Muss der Energieversorger meine Verbräuche nutzen?

Hallo.

Wir wohnen in einer Mietwohnung und ich schreibe immer zum letzten des Monats die Ablesewerte der Strom- und Gaszähler und des Wassers ab.

Kann ich den Energieversorger dazu „zwingen“, die Werte zur Berechnung zu nehmen, die ich ihm lt. meiner Ablesung gebe?? Es erfolgt ja auf den Rechnungen des Versorgers immer die Aufteilung nach Heizgradtagen (1000 Gradtage im Jahr) und nach deren Berechnung werden dann die Verbräuche ermittelt. Ich habe aber natürlich die genauen Ablesewerte (natürlich keine gefakten, sondern die tatsächlichen Werte die auch für den Versorger nachvollziehbar sein sollten).

Natürlich kann ich dann auch Pech haben und mehr bezahlen als bei der Aufstellung des Versorgers, die Frage ist halt erst einmal nur, muss er meine Zahlen zur Berechnung benutzen??

Vielen lieben Dank an Euch im Voraus für eventuelle Rückmeldungen und ein schönes OSterfest.

Freundliche Grüße

THorsten

hallo Thorsten,

Kann ich den Energieversorger dazu „zwingen“, die Werte zur
Berechnung zu nehmen, die ich ihm lt. meiner Ablesung gebe??
Ich
habe aber natürlich die genauen Ablesewerte (natürlich keine
gefakten, sondern die tatsächlichen Werte die auch für den
Versorger nachvollziehbar sein sollten).

Er wird die nehmen die er selbst messen läßt bzw. nachvollziehen kann.
Warum sollte er dir trauen, vielleciht fakst du, vielleicht liest du falsch ab, usw.

Es erfolgt ja auf den Rechnungen des Versorgers immer die
Aufteilung nach Heizgradtagen (1000 Gradtage im Jahr) und nach
deren Berechnung werden dann die Verbräuche ermittelt.

Heizgradtage? 1000 Gradtage im Jahr? Was ist das?

Natürlich kann ich dann auch Pech haben und mehr bezahlen als
bei der Aufstellung des Versorgers, die Frage ist halt erst
einmal nur, muss er meine Zahlen zur Berechnung benutzen??

Hier in F. ist es m.W. bei Strom so, du beziehst eine Mietwohnung, dann zahlst du ein Jahr lang monatlich (oder sinds zwei?) eine bestimmte Summe, die sich aus den Verbräuchen der letzten Jahre ergibt.

Jährlich wird dann der genaue Verbrauch ermittelt und dann diese „Summe“ angepasst.

Gruß
Reinhard

Hallo Reinhard,

vielen Dank für deine Rückantwort.

Bei der Berechnung von Kalt- und Warmwasser sowie Strom wird nach Kalendertagen (365 Tage) gerechnet. D.h. wenn man 1/2 Jahr in der Wohnung wohnt, wird der Wasserverbrauch des kompletten Jahres aufgeteilt und man muß diesen für 182,5 Tage bezahlen.

Gas wird aber nach Gradtagen aufgeteilt (es wird mit 1000 Gradtagen im Jahr gerechnet wobei z.b. allein der Januar 170 Gradtage hat, da dieses der kälteste Monat ist wo am meisten geheizt wird).
Jeder Gasversorger hat diese oder eine ähnliche Variante um bei Preisänderungen zu einem bestimmten Stichtag den geschätzten Stichtagswert zu ermitteln.

Bei den Gas und Strompreisen gibt es nun ja aber ab und an mal Preisanpassungen. Dann kann es aber aus meiner Sicht nicht sein, dass der Energieversorger diesen Wert zu einem bestimmten Stichtag schätzt, wenn es zu diesem Tag auch Ablesewerte gibt. (Wie schon geschrieben, geht es mit nicht darum, jemanden zu besch… , dass würde man ja bereits bei den von mir eingereichten Werten merken, sondern nur darum , dass mit den richtigen Werten abgerechnet wird.)

Der Ableser von dem Versorger kommt ja eh jedes Jahr und ließt die Werte ab, aber der Stichtagswert bei Preisänderungen wird ja nicht abgelesen).

Hallo,

Jeder Gasversorger hat diese oder eine ähnliche Variante um
bei Preisänderungen zu einem bestimmten Stichtag den
geschätzten Stichtagswert zu ermitteln.

Bei unserem Stromanbieter kann ich jederzeit online den Zählerstand melden. Ich gehe mal davon aus, daß der dann auch genommen würde, wenn er für eine Berechnung nötig wäre (da ich aber ein Jahr Preisgarantie habe und die Änderung damit immer mit der regulären Ablesung zusammenfällt, kann ich das nicht prüfen).
Einfach mal dort anrufen und fragen, könnte die Frage sicher klären.

Cu Rene