Hallo!
Ein Auslieferungsfahrer einer Spedition liefert ein Paket beim Kunden ab, welches während der Fahrt unabsichtlich beschädigt wurde. Die Spedition wird nun dafür belangt. Darf der Chef der Spedition den Wert des Schadens vom Gehalt des Fahrers abziehen? Der Schaden ist „natürlich“
höher als das Gehalt.
MfG
Wenn Sie es nicht grob fahlässig verursacht haben, haften Sie nicht. Die grobe Fahrlässigkeit hat der Arbeitgeber nachzuweisen. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Arbeitnehmer nicht.
Zur Erklärung: Mit Ihrer Einstellung in den Betrieb ist dem Arbeitgeber klar, dass Schäden entstehen können. Haben Sie Ihre Sorgfaltspflicht nur leicht fahrlässig verletzt, geht das Gericht davon aus, dass das jedem passieren kann. Ihnen, einem anderen Fahrer oder auch dem Chef persönlich. Daher ist dies ein betriebliches Risiko, welches Ihr Chef schon deshalb eingeht, weil er eine solche Unternehmung betreibt. Er trägt das Risiko für solche Schäden.
Anders sieht es bei grob fahrlässig verursachten Schäden aus. Da muss der Arbeitgeber nicht damit rechnen. Dann kann er Sie in Regress nehmen.
Mein Tipp: Lassen Sie sich anwaltlich beraten.
Mit freundlichen Grüßen