Vermieter schaltet Strom ab. Mietminderung?

Wenn die Hausordnung ab 22:00 Ruhe vorschreibt, hat sich der Mieter daran zu halten - das er das tun würde hat er nämlich mit dem Unterschreiben des Mietvertrages bestätigt. Egal, was die Beastie Boys sagen - es gibt kein Recht auf Party.

Das Vorgehen des Vermieters ist allerdings auch nicht rechtens, denn er greift damit tatsächlich in die Freiheit seines Mieters ein.

Hallo.

In welcher Höhe würde sich die Mietminderung für drei Stunden Stromausfall denn bewegen? 2 Euro, 5 Euro?

Im Übrigen wäre zu bedenken, dass es sich um eine Einliegerwohnung handelt, was bedeutet, dass der Vermieter ein erleichtertes Kündigungsrecht hat. Er kann also ohne Angabe von Gründen mit einer verlängerten Kündigungsfrist den Mieter aus der Wohnung kündigen.

Hallo!

Der Mieter ist der Auffassung, er benutze die Wohnung
vertragsgemäß und üblich. Dazu gehört auch rauchen und feiern.

Die Rechte des Einzelnen hören immer da auf, wo in Rechte anderer Leute berührt werden. Soll heißen: Der Mieter kann feiern, so lange und oft er möchte. Der Mieter darf selbstverständlich auch nach 22 Uhr feiern - sofern man außerhalb der Wohnung davon nichts hört.

Die Maßnahme des Vermieters, den Strom abzuschalten, war sicherlich nicht in Ordnung. Verstehen kann ich den Vermieter dennoch, wenn er schlicht und einfach seine Nachtruhe haben will. Es gibt eben Menschen, die keine Erziehung genossen haben, in der die Regeln des Zusammenlebens vermittelt wurden. Das kann sich in asozialem Verhalten äußern, etwa dergestalt, dass zu jeder Tages- und Nachtzeit Radau veranstaltet wird. Stromabschalten ist dann die Spontanreaktion eines genervten Mitmenschen, der wenig Neigung verspürt, einen weiteren Teil seiner Nachtruhe mit dem Warten auf die Polizei zu verbringen. Die nächste Reaktion wäre nach Protokollierung mehrerer nächtlicher Ruhestörungen und Abmahnung die u. U. auch fristlose Kündigung des Mietvertrags.

Merke: Es gibt kein Recht auf nächtlichen Partylärm, wenn damit andere Menschen gestört werden.

Für Leute solcher Prägung gibt es überall geeigneten Wohnraum: Betonkästen, wo es in den beschmierten Fluren nach Pisse stinkt, wo Möbel und Müll durch die Fenster entsorgt werden, wo die Polizei - wenn überhaupt - nur in Mannschaftsstärke anrückt und wo Rabatz der Normalzustand ist.

Gruß
Wolfgang

Wenn vor einer Wohnung eine Baustelle ist und dort die Presslufthämmer nageln, hat ein Mieter ja auch ein Recht auf Mietminderung.
Hier kann man auch nicht sagen: Wenn man die Zeit des Presslufthämmerns zusammenrechnet, kommen nur wenige Minuten bei raus.

Im Zweifel ist ja der Vermieter der, der eine Mietminderung hinnehmen muss. Macht dagegen ein Mieter Lärm, muss er deswegen dem Vermieter ja nicht mehr Miete zahlen oder die Mietminderung seiner Mitbewohner dem Vermieter erstatten.

Danke für den Beitrag!

Die Rechte des Einzelnen hören immer da auf, wo in Rechte
anderer Leute berührt werden. Soll heißen: Der Mieter kann
feiern, so lange und oft er möchte. Der Mieter darf
selbstverständlich auch nach 22 Uhr feiern - sofern man
außerhalb der Wohnung davon nichts hört.

