hör mal bengel…
…also ich meine webbengel
Die Rechte des Einzelnen hören immer da auf, wo in Rechte
anderer Leute berührt werden. Soll heißen: Der Mieter kann
feiern, so lange und oft er möchte. Der Mieter darf
selbstverständlich auch nach 22 Uhr feiern - sofern man
außerhalb der Wohnung davon nichts hört.
Manchmal hören die Rechte aber nicht auf. Ein Mieter, der die
Wohnung „kaputtraucht“, muss für den Schaden ja auch nicht
aufkommen,
Da irrst du aber. Ein Mieter der die Mietsache beschädigt, hat grundsätzlich auch dafür gerade zu stehen. Mit Rauch ist das schwer hinzubekommen, aber nimm an, durch das Rauchen brennt mal ne Wand ab. Und die lässt dann der Vermieter einfach erneuern auf seine Kosten oder wie? Wäre ja unzumutbar den Mieter dafür zu belasten?!
da er die Wohnung „vertragsgemäß“ benutzt. Das
Rauchen kann man nicht verbieten. Gleiches gilt für Hunde.
Hundehaltung kann sehr wohl verboten sein!
Hier wird ja auch das Recht des Vermieters beeinträchtigt
(Bellen, Haare im Treppenhaus, Hundehaufen vor der Türe, alles
wird vom Hund angepinkelt), der Mieter bekommt trotzdem Recht:
Rauchen ist das Recht des Mieters
Solange er keine anderen, oder die Mietsache nachhaltig, damit schädigt.
Das stimmt allerdings.
und Hund ist eben Hund, da kann man nix machen.
Doch.
Die Maßnahme des Vermieters, den Strom abzuschalten, war
sicherlich nicht in Ordnung. Verstehen kann ich den Vermieter
dennoch, wenn er schlicht und einfach seine Nachtruhe haben
will. Es gibt eben Menschen, die keine Erziehung genossen
haben, in der die Regeln des Zusammenlebens vermittelt wurden.
Das kann sich in asozialem Verhalten äußern, etwa dergestalt,
dass zu jeder Tages- und Nachtzeit Radau veranstaltet wird.
Sind deshalb Parties verboten?
Nein. Sie können 24h am Tag, 7x die Woche stattfinden, solange dadurch Andere nicht belästigt werden!!!
Kann man von einem Mieter
verlangen, dass er nie schreit,
Ja, wenn der Schrei aus seiner Wohnung heraus hörbar ist und er damit andere belästigt!
sein Hund nie bellt,
Nur zu bestimmten Zeiten, für eine Weile, urteilten die Gerichte.
Musik nie laut gehört wird?
Ja!!! Ist das jetzt endlich klar? Die Musik darf nicht zur Belästigung werden, wenn sie außerhalb der Wohnung hörbar ist! Das ist der Begriff der Zimmerlautstärke!
Werden hier nicht die Rechte des Mieters
beschnitten?
Überhaupt nicht. Wie kommst du da drauf? Hast du schon mal was von sozialverträglichem Zusammenleben gehört? D.h., dass der eine, durch eigenständiges Denken, in der Lage ist zu erkennen, ob in seinem Tun etwas liegt, welches den anderen belästigen könnte.
Welches Recht entsteht aus dem durch den Stromausfall
beschädigten Rechner mit angeschlossener Musikanlage?
Wenn dadurch tatsächlich ein Schaden entstanden sein sollte, so ist der Schadenverursacher dafür haftbar. Soweit er haftbar zu machen ist.
Das ledigliche Stromabschalten eines PC’s oder Musikanlage ist i.d.R. unschädlich.
Stromabschalten ist dann die Spontanreaktion eines genervten
Mitmenschen, der wenig Neigung verspürt, einen weiteren Teil
seiner Nachtruhe mit dem Warten auf die Polizei zu verbringen.
