Muss der Hund weg?

Mal folgenden Fall angenommen:

Jemand vermietet eine Einliegerwohnung im eigengenutzten Haus in NRW. Der Mieter möchte mit Hund einziehen.

Der Vermieter hat eine Hundehaltung ausgeschlossen, lässt sich aber vom Mieter davon überzeugen, dass der Hund „ganz brav“ ist, „nichts tut“ und „selten Geräusche“ macht.

Zunächst zieht der Mieter dann mit 2 Hunden ein, die sich den ganzen Tag streiten und bellen. Nach der Beschwerde durch den Vermieter verschwindet ein Hund. Der Mieter verspricht, einen Hundetrainer einzusetzen.

Der eine Hund erhält ein Halsband, welches dann eine Substanz sprüht, sobald der Hund anfängt zu bellen. Der Hund ist überwiegend alleine zu Hause. Sobald die Batterie im Halsband des Hundes leer wird, wird keine Substanz mehr gesprüht und der Hund bellt. Genau dann meldet sich der Vermieter beim Mieter per Handy: „Die Batterie ihres Hundes ist wieder leer“.

Nach einigen Monaten hat der Mieter keine Lust mehr, dauernd Batterien zu wechseln. Der Hund ist immer noch alleine. Die Folge: Der Hund bellt den ganzen Tag. Der Vermieter, der sein Büro im gleichen Haus hat, kann dort wegen der nervigen Lärmbelästigung nicht mehr arbeiten und bittet um Abhilfe.

Keine Reaktion vom Mieter.

Der Vermieter wendet sich an die Polizei. Die sagt, es sei keine Störung der öffentlichen Ordnung und eine Privatsache, zwischen Vermieter und Mieter. Es gibt nicht einmal ein Protokoll darüber.

Der Vermieter wendet sich ans Ordnungsamt wegen nicht artgerechter Haltung des Tieres. Dieses schickt einen Veterinär zum Mieter, der den Mieter über die richtige Hundehaltung aufklärt. Es bleibt dabei: Hund alleine, Hund bellt.

Beim weiteren Versuch, die Sache über das Ordnungsamt zu lösen verweist man ihn ans Tierheim. Hier erhält er die Aussage, dass dem Tierheim ein bellender Hund in einer warmen Wohnung lieber ist, als einer im kalten Zwinger bei 150 anderen Hunden.

Der Vermieter widerruft die Genehmigung zur Hundehaltung und bittet den Mieter um Abschaffung des Tieres. Schriftlich mit Fristsetzung. Es verstreichen 3 Mahnungen und 3 Fristen. Den Mieter kümmert es nicht, der Hund bleibt und bellt.

Der Vermieter hat nun etwas von „Einstweiliger Verfügung“ und „richterlicher Anordnung“ gehört und fragt seinen Anwalt. Die Antwort: Keine Chance, die gibt es in diesem Fall nicht.

Währenddessen bellt der Hund weiter, die Kopfschmerzen des Vermieters steigen. Der Hund bellt nun am Wochenende auch schon mal von 1 Uhr nachts bis 7 Uhr morgens, wenn der Mieter gerade wieder Disconacht hat.

Frage: Was kann der Vermieter nun effektiv tun, damit er seine Ruhe bekommt? Die Kündigung des Mietverhältnisses ist wegen anderer Gründe (keine Mietzahlung) schon rechtskräftig, Urteil liegt vor. Aber der Hund bellt weiter und raubt dem Vermieter den letzten Nerv.

Frage: Was kann der Vermieter tun, damit der Mieter den Hund zum schweigen bringt?

Hallo,

Mal folgenden Fall angenommen:

Jemand vermietet eine Einliegerwohnung im eigengenutzten Haus
in NRW. Der Mieter möchte mit Hund einziehen.

Ist das gleiche angenommene Mieter?:
/t/vermieter-schaltet-strom-ab-mietminderung/6838285/7

Wenn das Haus nicht mehr als zwei Wohnungen hat von denen eine der VM bewohnt, bleibt immernoch:
http://dejure.org/gesetze/BGB/573a.html

Da man davon ausgehen kann, dass der Mieter nicht sofort kleinbeigibt, die Räumungsklage mit einkalkulieren…aber dann ist man in noch absehbarer Zeit das Problem los…bevor man selbst vor die Hunde geht.

Gruß
M.

Hallo !