Manchmal hören die Rechte aber nicht auf. Ein Mieter, der die Wohnung „kaputtraucht“, muss für den Schaden ja auch nicht aufkommen, da er die Wohnung „vertragsgemäß“ benutzt. Das Rauchen kann man nicht verbieten. Gleiches gilt für Hunde. Hier wird ja auch das Recht des Vermieters beeinträchtigt (Bellen, Haare im Treppenhaus, Hundehaufen vor der Türe, alles wird vom Hund angepinkelt), der Mieter bekommt trotzdem Recht: Rauchen ist das Recht des Mieters - ist ja seine Gesundheit und Hund ist eben Hund, da kann man nix machen.

Die Maßnahme des Vermieters, den Strom abzuschalten, war
sicherlich nicht in Ordnung. Verstehen kann ich den Vermieter
dennoch, wenn er schlicht und einfach seine Nachtruhe haben
will. Es gibt eben Menschen, die keine Erziehung genossen
haben, in der die Regeln des Zusammenlebens vermittelt wurden.
Das kann sich in asozialem Verhalten äußern, etwa dergestalt,
dass zu jeder Tages- und Nachtzeit Radau veranstaltet wird.

Sind deshalb Parties verboten? Kann man von einem Mieter verlangen, dass er nie schreit, sein Hund nie bellt, Musik nie laut gehört wird? Werden hier nicht die Rechte des Mieters beschnitten?
Welches Recht entsteht aus dem durch den Stromausfall beschädigten Rechner mit angeschlossener Musikanlage?

Stromabschalten ist dann die Spontanreaktion eines genervten
Mitmenschen, der wenig Neigung verspürt, einen weiteren Teil
seiner Nachtruhe mit dem Warten auf die Polizei zu verbringen.

Die Polizei einzuschalten bringt wenig. Dies ist bereits geschehen. Sobald der grün-weiße Passat vor der Türe steht, wird die Musik eben leiser gedreht oder die Fenster geschlossen und der Beamte kann keinen Verstoß feststellen. Er (und das Ordnungsamt)könnten höchstens dann etwas unternehmen, wenn die öffentliche Ordnung gestört ist. Spielt sich der Lärm innerhalb eines Hauses ab, heißt es „dies ist eine privatrechtliche Angelegenheit, da dürfen wir uns nicht einmischen“. Also im Extremfall: Die Musik wummert im Wohnzimmer des Vermieters, außen ist aber nicht zu hören: Pech für den Vermieter. Ist eben ein Einzelschicksal - soll sich nicht so aufregen.

Die nächste Reaktion wäre nach Protokollierung mehrerer
nächtlicher Ruhestörungen und Abmahnung die u. U. auch
fristlose Kündigung des Mietvertrags.

Gut, nehmen wir mal an, dies ist alles auch schon geschehen. Der Mietvertrag wurde gekündigt und zwar fristlos, hilfsweise fristgerecht. Der Mieter denkt aber nicht ans Ausziehen. Der Vermieter schaltet einen Anwalt ein. Der Mieter schaltet einen Anwalt ein. Letzterer erbittet erst einmal einige Wochen Frist zur Antwort, da er überlastet und in Urlaub sei und seinen Mandanten (der Anwalt wohnt 400 km weiter weg) erst einmal hören will. Es vergehen Wochen des Hin- und Hers. Die Sache geht vor Gericht. Das dauert auch. Mittlerweile ist seit der Kündigung fast ein halbes Jahr vergangen. Räumungsklagen dauern eben. Und so lange macht der Mieter eben was er will: Keine Miete zahlen, den Müll nicht trennen, Müll vor der Haustüre lagern, Parties bis 2 Uhr nachts feiern. Er hat ja nichts mehr zu verlieren! Gekündigt wurde ihm sowieso!
Und was meint das Gericht dazu? Es strebt einen Vergleich an. Und jeder soll seine Kosten tragen…

Merke: Es gibt kein Recht auf nächtlichen Partylärm, wenn
damit andere Menschen gestört werden.

Gut, aber wer kümmert sich darum, wenn jemand sich das Recht trotzdem herausnimmt? Einstweilige Verfügung? Richterlicher Beschluss?

