Muß der Betriebsrat zustimmen ?

Liebe/-r Experte/-in,

Liebe/-r Experte/-in,

mein Arbeitgeber hat mir einen Angebot für einen Aufhebungsvertrag unterbreitet und dabei offensichtlich den zwischen Geschäftsführung und Betriebsrat getroffenen Sozialplan in einigen Punkten außer Acht gelassen.

Muß der Arbeitgeber den Betriebsrat anhören bzw. dessen Zustimmung einholen wenn er einem Mitarbeiter ein Angebot für einen Aufhebungsvertrag unterbreitet ?

Wenn ja, muß ich dann über die Anhörung des Betriebsrates informiert werden ?

Vielen Dank

Sorry - d. übersteigt meine Fachtkenntnisse.
Ich kann Ihnen da nur empfehlen, einen FA f. Arb.recht aufzusuchen.
Am besten jemand, d. sowohl AG als auch AN vertritt.
D. kennt d. „Spielereien“ v. beiden Seiten.
Entsprechende Adr. bekommen Sie beim örtl. Anwaltverein o. im Branchenbuch unter d. entsprechednen Rubrik.

Ein Aufhebungsvertrag wird im gegenseitigen Einvernehmen nur zwischen den beiden (Arbeits)vertragschließenden Parteien geschlossen. Das heißt u. a., dass damit auch der Betriebsrat (und ebenso der Sozialplan) umgangen wird. Es wäre ratsam sich eher betriebsbedingt kündigen zu lassen, damit der Betriebsrat darüber vorher informiert wird, sowie der Sozialplan in Anwendung kommen kann, und innerhalb von 3 Wochen auch eine Kündigungsschutzklage möglich ist.

Liebe/-r Experte/-in,

Liebe/-r Experte/-in,

mein Arbeitgeber hat mir einen Angebot für einen
Aufhebungsvertrag unterbreitet und dabei offensichtlich den
zwischen Geschäftsführung und Betriebsrat getroffenen
Sozialplan in einigen Punkten außer Acht gelassen.

Die Frage ist, ob in dem Sozialplan Ausnahmen vielleicht ausdrücklich zugelassen sind, es also nur ein Rahmenplan ist.

Muß der Arbeitgeber den Betriebsrat anhören bzw. dessen
Zustimmung einholen wenn er einem Mitarbeiter ein Angebot für
einen Aufhebungsvertrag unterbreitet ?

Normalerweise nicht.

Wenn ja, muß ich dann über die Anhörung des Betriebsrates
informiert werden ?

Da der BR nicht gehört werden muss, musst Du auch nicht informiert werden.

Vielen Dank

Grundsätzlich herrscht hinsichtlich der Vereinbarung eines Aufhebungsvertrages zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer Vertragsfreiheit. Das Aufhebungsangebot darf nicht erpresst werden („wenn Du nicht bis morgen unterschreibst dann muessen wir dich kündigen“). Eine Anhörung bzw. Zustimmung des Betriebsrates ist nicht erforderlich.
Es sei denn … (und die Liste kann lang sein)
im Rhamen des Interessenausgleich und Sozialplans wurde eine Vorgehensweise unter Beteiligung des BR vereinbart. Es könnte auch sein, dass in diesen Vereinbarungen auch Absprachen hinsichtlich Aufhebungsverträgen getroffen wurden.
Sofern dies nicht der Fall ist gilt besagt Vertragsfreiheit und im Rahmen dieser könen Sie natürlich auch versuchen Ihre Vorstellungen in einer Verhandlung durchzusetzen, wie z.B. ich möchte so behandelt werden wie es der Sozialplan vorsieht etc.
Gruss
WG

Hallo

also bei Abschluß eines Aufhebungsvetrages - also in gegenseitigem Einvernehmen muss der Betriebsrat nicht gehört werden. Der Sozialplan ist allerdings mitbestimmungspflichtig.
Sie können doch selbstständig zum Betriebsrat gehen und diesen über Ihr Angebot des Arbeitgebers informieren und sich dessen Meinung einholen.

Alles gute