Die Polizei einzuschalten bringt wenig. Dies ist bereits
geschehen. Sobald der grün-weiße Passat vor der Türe steht,
wird die Musik eben leiser gedreht oder die Fenster
geschlossen und der Beamte kann keinen Verstoß feststellen. Er
(und das Ordnungsamt)könnten höchstens dann etwas unternehmen,
wenn die öffentliche Ordnung gestört ist. Spielt sich der Lärm
innerhalb eines Hauses ab, heißt es „dies ist eine
privatrechtliche Angelegenheit, da dürfen wir uns nicht
einmischen“. Also im Extremfall: Die Musik wummert im
Wohnzimmer des Vermieters, außen ist aber nicht zu hören: Pech
für den Vermieter. Ist eben ein Einzelschicksal - soll sich
nicht so aufregen.
Der VM benötigt Zeugen der Ruhestörung.
Die nächste Reaktion wäre nach Protokollierung mehrerer
nächtlicher Ruhestörungen und Abmahnung die u. U. auch
fristlose Kündigung des Mietvertrags.
Gut, nehmen wir mal an, dies ist alles auch schon geschehen.
Der Mietvertrag wurde gekündigt und zwar fristlos, hilfsweise
fristgerecht. Der Mieter denkt aber nicht ans Ausziehen. Der
Vermieter schaltet einen Anwalt ein. Der Mieter schaltet einen
Anwalt ein. Letzterer erbittet erst einmal einige Wochen Frist
zur Antwort, da er überlastet und in Urlaub sei und seinen
Mandanten (der Anwalt wohnt 400 km weiter weg) erst einmal
hören will. Es vergehen Wochen des Hin- und Hers. Die Sache
geht vor Gericht. Das dauert auch. Mittlerweile ist seit der
Kündigung fast ein halbes Jahr vergangen. Räumungsklagen
dauern eben. Und so lange macht der Mieter eben was er will:
Keine Miete zahlen, den Müll nicht trennen, Müll vor der
Haustüre lagern, Parties bis 2 Uhr nachts feiern. Er hat ja
nichts mehr zu verlieren! Gekündigt wurde ihm sowieso!
So ist das auch nicht. Hier ensteht dem VM weiterer Schaden.
Und was meint das Gericht dazu? Es strebt einen Vergleich an.
Und jeder soll seine Kosten tragen…
Damit muss man sich ja nicht zufrieden geben.
Merke: Es gibt kein Recht auf nächtlichen Partylärm, wenn
damit andere Menschen gestört werden.
Gut, aber wer kümmert sich darum, wenn jemand sich das Recht
trotzdem herausnimmt? Einstweilige Verfügung? Richterlicher
Beschluss?
Wäre ne Möglichkeit, aber hier geht es ums Recht auf Wohnen. Was schwierig wird.
Für Leute solcher Prägung gibt es überall geeigneten Wohnraum:
Betonkästen, wo es in den beschmierten Fluren nach Pisse
stinkt,
Die Bauten sind aus reiner Profitgier der Vermieter aus Beton
wie Karnickelställe gebaut worden. Es ist ähnlich wie mit der
Käfighaltung: Die ist auch profitabler. Das Entfernen der
Pisse ist Vermietersache! Sicherlich sind die Toiletten in
diesen mangelhaft gewarteten Unterkünften mal wieder
unbrauchbar…
wo Möbel und Müll durch die Fenster entsorgt werden,
wo die Polizei - wenn überhaupt - nur in Mannschaftsstärke
anrückt und wo Rabatz der Normalzustand ist.
Durch die überteuerten Mieten sind die armen Mieter sicherlich
in diese Gesellschaftsklasse gezwungen worden. Wer holt sie
aus diesem Teufelskreis heraus? Daher sicher auch der Rabatz -
reiner Widerstand gegen die Staatsgewalt!
Das kann man diskutieren und hier ist sicherlich gesellschaftpolitisch Handlungsbedarf. Aber dennoch darf man sich an Recht und Ordnung und an ein soziales Miteinander halten, auch in schwieregen Lebenssituationen.
)
MfG