Hallo!
Ich möchte folgenden Fall schildern:
Es kommt zu einem Verkehrsunfall mit Blechschaden. Der Geschädigte lässt einen Kostenvoranschlag erstellen, und gibt diesen Kostenvoranschlag an die Versicherung des Unfallverursachers weiter.
Kann sich der Geschädigte den Betrag auszahlen lassen, ohne das Auto reparieren zu lassen?
Hallo !
Prinzipiell ja,aber die Versicherung zieht in jedem Fall die berechnete Mehrwertsteuer der Werkstatt ab.
Denn die fällt bei „fiktiver“ Abrechnung nicht an.
Der Schaden ist ja entstanden,der muss ersetzt werden,aber niemand muss es auch reparieren lassen,wenn ihn die verbeulte Tür nicht stört,dann wäre es OK.
MfG
duck313
Hallo,
„Kann sich der Geschädigte den Betrag auszahlen lassen, ohne das Auto reparieren zu lassen?“
Ja, dies bezeichnet man als sog. fiktive Abrechnung. Der Geschädigte muss allerdings die im Kostenvoranschlag vorgesehene Mehrwert- bzw. Umsatzsteuer abziehen, erhält also lediglich den Nettobetrag.
Siehe: http://dejure.org/gesetze/BGB/249.html
Hallo.
Ja, das ist möglich. Aber warum ?
Hat die gegnerische Versicherung den Kostenvoranschlag der Werkstatt anerkannt, einen Reparaturauftrag von der Versicherung austellen lassen und das Auto in der Werkstatt reparieren lassen.
Der Geschädigte hat ein repariertes Auto und keinen Pfennig (heute Cent) dazugezahlt.
Gruss Peter