Vermieter schaltet Strom ab. Mietminderung?

Hallo,

Welche Mittel hat der Vermieter zu SEINEM Recht zu kommen?

vielleicht wäre die Mitgliedschaft in einem Vermieterverein angezeigt? Dort könnte ihm vermutlich effizienter geholfen werden als in Internetforen.

Gruß
Kreszenz

Hallo!

Ein Mieter, der die Wohnung „kaputtraucht“, muss für den Schaden ja :auch nicht aufkommen, da er die Wohnung „vertragsgemäß“ benutzt. :smiley:as Rauchen kann man nicht verbieten.

Das Rauchen des Mieters kann ein Vermieter aus guten Gründen nicht verbieten, aber dadurch verursachte Schäden hat der Mieter spätestens beim Auszug zu beseitigen.

Gleiches gilt für Hunde. Hier wird ja auch das Recht des Vermieters :beeinträchtigt (Bellen, Haare im Treppenhaus, Hundehaufen :vor der Türe, alles wird vom Hund angepinkelt) …

Hier wird gar nichts beeinträchtigt. Dem Vermieter steht es frei, Hundehaltung zu genehmigen oder auch nicht. Wird die Genehmigung erteilt und kommt es zu nachhaltigen Belästigungen, ist die Genehmigung widerrufbar oder das Mietverhältnis wird gekündigt.

Welches Recht entsteht aus dem durch den Stromausfall
beschädigten Rechner mit angeschlossener Musikanlage?

Zumindest kurzzeitige Stromausfälle im Bereich einer Sekunde, die ausreichen, einen Rechner abstürzen zu lassen, sind in vielen Netzabschnitten nichts Ungewöhnliches. Dadurch geht genau wie beim beabsichtigten Abschalten einer Sicherung nichts kaputt. Falls der Mieter das Gegenteil behauptet und einen Schaden etwa am PC geltend macht, müsste er die Kausalität von Stromabschalten und Schaden beweisen. Solcher Beweis gelingt nach längerer Stromabschaltung, wenn etwa der Inhalt einer Kühltruhe aufgetaut und verdorben ist. Aber ein technischer Schaden tritt nicht ein und falls doch, wäre der Beweis schwierig bis unmöglich.

Also im Extremfall: Die Musik wummert im
Wohnzimmer des Vermieters, außen ist aber nicht zu hören: Pech
für den Vermieter.

Ein glaubhafter Zeuge solcher Vorfälle reicht.

Der Mietvertrag wurde gekündigt und zwar fristlos, hilfsweise
fristgerecht. Der Mieter denkt aber nicht ans Ausziehen …

Ja, die Sache kann mühsam, kostspielig und langwierig werden. Lässt sich nicht ändern, ist auch aus guten Gründen so. Immerhin hat die Medaille zwei Seiten. Es gibt ja auch unleidliche Vermieter, die, wenn sie denn die Möglichkeit hätten, Menschen, deren Nase nicht gefällt, einfach obdachlos machen würden.

Und was meint das Gericht dazu? Es strebt einen Vergleich an.
Und jeder soll seine Kosten tragen…

So etwas ist nur ein unverbindlicher Vorschlag vom Gericht. Niemand muss sich darauf einlassen. Der Vorschlag kann aber vernünftig sein, z. B. wenn ein Richter merkt, dass alle Beteiligten „nicht ganz sauber ticken“ und seltsame Handlungsweisen durchdrücken wollen. Die Lebenserfahrung lehrt, dass vielerorts alle Beteiligten nicht so ganz unschuldig an einer eskalierenden Situation sind. Die Beteiligten sehen das natürlich gaaanz anders, aber ein Richter ist in aller Regel nicht ganz doof und merkt durchaus, welche Pappenheimer sich da zanken.

Gruß
Wolfgang

So weit so gut. Und der Mieter schuldet sowas wie die
vertraglich vereinbarte Nutzung bei der er sich an die
Hausordnung zu halten hat.

Richtig heißt es: Der Vermieter schuldet die Möglichkeit der vertraglichen Nutzung, der Mieter kann an die Hausordnung gebunden sein, was auf den Vertrag ankommt.

Gut, also in der Praxis: Strom geht aus, Mieter brüllt: Ey,
mach sofort den Strom wieder an! Lass das!
Er kann Unterlassung verlagen, wie auch der Vermieter
Unterlassung des Lärms verlangt. Dann steht es ja 1:1!

Richtig, und jetzt können beide ihre Ansprüche vor Gericht, bei der Stromversorgung insb. im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzes, durchsetzen. Ein Aufrechnen der Ansprüche funktioniert hingegen nicht.

Könnte er. Was ist, wenn ein Gerät bei einem Stromausfall
kaputt geht, der vom Stromversorger verursacht wurde? Wer
haftet dann?

Ggf. der Stromversorger, kommt auf das Verschulden an.

Gut. Angenommen der monatliche Mietpreis liegt bei 450 Euro,
dann sind das 0,625 Euro pro Stunde. Bei einer Stunde
Stromentzug hätte er dann ein Recht auf 0,625 Euro
Entschädigung?

Die Minderungsquoten bei fehlender Versorgung liegen höher, letztlich kommt es immer auf den konkreten Einzelfall an.

Also doch kein Anspruch auf 0,625 Euro, da er in diesem Moment
ja gegen die Hausordnung verstoßen hat.

Kann sein, kann nicht sein. Kommt auf den konkreten Einzelfall an. Das ist dann die Aufgabe eines Anwaltes vor Ort.