Für Leute solcher Prägung gibt es überall geeigneten Wohnraum:
Betonkästen, wo es in den beschmierten Fluren nach Pisse
stinkt,

Die Bauten sind aus reiner Profitgier der Vermieter aus Beton wie Karnickelställe gebaut worden. Es ist ähnlich wie mit der Käfighaltung: Die ist auch profitabler. Das Entfernen der Pisse ist Vermietersache! Sicherlich sind die Toiletten in diesen mangelhaft gewarteten Unterkünften mal wieder unbrauchbar…

wo Möbel und Müll durch die Fenster entsorgt werden,
wo die Polizei - wenn überhaupt - nur in Mannschaftsstärke
anrückt und wo Rabatz der Normalzustand ist.

Durch die überteuerten Mieten sind die armen Mieter sicherlich in diese Gesellschaftsklasse gezwungen worden. Wer holt sie aus diesem Teufelskreis heraus? Daher sicher auch der Rabatz - reiner Widerstand gegen die Staatsgewalt!

:wink:)

Hallo,

Gut, nehmen wir mal an, dies ist alles auch schon geschehen.
Der Mietvertrag wurde gekündigt und zwar fristlos, hilfsweise
fristgerecht. Der Mieter denkt aber nicht ans Ausziehen.

Räumungsklagen
dauern eben. Und so lange macht der Mieter eben was er will:
Keine Miete zahlen, den Müll nicht trennen, Müll vor der
Haustüre lagern, Parties bis 2 Uhr nachts feiern. Er hat ja
nichts mehr zu verlieren! Gekündigt wurde ihm sowieso!

Eventuelle Mietkürzungen wegen Stromausfall tun dem Vermieter also nicht weh.

MfG Frank

Hallo !

Auch die Polizei schaltet den Strom ab,wenn die Tür nach Klopfen/Klingeln nicht geöffnet wird und die Partymusik nicht leiser gedreht wird.
Das ist nämlich das mildere Mittel gegenüber dem Eintreten der Tür.
Erfahrungsgemäß kommt dann nämlich doch jemand an die Haustür und öffnet.

MfG
duck313

hör mal bengel…
…also ich meine webbengel

Die Rechte des Einzelnen hören immer da auf, wo in Rechte
anderer Leute berührt werden. Soll heißen: Der Mieter kann
feiern, so lange und oft er möchte. Der Mieter darf
selbstverständlich auch nach 22 Uhr feiern - sofern man
außerhalb der Wohnung davon nichts hört.

Manchmal hören die Rechte aber nicht auf. Ein Mieter, der die
Wohnung „kaputtraucht“, muss für den Schaden ja auch nicht
aufkommen,

Da irrst du aber. Ein Mieter der die Mietsache beschädigt, hat grundsätzlich auch dafür gerade zu stehen. Mit Rauch ist das schwer hinzubekommen, aber nimm an, durch das Rauchen brennt mal ne Wand ab. Und die lässt dann der Vermieter einfach erneuern auf seine Kosten oder wie? Wäre ja unzumutbar den Mieter dafür zu belasten?!

da er die Wohnung „vertragsgemäß“ benutzt. Das
Rauchen kann man nicht verbieten. Gleiches gilt für Hunde.

Hundehaltung kann sehr wohl verboten sein!

Hier wird ja auch das Recht des Vermieters beeinträchtigt
(Bellen, Haare im Treppenhaus, Hundehaufen vor der Türe, alles
wird vom Hund angepinkelt), der Mieter bekommt trotzdem Recht:
Rauchen ist das Recht des Mieters

Solange er keine anderen, oder die Mietsache nachhaltig, damit schädigt.

  • ist ja seine Gesundheit

Das stimmt allerdings.

und Hund ist eben Hund, da kann man nix machen.

Doch.

Die Maßnahme des Vermieters, den Strom abzuschalten, war
sicherlich nicht in Ordnung. Verstehen kann ich den Vermieter
dennoch, wenn er schlicht und einfach seine Nachtruhe haben
will. Es gibt eben Menschen, die keine Erziehung genossen
haben, in der die Regeln des Zusammenlebens vermittelt wurden.
Das kann sich in asozialem Verhalten äußern, etwa dergestalt,
dass zu jeder Tages- und Nachtzeit Radau veranstaltet wird.

Sind deshalb Parties verboten?

