Hallo zusammen,
mal angenommen man wohnt in einer Wohnung zur Miete in einem 6 Parteien - Haus, wo es einen Fahrstuhl gibt. Dieser Fahrstuhl führt allerdings nur vom EG bis zum Dachgeschoss. Es gibt zwischendrin keine Möglichkeit zum zusteigen oder aussteigen. Das Dachgeschoss selbst, wird nur von dem Vermieter bewohnt und es gibt dort keine Gemeinschaftsräume. Ferner besitzt auch nur der Vermieter bzw. Eigentümer einen Schlüssel für diesen Aufzug.
Dann bekommt man eine Nebenkostenabrechnung. In der sind die Kosten für den Aufzug mit enthalten.
Nun meine Frage, muss man diese mittragen, obwohl man gar keinen Nutzen von diesem Fahrstuhl hat, noch nicht mal den, dass wenn man den Vermieter / Eigentümer besuchen wollte, diesen nutzen könnte? Es ist ja quasi sein privat - Lift.
Sicher werdet ihr denken, dass liegt ja ganz klar auf der Hand und meinem Rechtsempfinden nach würde ich auch sagen, diese Sachlage ist klar und eindeutig. Jedoch habe ich letztlich gelesen, dass jemand gegen die Berechnung der Kosten für einen Aufzug geklagt hat und im Erdgeschoss gewohnt hat, und somit den Aufzug auch nicht benutzt. Leider hat diese Person auch nicht Recht bekommen und musste für die anteiligen Kosten aufkommen.
Ich danke euch auf jeden Fall schonmal im voraus für eure Hilfe.
Gruß
Stefan
Hi Stefan,
ja, spontan wollte ich - nach Lesen der ersten Hälfte - auch antworten, dass das leider für EG-Bewohner so ist, dass sie die Kosten für den Aufzug mitbezahlen müssen.
Aber in dem vorliegenden Fall??? Der Vermieter hat ja wohl nicht mehr alle Latten am Zaun. Das ist mein Rechtsempfinden 
Poste das doch nochmal im Mietrecht. Ich weiß nicht, ob die Spezis von dort auch hier lesen.
Gruß
Bonsai
Hallo…
also ohne Gewähr, aber ich sehe hier den deutlichen Unterschied, dass ein Erdgeschossbewohner in dem von Dir erwähnten Prozess ganz einfach die Möglichkeit hatte, den Fahrstuhl zu benutzen (ähnlich wie jemand, der seine Abfälle kompostiert und trotzdem für die vorhandene Mülltonne bezahlen muss). Da die Nutzung des Fahrstuhls den Mietern verwehrt wird (kein Schlüssel!) kann man sie sicher nicht an den Kosten beteiligen. Interessant wäre, ob hierüber etwas im Mietvertrag steht, ich würde die Forderung jedoch zurückweisen.
viel Erfolg
Bommel
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Hallo zusammen,
mal angenommen man wohnt in einer Wohnung zur Miete in einem 6
Parteien - Haus, wo es einen Fahrstuhl gibt. Dieser Fahrstuhl
führt allerdings nur vom EG bis zum Dachgeschoss. Es gibt
zwischendrin keine Möglichkeit zum zusteigen oder aussteigen.
Das Dachgeschoss selbst, wird nur von dem Vermieter bewohnt
und es gibt dort keine Gemeinschaftsräume. Ferner besitzt auch
nur der Vermieter bzw. Eigentümer einen Schlüssel für diesen
Aufzug.
Dann bekommt man eine Nebenkostenabrechnung. In der sind die
Kosten für den Aufzug mit enthalten.
Nun meine Frage, muss man diese mittragen, obwohl man gar
keinen Nutzen von diesem Fahrstuhl hat, noch nicht mal den,
dass wenn man den Vermieter / Eigentümer besuchen wollte,
diesen nutzen könnte? Es ist ja quasi sein privat - Lift.
Sicher werdet ihr denken, dass liegt ja ganz klar auf der Hand
und meinem Rechtsempfinden nach würde ich auch sagen, diese
Sachlage ist klar und eindeutig. Jedoch habe ich letztlich
gelesen, dass jemand gegen die Berechnung der Kosten für einen
Aufzug geklagt hat und im Erdgeschoss gewohnt hat, und somit
den Aufzug auch nicht benutzt. Leider hat diese Person auch
nicht Recht bekommen und musste für die anteiligen Kosten
aufkommen.
Ich danke euch auf jeden Fall schonmal im voraus für eure
Hilfe.
Gruß
Hallo Stefan,
die Darstellung von Dir zeigt auf, dass der Fahrstuhl nur vom Vermieter genutzt wird und alle anderen Parteien keinen Zugang haben. Die Kosten haben die Mieter, auch der EG-Mieter, nicht anteilig zu tragen.
Diese Urteil um die EG-Wohnugnen und die Kostenbeteiligung sind in Wohngebäuden entstanden, wo alle Mieetr Zugang zum Fahrstuhl haben und der Mieter selbstverständlich vom EG auch zum Mitbewohner im 1. OG mit Fahrstuhl fahren kann.
Gruss Günter
Hallo Stefan, wie die anderen Dir schon geantwortet haben, ist es in der Tat so, dass ein Mieter im EG auch an den Kosten einer Fahrstuhl betreibung und Instandsetzung beteiligt werden kann, da er den Fahrstuhl z.B. auch zur Fahrt in den Keller benutzen kann.
In dem von Dir beschriebenen Fall liegt es auf der Hand, dass der Eigentümer diesen Fahrstuhl zu seinem Privatvergnügen nutzt und da sehe ich, natürlich ohne Gewähr, keine aber auch überhaupt keine Verpflichtung eines Mieters, sich an den Kosten zu beteiligen.
Ich würde die Kosten für den Fahrstuhl herausrechnen und in Abzug bringen. Sollte der Vermieter sich dagegen wehren, gehst Du am besten sofort zum Mieterverein oder zu einem Rechtanwalt (wäre dann gut, wenn Du eine Rechtschutzversicherung hättest).
MfG U. Behrend