsbetrieb eingegliedert usw.) , oder auch wieviel Stunden/Woche gearbeitet werden sollen , ob/welcher Lohn dafür gezahlt wird, wie die Versicherungsfrage während dieser Zeit geregelt ist usw.
Wenn das Jobcenter/Arbeitsamt nicht seinerseits diese Probearbeit veranlasst hat, besteht grundsätzlich kein Versicherungsschutz während dieser Zeit. Das heisst: Verunglückst du während/wegen einer Arbeit auf Probe bei einem möglichen neuen Arbeitgeber, stehst du nicht in jedem Fall unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Wenn Du nicht vorher das Jobcenter informierst und seine Zustimmung bekommst, läufst Du Gefahr , die Unfallversicherung zu verlieren. (Ein Rechtsanspruch auf Zustimmung zur Probearbeit besteht nicht.)
Trittst du die Probearbeit eigenmächtig ohne vorherige Zustimmung des Leistungsträgers an, verlierst du unter Umständen auch den Anspruch auf deine ALG2-Leistung. Rechtsgrundlage für den Leistungsentzug wäre dabei die Erreichbarkeitsanordnung, der du ja als ALG2-bezieher/in unterliegst: Du musst werktäglich postalisch erreichbar sein und derweil auch z.B. für Meldetermine, Vorstellungsgespräche, Maßnahmen usw. verfügbar sein. Mal vermutend, dass du durch diese Probearbeit zeitlich NICHT mehr uneingeschränkt „abkömmlich“ bist und dem Jobcenter nicht mehr uneingeschränkt zur Verfügung stehen würdest, erklärt allein schon das, warum grundsätzlich ein Probearbeitsverhältnis im VORAUS beim Leistungsträger gemeldet werden muss bzw. von ihm vorab zugestimmt werden muss.
„Probearbeit“ ist eine der Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung. Dazu muss der Arbeitgeber in der Regel einen Vertrag mit dem Jobcenter/Arbeitsamt abschließen. Es gibt aber leider nicht wenige Arbeitgeber, die immer dann Bewerber zur Probearbeit „einladen“, wenn in ihrer Firma gerade Hochsaison ist oder Mitarbeiter wegen Urlaub /Krankheit etc. ausfallen und Personalknappheit herrscht. Die „Probearbeiter“ stocken dann zur Überbrückung das zu knappe Stammpersonal auf - und werden anschließend aber nicht in die Firma übernommen…
Gegen ein paar Stunden oder ein, zwei unbezahlte „Schnuppertage“ wird niemand etwas einzuwenden haben. Geht es hier aber um 1 Woche UNBEZAHLTES Probearbeiten, sollte man sehr hellhörig und vorsichtig werden.
Man kann problemlos einen Arbeitsvertrag aufsetzen, der eine Probezeit beinhaltet - die Erprobung eines Arbeitnehmers ist ein anerkannter sachlicher Grund für eine Befristungsvereinbarung (befristeter Arbeitsvertrag). Während der Dauer der Probezeit (längstens für 6 Monate) gilt für beide Parteien die kürzere gesetzliche Kündigungsfrist von zwei Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonates.
Angesichts dieser kurzen Kündigungsmöglichkeit bei „Nichtgefallen“ oder Nichteignung des Bewerbers sollte man also vorsichtig sein, falls einem „Probearbeiten“ von mehr als ein,zwei Tagen Dauer angeboten wird, ohne dass aber irgendeine schriftliche anstellungsorientierte Vereinbarung getroffen (oder Lohn gezahlt) wird…
Es gibt über den Leistungsträger die Möglichkeit einer „Maßnahme zur Erprobung beim Arbeitgeber“ , mit anderen Worten: Probearbeits-Maßnahme. Diese Maßnahmen sind aber in der Regel nur für sozialversicherungspflichtige Tätigkeiten (und zeitlich beschränkt) möglich. Stimmt das Jobcenter dieser Maßnahme zu, kann auf vorherigen Antrag unter anderem auch die Übernahme der Fahrtkosten durch das Jobcenter bewilligt werden.
Wenn der Arbeitgeber nicht will, dass du das Jobcenter informierst bzw. falls er sich nicht auf irgendwelche schriftlichen Absprachen einlassen will, und unterlässt du deinerseits die Meldung beim Jobcenter, könnte durchaus die Möglichkeit der Schwarzarbeit/ Sozialleistungsbetrug im Raum stehen… mit entsprechenden Konsequenzen für alle Beteiligten.
http://www.sueddeutsche.de/karriere/probearbeiten-oh…
Also zusammengefasst: Im eigenen Interesse auf jeden Fall VORHER das Jobcenter kontaktieren und das klären ! Und: Es gibt die Möglichkeit, dass das Jobcenter während der Probearbeitszeit deine reguläre Hilfeleistung weiterzahlt und auch deine Kosten bezuschusst, die dir durch die Probearbeit entstehen.
(Sollte für das Probearbeiten Lohn gezahlt werden, muss auch dieser dem Jobcenter natürlich direkt nachweislich gemeldet werden.)
LG
Hallo,
ja, das solltest Du der Arge auf jeden fall mitteilen, weil Du ja dann auch in der Zeit versichert bist, falls Dir etwas passieren sollte.
Es gibt bei der Arge eine Bescheinigung für sowas.
Viel Glück und hoffentlich wird es eine sozialversicherungspflichtige Festanstellung.
Lieben Gruß,
Angie
Hallo,
auf jeden Fall musst du dir die Probearbeit vorab genehmigen lassen.
Gruß
Melde es. So sehen sie, dass du bemüht bist. Wenn du Vergütung erhälst, melde es auch. Sonst kriegen sie dich wegen „Steuerhinterziehung“.
ja, denn in dem Moment stehst du ja dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung.
Hallo,
was spricht dagegen es zu melden? Die Hoffnung elt 100 Euro am Amt vorbei einstecken zu können? Das glaub mal nicht, denn es kommt dich teuerer!
Also JA du musst es melden:
- stehst du in diesem Zeitraum dem Amt nicht für Fragen, Schulungen, Vermittlungsversuche etc zur Verfügung
- solltest du für diese Probewoche offensichtlich Geld bekommen, musst du dies auch melden!
Dann man viel Glück, vielleicht klappt’s ja mit dem neuen Job!
MfG
Hallo,
ja auf alle fälle, da dann auch die Fahrtkosten übernommen werden ( Antrag kann man beim Amt anfordern für Fahrtkosten), und wenn es nur Probearbeiten ist wird ja normal auch kein Lohn bezahlt. Hier ist es schon empfehlenswert dem Arbeitsamt es mitzuteilen den die Arbeitgeber nutzen da vieles aus.
LG elfie759
Hallo!
Das mußt du beim Amt angeben. Kommt das hintenrum raus, unterstellen sie dir Schwarzarbeit. Vielleicht kriegst du ja Fahrtkosten.
LG
Hi Julchen !
Ich würde Dir raten es anzugeben , wenn Dir zum Beispiel dort etwas passieren würde , müstest Du erklären warum und wieso ,
Also tu es lieber von Dir aus , ist ja nichts schlimmes !
Rd
Guten Morgen.
natürlich müssen Sie das mitteilen, ansonsten wäre es Schwarzarbeit und kann richtig Ärger geben.
Der Vorteil für Sie ist, wenn Sie die Probearbeit mitteilen, können Sie für diesen Zeitraum Fahrgeld erhalten vom Jobcenter.