Mahlzeit,
Ist das gleiche angenommene Mieter?:
/t/vermieter-schaltet-strom-ab-mietminderung/6838285/7ja
Wenn das Haus nicht mehr als zwei Wohnungen hat von denen eine
der VM bewohnt, bleibt immernoch:
http://dejure.org/gesetze/BGB/573a.htmlschön, das sind Paragraphen auf einem Stück Papier. Die
interessieren leider niemanden. Selbst wenn der Vermieter
Recht und Rechte hat: Der Mieter behält den Hund einfach und
lässt ihn kläffen. Na und?
Das ist die Rechtsgrundlage die dem VM als Basis dient.
Absehbare Zeit ist relativ. Das ist alles schon geschehen. Von
der Einreichung der Räumungsklage bis zum Gerichtstermin
vergingen 6 Monate. Dann die Verhandlung.
6 Monate nur? Hab’ schon längere Zeiträume gesehen, aber auch kürzere inkl. anschliessender Zwangsräumung.
Es wird kein Recht mehr gesprochen, es werden nur Vergleiche
geschlossen, damit der Richter weniger Arbeit hat. Vergleich
geschlossen. Mieter muss in 10 Wochen raus.10 Wochen Hundegebell mit einem Anspruch auf Ruhe, der nur
virtuell existiert. Und wenn die 10 Wochen um sind, zieht der
Mieter sicher auch nicht aus.
10 Wochen…es zeichnet sich doch ein Ende ab, warum will der VM das jetzt unbedingt noch gefährden?
Als letzter Akt des Trauerspiels folgt die Zwangsräumung.
http://www.gansel-rechtsanwaelte.de/artikel/A152-Zwa…
Die Frage ist: Was kann man tun, damit endlich Ruhe herrscht?
Der Hund ist ganz putzig und hat nichts damit zu tun. Dem Hund
kann man weder Vorwürfe machen, noch ihm etwas antun.
Ganz genau, das Problem ist hier nicht der Hund, sondern der Halter…der ist ja auch derjenige der die Bude zuqualmt und Parties feiert.
Dürfte der Vermieter z.B. dem Mieter den Zugang zur Wohnung
mit Hund verwehren? Könnte der Vermieter von seinem Hausrecht
Gebraucht machen und den Zutritt mit Hund unterbinden?
Nein, so einfach geht das leider nicht.
Wenn der VM Angst um sein Leben haben müsste, weil der Mieter ihn tätlich angegangen ist gäbe es evtl die Möglichkeit der Räumung über eine einstweilige Verfügung.
http://www.berliner-mieterverein.de/recht/mieturteil…
http://www.rechtsanwalt-news.de/mietrecht/raeumung-d…
Ich kann verstehen, dass einem VM irgendwann die Nerven blank liegen, aber es siejt doch hier in dem Beispiel wirklich so aus, als sei ein Ende -wenn auch noch in einiger Entfernung- bereits in Sicht.
Gruß
M.