Nein. Sie können 24h am Tag, 7x die Woche stattfinden, solange dadurch Andere nicht belästigt werden!!!

Kann man von einem Mieter
verlangen, dass er nie schreit,

Ja, wenn der Schrei aus seiner Wohnung heraus hörbar ist und er damit andere belästigt!

sein Hund nie bellt,

Nur zu bestimmten Zeiten, für eine Weile, urteilten die Gerichte.

Musik nie laut gehört wird?

Ja!!! Ist das jetzt endlich klar? Die Musik darf nicht zur Belästigung werden, wenn sie außerhalb der Wohnung hörbar ist! Das ist der Begriff der Zimmerlautstärke!

Werden hier nicht die Rechte des Mieters
beschnitten?

Überhaupt nicht. Wie kommst du da drauf? Hast du schon mal was von sozialverträglichem Zusammenleben gehört? D.h., dass der eine, durch eigenständiges Denken, in der Lage ist zu erkennen, ob in seinem Tun etwas liegt, welches den anderen belästigen könnte.

Welches Recht entsteht aus dem durch den Stromausfall
beschädigten Rechner mit angeschlossener Musikanlage?

Wenn dadurch tatsächlich ein Schaden entstanden sein sollte, so ist der Schadenverursacher dafür haftbar. Soweit er haftbar zu machen ist.
Das ledigliche Stromabschalten eines PC’s oder Musikanlage ist i.d.R. unschädlich.

Stromabschalten ist dann die Spontanreaktion eines genervten
Mitmenschen, der wenig Neigung verspürt, einen weiteren Teil
seiner Nachtruhe mit dem Warten auf die Polizei zu verbringen.

Die Polizei einzuschalten bringt wenig. Dies ist bereits
geschehen. Sobald der grün-weiße Passat vor der Türe steht,
wird die Musik eben leiser gedreht oder die Fenster
geschlossen und der Beamte kann keinen Verstoß feststellen. Er
(und das Ordnungsamt)könnten höchstens dann etwas unternehmen,
wenn die öffentliche Ordnung gestört ist. Spielt sich der Lärm
innerhalb eines Hauses ab, heißt es „dies ist eine
privatrechtliche Angelegenheit, da dürfen wir uns nicht
einmischen“. Also im Extremfall: Die Musik wummert im
Wohnzimmer des Vermieters, außen ist aber nicht zu hören: Pech
für den Vermieter. Ist eben ein Einzelschicksal - soll sich
nicht so aufregen.

Der VM benötigt Zeugen der Ruhestörung.

Die nächste Reaktion wäre nach Protokollierung mehrerer
nächtlicher Ruhestörungen und Abmahnung die u. U. auch
fristlose Kündigung des Mietvertrags.

Gut, nehmen wir mal an, dies ist alles auch schon geschehen.
Der Mietvertrag wurde gekündigt und zwar fristlos, hilfsweise
fristgerecht. Der Mieter denkt aber nicht ans Ausziehen. Der
Vermieter schaltet einen Anwalt ein. Der Mieter schaltet einen
Anwalt ein. Letzterer erbittet erst einmal einige Wochen Frist
zur Antwort, da er überlastet und in Urlaub sei und seinen
Mandanten (der Anwalt wohnt 400 km weiter weg) erst einmal
hören will. Es vergehen Wochen des Hin- und Hers. Die Sache
geht vor Gericht. Das dauert auch. Mittlerweile ist seit der
Kündigung fast ein halbes Jahr vergangen. Räumungsklagen
dauern eben. Und so lange macht der Mieter eben was er will:
Keine Miete zahlen, den Müll nicht trennen, Müll vor der
Haustüre lagern, Parties bis 2 Uhr nachts feiern. Er hat ja
nichts mehr zu verlieren! Gekündigt wurde ihm sowieso!

So ist das auch nicht. Hier ensteht dem VM weiterer Schaden.

Und was meint das Gericht dazu? Es strebt einen Vergleich an.
Und jeder soll seine Kosten tragen…

Damit muss man sich ja nicht zufrieden geben.

