Muss der Hund weg?

Ist das gleiche angenommene Mieter?:
/t/vermieter-schaltet-strom-ab-mietminderung/6838285/7

ja

Wenn das Haus nicht mehr als zwei Wohnungen hat von denen eine
der VM bewohnt, bleibt immernoch:
http://dejure.org/gesetze/BGB/573a.html

schön, das sind Paragraphen auf einem Stück Papier. Die interessieren leider niemanden. Selbst wenn der Vermieter Recht und Rechte hat: Der Mieter behält den Hund einfach und lässt ihn kläffen. Na und?

Da man davon ausgehen kann, dass der Mieter nicht sofort
kleinbeigibt, die Räumungsklage mit einkalkulieren…aber dann
ist man in noch absehbarer Zeit das Problem los…bevor man
selbst vor die Hunde geht.

Absehbare Zeit ist relativ. Das ist alles schon geschehen. Von der Einreichung der Räumungsklage bis zum Gerichtstermin vergingen 6 Monate. Dann die Verhandlung.

Es wird kein Recht mehr gesprochen, es werden nur Vergleiche geschlossen, damit der Richter weniger Arbeit hat. Vergleich geschlossen. Mieter muss in 10 Wochen raus.

10 Wochen Hundegebell mit einem Anspruch auf Ruhe, der nur virtuell existiert. Und wenn die 10 Wochen um sind, zieht der Mieter sicher auch nicht aus.

Die Frage ist: Was kann man tun, damit endlich Ruhe herrscht? Der Hund ist ganz putzig und hat nichts damit zu tun. Dem Hund kann man weder Vorwürfe machen, noch ihm etwas antun.

Würde man den Hund vergiften, wäre es lediglich Sachbeschädigung. Dann geht es nur noch darum, ob es ein teurer Rassehund oder eine billige Töle war.

Dürfte der Vermieter z.B. dem Mieter den Zugang zur Wohnung mit Hund verwehren? Könnte der Vermieter von seinem Hausrecht Gebraucht machen und den Zutritt mit Hund unterbinden?