Gruß
Dea

Stimmt. Und wie sieht das in der Praxis aus? Der Vermieter
sagt: Das Rauchen war exzessiv, der Mieter sagt: Stimmt ja gar
nicht! Also muss ein Gutachter her, obwohl die gelb-braune
Brühe nur so die Türen herabläuft und es jeder halbwegs
denkende Mensch schon sieht. Danach wird dann gepflegt
prozessiert und die Gerichte streben einen Vergleich an.

Richtig, einen solchen muss man aber nicht schließen, das ist freiwillig.

Am
Ende zahlt der Vermieter ja doch.

Warum sollte das so sein?

Ob das nun die Sanierung

Das sind Schadenersatzkosten, die der Raucher zu tragen hat, wenn exzessives Rauchen vorlag.

oder die Kosten für Anwalt, Gericht und Gutachter sind.

Ebenso, die trägt der, der verliert.

Also:
Warum sich die Nerven kaputt machen? Es gibt keine
Rechtsprechung.

Da das mein Beruf ist, kann ich Dir versichern, dass es die sehr wohl gibt und das auch in genau diesen Fällen.

Gabs da eine Gerichtsentscheidung zu (mit Akzenzeichen)?

Nein, das Ordnungsamt hat einen Veterinär geschickt, der hat
mit dem Mieter gesprochen und ihn belehrt, dass man das nicht
darf. Das war alles. Dem Vermieter erklärte man, dass den
Ämtern ein kläffender Hund im Haus lieber ist als einer in
einer Box im Tierheim. Und fertig. Der Anwalt meint: Lass die
Finger weg, du bekommst eh kein Recht.

Keine Ahnung, was da jetzt wirklich vom Anwalt geprüft wurde. Unerlaubte Hundehaltung ist ein Vertragsverstoß, der eine Kündigung rechtfertigt. Auch das gibt es vor Gericht regelmäßig.

Gut, kann er vielleicht vom lärmenden Mieter einen
Schadenersatz (analog Mietminderung) verlangen, weil ER ja nun
der Geschädigte ist? Was gibts denn finanziell für schlaflose
Nächte an jedem Samstag Nacht?

Das kann Schadenersatz begründen, wenn ein Schaden festgestellt (insb. Attestiert) werden kann. Um das zu verhindern, kann man aber Abmahnen und kündigen. Räumungsklagen wegen Lärmbelästigung (Störung des Hausfriedens) sind bei uns Alltag.

Da war das Fenster geschlossen worden und die Musik leiser
gedreht. Die kommen ja nicht in Zivil, sondern mit dem
Partybus. Es hieß: Ja soo laut ist die Musik ja nicht. Das ist
eine privatrechtliche Angelegenheit zwischen dem Vermieter und
Mieter. Wir dürfen da nicht eingreifen. Es gab nicht einmal
ein Protokoll oder einen schriftlichen Nachweis über den
Einsatz. „Machen Sie ein Lärmprotokoll, schreiben Sie alles
auf und verklagen Sie den Mieter“ hieß es vom „Freund und
Helfer“.

Dann kommt noch immer die Unterlassungklage mit entsprechenden Zeugen in Betracht.

Rechtsschutz ist vorhanden, aber Mietangelegenheiten deckt der
wohlweislich nicht ab.

Ich meinte nicht Rechtsschutzversicherung, sondern einstweiligen Rechtsschutz (§§ 935 ff. ZPO). Also Entscheidungen in Eilsachen binnen 1 Tages oder bei Verhandlung 1 Woche.

Und was soll der bewirken? Kann jemand
eine Unterlassung anordnen? Wenn ja: wie geht das?

Indem man eine einstweilige Anordnung auf Unterlassung bei dem zuständigen Amtsgericht erwirkt.

Gruß
Dea

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Darf der Vermieter den Strom abstellen?

nein, natürlich nicht!

Kann der Mieter dafür
einen Schadenersatz verlangen?

ja klar, wenn dadurch ein schaden entstanden ist. nur irgendwie bezweifele ich das in dem fall…

Welche Mittel hat der Vermieter zu SEINEM Recht zu kommen?

abmahnung… bis hin zur kündigung (dann irgendwann)

Der
Mieter hat ja die Macht in der Hand.

hat er das?

Er zahlt einfach nicht.

das macht er so lange, bis im zweifelsfall der gerichtsvollzieher vor der tür steht und den fehlbetrag samt zinsen und gebühren einzufordern.

Der Vermieter ist kurz vor der Eskalation mit dem Mieter noch in einen „Vermieterverein“ in Köln eingetreten.

Dort gibt es telefonische Sprechstunden. Man kann schnell sein Anliegen herunterrasseln und jede zweite Antwort ist, dass man da nichts machen kann. Sobald man nicht schnell genug weiter nachfragt, wird das Gespräch abgewürgt, da es ja noch weitere Telefonanfragen zu bedienen gäbe.

Auch der konsultierte Fachanwalt meint dazu, dass das Verfahren der Räumungsklage weit über ein Jahr dauern kann.

Hallo

Auch der konsultierte Fachanwalt meint dazu, dass das
Verfahren der Räumungsklage weit über ein Jahr dauern kann.

Das ist bei einer Räumungsklage ganz häufig so, egal wie es dazu nun kam.
Der VM sollte aber bedenken, dass auch dieses Verfahren irgendwann endet…mit dem Auszug des Mieters notfalls letztlich über eine Zwangsräumung.

Wenn der VM aber nichts unternimmt, dann dreht sich die Spirale munter weiter ohne absehbares Ende (Finanzielle und seelische Schäden inbegriffen).

Gruß
M.