Mal folgenden Fall angenommen:
Jemand vermietet eine Einliegerwohnung im eigengenutzten Haus in NRW. Der Mieter möchte mit Hund einziehen.
Der Vermieter hat eine Hundehaltung ausgeschlossen, lässt sich aber vom Mieter davon überzeugen, dass der Hund „ganz brav“ ist, „nichts tut“ und „selten Geräusche“ macht.
Zunächst zieht der Mieter dann mit 2 Hunden ein, die sich den ganzen Tag streiten und bellen. Nach der Beschwerde durch den Vermieter verschwindet ein Hund. Der Mieter verspricht, einen Hundetrainer einzusetzen.
Der eine Hund erhält ein Halsband, welches dann eine Substanz sprüht, sobald der Hund anfängt zu bellen. Der Hund ist überwiegend alleine zu Hause. Sobald die Batterie im Halsband des Hundes leer wird, wird keine Substanz mehr gesprüht und der Hund bellt. Genau dann meldet sich der Vermieter beim Mieter per Handy: „Die Batterie ihres Hundes ist wieder leer“.
Nach einigen Monaten hat der Mieter keine Lust mehr, dauernd Batterien zu wechseln. Der Hund ist immer noch alleine. Die Folge: Der Hund bellt den ganzen Tag. Der Vermieter, der sein Büro im gleichen Haus hat, kann dort wegen der nervigen Lärmbelästigung nicht mehr arbeiten und bittet um Abhilfe.
Keine Reaktion vom Mieter.
Der Vermieter wendet sich an die Polizei. Die sagt, es sei keine Störung der öffentlichen Ordnung und eine Privatsache, zwischen Vermieter und Mieter. Es gibt nicht einmal ein Protokoll darüber.
Der Vermieter wendet sich ans Ordnungsamt wegen nicht artgerechter Haltung des Tieres. Dieses schickt einen Veterinär zum Mieter, der den Mieter über die richtige Hundehaltung aufklärt. Es bleibt dabei: Hund alleine, Hund bellt.
Beim weiteren Versuch, die Sache über das Ordnungsamt zu lösen verweist man ihn ans Tierheim. Hier erhält er die Aussage, dass dem Tierheim ein bellender Hund in einer warmen Wohnung lieber ist, als einer im kalten Zwinger bei 150 anderen Hunden.
Der Vermieter widerruft die Genehmigung zur Hundehaltung und bittet den Mieter um Abschaffung des Tieres. Schriftlich mit Fristsetzung. Es verstreichen 3 Mahnungen und 3 Fristen. Den Mieter kümmert es nicht, der Hund bleibt und bellt.
Der Vermieter hat nun etwas von „Einstweiliger Verfügung“ und „richterlicher Anordnung“ gehört und fragt seinen Anwalt. Die Antwort: Keine Chance, die gibt es in diesem Fall nicht.
Währenddessen bellt der Hund weiter, die Kopfschmerzen des Vermieters steigen. Der Hund bellt nun am Wochenende auch schon mal von 1 Uhr nachts bis 7 Uhr morgens, wenn der Mieter gerade wieder Disconacht hat.
Frage: Was kann der Vermieter nun effektiv tun, damit er seine Ruhe bekommt? Die Kündigung des Mietverhältnisses ist wegen anderer Gründe (keine Mietzahlung) schon rechtskräftig, Urteil liegt vor. Aber der Hund bellt weiter und raubt dem Vermieter den letzten Nerv.
Frage: Was kann der Vermieter tun, damit der Mieter den Hund zum schweigen bringt?