Frau A. hat sich beim Autohändler ein Auto gekauft. Nach 3 Wochen wurde sie in einer ca. 100 km entfernten Stadt abgeschleppt, da beide Bremssättel + Bremsbeläge erneuert werden mussten. Frau A ist daraufhin mit einem Mietwagen nachhause gefahren. Am nächsten Tag ging sie zum Autohändler und erläuterte das was passiert ist. Der Autohändler erklärte ihr das er das Auto ja billiger reparieren kann und das Auto zu ihm in die Werkstatt muss. Daraufhin kam es zur Überlegung wie man das Auto holen kann. Da Frau A ja den Leihwagen wieder zurückbringen musste, fragte der Autohändler sie ob sie mit ihrem Auto doch die Rückstrecke fahren würde um das Auto bei Ihm zu reparieren. Frau A willigte ein und brauchte den Leihwagen wieder zurück. Als sie mit ihrem Auto losfahren wollte stellte sie fest das sie damit nicht mehr Bremsen konnte ( Grund oben beschrieben). Daraufhin rief sie den Autohändler an und teilte ihm mit, dass Sie keinen cm mit dem Auto fahren wird und ihn hier reparieren lässt.
Jetzt die Frage: Bleibt Frau A. auf den Reparaturkosten sitzen von insgesamt 644 €??? Oder muss der Händler die Kosten komplett übernehmen?
Hallo!
Verstehe ich das richtig ?
man bleibt mit dem Wagen wegen defekter Bremsen liegen und muss ihn abschleppen lassen ? Wohin frage ich mal lieber gar nicht erst . Warum nicht gleich zu dem Händler ?
Und dann wollte/sollte man mit defekten Bremsen zum Händler fahren, damit der die Bremsen repariert und zwar anscheinend als Gewährleistungssache ?
Wenn Gewährleistungsfall des Händlers, dann hätte er auch die Transportkosten in seine Werkstatt übernehmen müssen und selbst für die Abholung sorgen müssen.
Allerdings darf man nicht einfach in Fremdwerkstatt reparieren lassen, jedenfalls nicht gleich und ohne Rücksprache.
Verantwortlich ist ja der Händler, der muss kostenlos nachbessern/reparieren.
Jetzt wird es bestimmt Streit um die Höhe der Reparaturkosten geben. Und um die Abschlepp- und Mietwagenkosten.
MfG
duck313
Hallo!
Wenn Gewährleistungsfall des Händlers, dann hätte er auch die
Transportkosten in seine Werkstatt übernehmen müssen und
selbst für die Abholung sorgen müssen.
So würde ich es mir wünschen. Aber wo ist das denn geregelt?
Greetz
Der Kater