Merke: Es gibt kein Recht auf nächtlichen Partylärm, wenn
damit andere Menschen gestört werden.

Gut, aber wer kümmert sich darum, wenn jemand sich das Recht
trotzdem herausnimmt? Einstweilige Verfügung? Richterlicher
Beschluss?

Wäre ne Möglichkeit, aber hier geht es ums Recht auf Wohnen. Was schwierig wird.

Für Leute solcher Prägung gibt es überall geeigneten Wohnraum:
Betonkästen, wo es in den beschmierten Fluren nach Pisse
stinkt,

Die Bauten sind aus reiner Profitgier der Vermieter aus Beton
wie Karnickelställe gebaut worden. Es ist ähnlich wie mit der
Käfighaltung: Die ist auch profitabler. Das Entfernen der
Pisse ist Vermietersache! Sicherlich sind die Toiletten in
diesen mangelhaft gewarteten Unterkünften mal wieder
unbrauchbar…

wo Möbel und Müll durch die Fenster entsorgt werden,
wo die Polizei - wenn überhaupt - nur in Mannschaftsstärke
anrückt und wo Rabatz der Normalzustand ist.

Durch die überteuerten Mieten sind die armen Mieter sicherlich
in diese Gesellschaftsklasse gezwungen worden. Wer holt sie
aus diesem Teufelskreis heraus? Daher sicher auch der Rabatz -
reiner Widerstand gegen die Staatsgewalt!

Das kann man diskutieren und hier ist sicherlich gesellschaftpolitisch Handlungsbedarf. Aber dennoch darf man sich an Recht und Ordnung und an ein soziales Miteinander halten, auch in schwieregen Lebenssituationen.

:wink:)

MfG

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Gut, zum Rauchen:
Es soll schon vorgekommen sein, dass ein Mieter das Rauchen angefangen hat. Innerhalb von 3 Jahren war die Wohnung komplett gelb. Das Nikotin zieht in den Putz und die Bodenbeläge, die kunststoffbeschichteten Türen werden Gelb und lassen sich nicht überstreichen.

Der Gestank ist durch Hausmittelchen und einfaches Überstreichen nicht weg zu bekommen. Mit anderen Worten: Totalsanierung. Kostenpunkt: 5000 Euro. Die Rechtsprechung dazu: Rauchen kann nicht verboten werden, alles üblicher Gebrauch. Fazit: Mit Rauch geht’s auch!

Zur Hundehaltung:
Der Vermieter hat den Hund unter der Bedingung erlaubt, dass von ihm keine Belästigungen ausgehen. Der Hund bellt aber den ganzen Tag, da alleine in der Wohnung, pinkelt alles im Vorgarten an (bevorzugt das, was der Vermieter zur Gartenpflege dann auch anpacken muss), verkackt die Landschaft und der Hundebesitzer schaut gerade dann nicht hin… Polizei, Ordnungsamt, Anwalt - kein Erfolg. Widerruf der Erlaubnis den Hund halten zu dürfen schon 3 x schriftlich an den Mieter ausgehändigt. Na und? Der Hund ist immer noch da und bellt. Da nützt das ganze schöne Recht gar nix.

Zu den Parties:
Natürlich ist es nicht erlaubt, Parties um 2 Uhr nachts bei offenem Fenster abzuhalten. Na und? Die Wohnung ist gekündigt! Was solls?
Und der Vermieter und gleichzeitig Mitbewohner des Hauses kann nichts machen. Das was er machen konnte (Kündigung, Anwalt, Polizei) hat er schon getan. Also wird er an jedem Wochenende morgens zwischen 2 und 5 aus dem Bett geworfen.

Jaja, das ist alles unmoralisch und verwerflich und assozial und der Mieter ist haftbar zu machen und die Gerichte urteilen irgendwann vielleicht auch mal. Aber dazu vergehen jetzt erst mal noch 2 Monate bis zur ersten Verhandlung und dann vielleicht noch ein paar Monate bis mal jemand ein Verbot ausspricht. Ob das dann eingehalten wird - wer weiß?

