Moin,
ich habe bisher nichts wirklich dazu gefunden?
Muß der Firmensitz an der Betriebsstätte sein oder kann der Firmensitz theoretisch auch der Wohnsitz des Unternehmers sein, wenn der z.B. den ganzen Papierkram von zu Hause aus erledigt?
Bin dankbar für fachkundige Antworten (gerne mit Paragraphen, die das regeln).
Bisher weiß ich nur, daß laut §24 BGB der Sitz eines Unternehmens dort ist, wo die Verwaltung sitzt… Wie sieht das bei Kleinunternehmen aus? Können da Betriebsstätte und Firmensitz sich unterscheiden?
LG