Hallo,
Mal folgenden Fall angenommen:
Jemand vermietet eine Einliegerwohnung im eigengenutzten Haus
in NRW. Der Mieter möchte mit Hund einziehen.
Ist das gleiche angenommene Mieter?:
/t/vermieter-schaltet-strom-ab-mietminderung/6838285/7
Wenn das Haus nicht mehr als zwei Wohnungen hat von denen eine der VM bewohnt, bleibt immernoch:
http://dejure.org/gesetze/BGB/573a.html
Da man davon ausgehen kann, dass der Mieter nicht sofort kleinbeigibt, die Räumungsklage mit einkalkulieren…aber dann ist man in noch absehbarer Zeit das Problem los…bevor man selbst vor die Hunde geht.
Gruß
M.