Geht der Vermieter aber hin und dreht dem Mieter den Hahn zu, weil er es nicht mehr aushält, dann ist er womöglich sofort dran und dem Mieter wird wahrscheinlich auch noch eine Mietkürzung zugesprochen.

Also: Was tun? Was hilft?

Troll?
Das hier ist ein Rechtsbrett - klingt komisch, is aber so! Da geht es zunächst einmal darum, was erlaubt und was nicht erlaubt ist - das wurde hier ja schon zur genüge erörtert. Aber das hier ist kein Brett, um sich auszuheulen, dass man so schwer recht bekommt. Sry, aber irgendwie habe ich das Gefühl, dass es Dich überhaupt nicht interessiert, wie die rechtliche Lage aussieht, sondern dass Du nur Dampf ablassen willst und versuchst, mit unqualifizierten Kommentaren („Hundehaltung kann nicht verboten werden“ usw.) zu provozieren.

Der letzte Halbsatz stimmt so nicht.

vnA

Frage: Darf der Vermieter einfach den Strom abstellen?

Nein, darf er nicht, da er nach dem Mietvertag die Versorgung oder jedenfalls die ungestörte Nutzung der Mietsache (im letzteren Fall maßgeblich, falls der Vertrag separat zwischen Mieter und Stromunternehmen läuft) schuldet.

Welche
Rechte hat der Mieter?

Er kann, wenn der Vermieter die Versorgung schuldet, deren Wiederherstellung verlangen, im Übrigen grundsätzlich Unterlassung verlangen.

Was ist, wenn beim Abschalten ein
elektrisches Gerät einen Schaden genommen hat?

Dann könnte das einen Schadenersatzanspruch begründen.

Der Mieter
fühlt sich in seiner persönlichen Freiheit eingeschränkt.

Das Fühlen der Einschränkung persönlicher Freiheit ist rechtlich ziemlich irrelevant, zumal Recht aus nichts anderem besteht, als aus der Einschränkung von Freiheiten der Bürger (und ggf. der Kompetenzend es Staates). Es kommt daher immer auf die Frage des Verhältnisses der eigenen Rechte zu denjenigen der anderen an und dass dieses bei nächtlichen Parties etwas differenziert zu bestimmen ist, sollte offensichtlich sein.

Darf
er die Miete kürzen?

Das kann so einfach nicht gesagt werden. Als Strafaktion nicht, denn die Minderung nach § 536 BGB setzt voraus, dass die Nutzung, und zwar die vertraglich geschuldete, eingeschränkt wird. Da besteht zunächst einmal ein Problem mit der zeitlichen Komponente, da die Minderung nur für die Zeit ohne Strom geltend gemacht werden kann. Hinzu kommt die Frage der Nutzungsbeeinträchtigung, denn wenn der Mieter die Mietsache in einer Weise nutzt, zu der er ggf. eh nicht berechtigt ist, kann das eine Minderung nicht begründen.

Das kann also so per se nicht gesagt werden.

Gruß
Dea

Wenn vor einer Wohnung eine Baustelle ist und dort die
Presslufthämmer nageln, hat ein Mieter ja auch ein Recht auf
Mietminderung.
Hier kann man auch nicht sagen: Wenn man die Zeit des
Presslufthämmerns zusammenrechnet, kommen nur wenige Minuten
bei raus.

Doch, genau das wird gesagt, denn nur aus dem tatsächlichen Umfang und dem Maß der Beeinträchtigung bestimmt sich die Minderungsquote.

Wer somit im Prozess etwa vorträgt, da gabs von März bis September eine Baustelle und da wurde auch gepresslufthämmert, ohne näheres vorzutragen, wird keine Minderung durchbringen.

Die Rechtsprechung
dazu: Rauchen kann nicht verboten werden, alles üblicher
Gebrauch.

Nein, der BGH sagt, Rauchen gehört zu normalem Nutzungsverhalten, exzessives Rauchen, das die Mietsache beschädigt, nicht mehr und begründet einen Schadenersatzanspruch.

