Muss der Chef die Zeit bezahlen die man im Auto zur Arbeit unterwegs ist, teilweise mehrere Stunden

Ich arbeite in einem Unternehmen, das ausschließlich spezielle Baumaschinen ( Grader u. Raupen) an Firmen mit Fahrer vermietet und das in ganz Deutschland. Da kommt es fast imme vor das ich Montagsmorgens um 3 los muss, da um 7 Arbeitbeginn ist, darf dann teilweise bis zu 12 Stunden arbeiten und nicht seltetn komt es dann vor das ich dann die Strecke wieder nach Hause fahren darf, weil die Baustelle fertig gestellt wurde. In der Regel ist es so das ich mehrere Tage dort bin und in Pensionen übernachte und dann wieder zurück muss. Dann kommt es vor das ich in der Nähe was habe. Nähe = bis zu 150km. Da fahre ich dann hin und Abends zurück. So komme ich manchmal an fast 40 Stunden im Monat, führ die ich keinen Cent sehe. Ist das richtig?

So einfach ist das nicht zu beantworten. Normalerweise ist der Weg zur Arbeit keine Arbeitszeit und wird somit nicht bezahlt. Um die Frage vernünftig beantworten zu können, müßte ich wissen, wie Ihr Arbeitsvertrag gestaltet ist, heißt, was steht da zum Dienstsitz; was konkret ist Ihre Aufgabe; gibt es eine Reisekostenrichtlinie.

gp:

Der Firmensitz ist in Lohne Niedersachsen. Ich wohne im Westerwald. Entfernung ca 340km. Ich fahre immer von zu Hause zu den Baustellen in ganz Deutschland und bin so gut wie nie in der Firma direkt. Zur Weihnachtsfeier vieleicht. Ich bekomme am Tag ( ganzer Tag 24 Std.) 44,- Euro Auslöse. Es kommt sehr oft vor das ich Morgens um 3 oder 4 Uhr losfahre 200-300 km, dann dort 11Std und mehr arbeite und dann noch Heim oder auf eine andere Baustelle fahren muss, die auch nicht oft mehrere hundert Kilometer entfernt ist. Diese Zeit wird mir nicht bezahlt. Nicht selten sind das mehr als 40 Std. im Monat.

Das klingt nach Einsatzwechseltätigkeit. Zum Thema Arbeitszeit: es gibt ein Arbeitszeitgesetz, daß eine max. tägliche Arbeitszeit (10 Std.) und eine Ruhezeit von 11 Stunden zwischen Arbeitsende und Arbeitsbeginn vorschreibt. Da Sie mit dem Auto fahren müssen, wird die Reisezeit auch als Arbeitszeit gerechnet. Das ist das eine. Die Bezahlung ist eine andere Sache. Regelt der Arbeistvetrag oder ein geltender Tarifvertrag irgendetwas zum Thema Bezahlung von Überstunden?

gp

Überstunden werden bei uns alle angespart und dann im Winter, da wir nicht selten 3 Monate im Winter nichts zu tun haben, ausgezahlt mit +25 %