Zur Hundehaltung:
Der Vermieter hat den Hund unter der Bedingung erlaubt, dass
von ihm keine Belästigungen ausgehen. Der Hund bellt aber den
ganzen Tag, da alleine in der Wohnung, pinkelt alles im
Vorgarten an (bevorzugt das, was der Vermieter zur
Gartenpflege dann auch anpacken muss), verkackt die Landschaft
und der Hundebesitzer schaut gerade dann nicht hin…
Polizei, Ordnungsamt, Anwalt - kein Erfolg.

Gabs da eine Gerichtsentscheidung zu (mit Akzenzeichen)?

Zu den Parties:
Natürlich ist es nicht erlaubt, Parties um 2 Uhr nachts bei
offenem Fenster abzuhalten. Na und? Die Wohnung ist gekündigt!
Was solls?
Und der Vermieter und gleichzeitig Mitbewohner des Hauses kann
nichts machen.

Doch, wenn andere Mieter wegen des Lärms die Miete mindern, kann er den Fehlbetrag von dem Mieter wiederholen. Ansonsten hat er ja auch keinen Schaden.

Was genau hat denn die Polizei gesagt, als sie um 2 Uhr nachts zu der übermäßig lauten Party kam?

Aber dazu vergehen jetzt erst
mal noch 2 Monate bis zur ersten Verhandlung

Dafür gibt es - gerade bei Unterlassungsansprüchen - den einstweiligen Rechtsschutz.

Nein, der BGH sagt, Rauchen gehört zu normalem
Nutzungsverhalten, exzessives Rauchen, das die Mietsache
beschädigt, nicht mehr und begründet einen
Schadenersatzanspruch.

Stimmt. Und wie sieht das in der Praxis aus? Der Vermieter sagt: Das Rauchen war exzessiv, der Mieter sagt: Stimmt ja gar nicht! Also muss ein Gutachter her, obwohl die gelb-braune Brühe nur so die Türen herabläuft und es jeder halbwegs denkende Mensch schon sieht. Danach wird dann gepflegt prozessiert und die Gerichte streben einen Vergleich an. Am Ende zahlt der Vermieter ja doch. Ob das nun die Sanierung oder die Kosten für Anwalt, Gericht und Gutachter sind. Also: Warum sich die Nerven kaputt machen? Es gibt keine Rechtsprechung.

Zur Hundehaltung:
Polizei, Ordnungsamt, Anwalt - kein Erfolg.

Gabs da eine Gerichtsentscheidung zu (mit Akzenzeichen)?

Nein, das Ordnungsamt hat einen Veterinär geschickt, der hat mit dem Mieter gesprochen und ihn belehrt, dass man das nicht darf. Das war alles. Dem Vermieter erklärte man, dass den Ämtern ein kläffender Hund im Haus lieber ist als einer in einer Box im Tierheim. Und fertig. Der Anwalt meint: Lass die Finger weg, du bekommst eh kein Recht.

Doch, wenn andere Mieter wegen des Lärms die Miete mindern,
kann er den Fehlbetrag von dem Mieter wiederholen. Ansonsten
hat er ja auch keinen Schaden.

Gut, kann er vielleicht vom lärmenden Mieter einen Schadenersatz (analog Mietminderung) verlangen, weil ER ja nun der Geschädigte ist? Was gibts denn finanziell für schlaflose Nächte an jedem Samstag Nacht?

Was genau hat denn die Polizei gesagt, als sie um 2 Uhr nachts
zu der übermäßig lauten Party kam?

Da war das Fenster geschlossen worden und die Musik leiser gedreht. Die kommen ja nicht in Zivil, sondern mit dem Partybus. Es hieß: Ja soo laut ist die Musik ja nicht. Das ist eine privatrechtliche Angelegenheit zwischen dem Vermieter und Mieter. Wir dürfen da nicht eingreifen. Es gab nicht einmal ein Protokoll oder einen schriftlichen Nachweis über den Einsatz. „Machen Sie ein Lärmprotokoll, schreiben Sie alles auf und verklagen Sie den Mieter“ hieß es vom „Freund und Helfer“.

Aber dazu vergehen jetzt erst
mal noch 2 Monate bis zur ersten Verhandlung

Dafür gibt es - gerade bei Unterlassungsansprüchen - den
einstweiligen Rechtsschutz.

Rechtsschutz ist vorhanden, aber Mietangelegenheiten deckt der wohlweislich nicht ab. Und was soll der bewirken? Kann jemand eine Unterlassung anordnen? Wenn ja: wie geht das?

Hi, das stimmt nicht so ganz. Natürlich ist das alles hoch trarig, dass es in Deutschland so schwer ist, zu seinem Recht zu kommen.

Aber im Wesentlichen ist die Frage noch nicht beantwortet:
Darf der Vermieter den Strom abstellen? Kann der Mieter dafür einen Schadenersatz verlangen?

Welche Mittel hat der Vermieter zu SEINEM Recht zu kommen? Der Mieter hat ja die Macht in der Hand. Er zahlt einfach nicht. Und der Vermieter? Was darf der?

Das würde ich gerne hier klären. Klingt komisch - ist aber so!

Demnach hat der Vermieter also nichts unrechtes getan und quasi „in Notwehr“ gehandelt. Er hat weiteren Schaden vermieden, lieber Strom aus, als Haustüre eingetreten?

Ah! Danke! Das ist ja mal ein fachlicher Kommentar!

Nein, darf er nicht, da er nach dem Mietvertag die Versorgung
oder jedenfalls die ungestörte Nutzung der Mietsache (im
letzteren Fall maßgeblich, falls der Vertrag separat zwischen
Mieter und Stromunternehmen läuft) schuldet.

So weit so gut. Und der Mieter schuldet sowas wie die vertraglich vereinbarte Nutzung bei der er sich an die Hausordnung zu halten hat.

Er kann, wenn der Vermieter die Versorgung schuldet, deren
Wiederherstellung verlangen, im Übrigen grundsätzlich
Unterlassung verlangen.

Gut, also in der Praxis: Strom geht aus, Mieter brüllt: Ey, mach sofort den Strom wieder an! Lass das!
Er kann Unterlassung verlagen, wie auch der Vermieter Unterlassung des Lärms verlangt. Dann steht es ja 1:1!

Was ist, wenn beim Abschalten ein
elektrisches Gerät einen Schaden genommen hat?

Dann könnte das einen Schadenersatzanspruch begründen.

Könnte er. Was ist, wenn ein Gerät bei einem Stromausfall kaputt geht, der vom Stromversorger verursacht wurde? Wer haftet dann?

Darf
er die Miete kürzen?

Das kann so einfach nicht gesagt werden. Als Strafaktion
nicht, denn die Minderung nach § 536 BGB setzt voraus, dass
die Nutzung, und zwar die vertraglich geschuldete,
eingeschränkt wird. Da besteht zunächst einmal ein Problem mit
der zeitlichen Komponente, da die Minderung nur für die Zeit
ohne Strom geltend gemacht werden kann.

Gut. Angenommen der monatliche Mietpreis liegt bei 450 Euro, dann sind das 0,625 Euro pro Stunde. Bei einer Stunde Stromentzug hätte er dann ein Recht auf 0,625 Euro Entschädigung?

Hinzu kommt die Frage
der Nutzungsbeeinträchtigung, denn wenn der Mieter die
Mietsache in einer Weise nutzt, zu der er ggf. eh nicht
berechtigt ist, kann das eine Minderung nicht begründen.

Also doch kein Anspruch auf 0,625 Euro, da er in diesem Moment ja gegen die Hausordnung verstoßen hat.

Ein im Mietrecht versierter Anwalt wäre hier die geeignete Wahl. Nicht so ein Feld- Wald- und Wiesen…1

Angst vor Mietern sollte man nicht haben. Ich kenne viel mehr Mieter die die Wohnung wechselten, als Vermieter die ihr Haus verkauften. Im Zweifel wendet man sich an einen Verwaltungsprofi. Die haben auch so ihre Tricks.

vnA

Hallo,

Welche Mittel hat der Vermieter zu SEINEM Recht zu kommen?

vielleicht wäre die Mitgliedschaft in einem Vermieterverein angezeigt? Dort könnte ihm vermutlich effizienter geholfen werden als in Internetforen.

Gruß
Kreszenz