In Einliegerwohnung ist doch so etwas für den VM leicht zu regeln sein, sollte man meinen.
Hier gelten doch sowieso geringere Mieterrechte.
Er kann doch auch Mieter samt Hund kündigen,wenn die ursprüngliche Vereinbarung nicht mehr zutrifft(„Hund ist ganz, ganz ruhig,macht nichts,will nur spielen“).

MfG
duck313

Ist das gleiche angenommene Mieter?:
/t/vermieter-schaltet-strom-ab-mietminderung/6838285/7

ja

Wenn das Haus nicht mehr als zwei Wohnungen hat von denen eine
der VM bewohnt, bleibt immernoch:
http://dejure.org/gesetze/BGB/573a.html

schön, das sind Paragraphen auf einem Stück Papier. Die interessieren leider niemanden. Selbst wenn der Vermieter Recht und Rechte hat: Der Mieter behält den Hund einfach und lässt ihn kläffen. Na und?

Da man davon ausgehen kann, dass der Mieter nicht sofort
kleinbeigibt, die Räumungsklage mit einkalkulieren…aber dann
ist man in noch absehbarer Zeit das Problem los…bevor man
selbst vor die Hunde geht.

Absehbare Zeit ist relativ. Das ist alles schon geschehen. Von der Einreichung der Räumungsklage bis zum Gerichtstermin vergingen 6 Monate. Dann die Verhandlung.

Es wird kein Recht mehr gesprochen, es werden nur Vergleiche geschlossen, damit der Richter weniger Arbeit hat. Vergleich geschlossen. Mieter muss in 10 Wochen raus.

10 Wochen Hundegebell mit einem Anspruch auf Ruhe, der nur virtuell existiert. Und wenn die 10 Wochen um sind, zieht der Mieter sicher auch nicht aus.

Die Frage ist: Was kann man tun, damit endlich Ruhe herrscht? Der Hund ist ganz putzig und hat nichts damit zu tun. Dem Hund kann man weder Vorwürfe machen, noch ihm etwas antun.

Würde man den Hund vergiften, wäre es lediglich Sachbeschädigung. Dann geht es nur noch darum, ob es ein teurer Rassehund oder eine billige Töle war.

Dürfte der Vermieter z.B. dem Mieter den Zugang zur Wohnung mit Hund verwehren? Könnte der Vermieter von seinem Hausrecht Gebraucht machen und den Zutritt mit Hund unterbinden?

Hallo.

Nein, der Vermieter kann leider nicht von seinem „Hausrecht“ Gebrauch machen. Auf rechtlicher Ebene bleiben nur Abmahnungen mit der Androhung einer fristlosen Kündigung, die allerdings wenig Erfolg versprechend sein dürfte, wenn sie sich nur auf das Kläffen bezieht.

Eine Klage auf Unterlassung der Hundehaltung dürfte ebenso lange dauern und vom Ausgang noch ungewisser sein, als eine Kündigung mit einer anschl. Räumungsklage.

Der Mieter wird sich darauf berufen, dass der Vermieter die Hundehaltung gestattet hat und wird dann vermutlich im Termin zig Zeugen bringen, die das bestätigen können. Oder aber er beruft sich darauf, dass eine entsprechende Klausel im Mietvertrag unwirksam ist, was oftmals tatsächlich der Fall ist. Dass ein Hund bellt, liegt in der Natur der Sache. Ob es unzumutbar ist, müsste dann von Seiten des Vermieters nachgewiesen werden, was Beweisaufnahmen erfordert.

Der einfachste Weg ist der, vom erleichterten Kündigungsrecht bei Einliegerwohnungen Gebrauch zu machen und dann den Mieter zu räumen.

wer einen mieter mit hund einziehen lässt, der muss auch damit rechnen, dass der hund in sozialadäquatem maße bellt. im übrigen kann die erteilte genehmigung der haustierhaltung nur unter besonderen voraussetzungen, die im vertrag niedergelegt sein müssen, widerrufen werden.

der vermieter hat aber auch einen unterlassungsanspruch gegen den mieter, wenn der hund stundenlang -vor allem nachts- bellt. die grenze der sozialadäquanz ist dann überschritten, der mieter hat eine vertragliche nebenpflicht, die störungen durch den hund zu minimieren.

dieser anspruch sollte mittels einstweiliger verfügung durchgesetzt werden, §§ 935ff. zpo. gerade im hinblick darauf, dass der hund unbeaufsichtigt ist und der vermieter in demselben haus arbeitet, stehen die erfolgsaussichten sehr gut. als beweismittel bietet sich eine eidesstattliche versicherung des vermieters an.

sollte der befragte anwalt meinen, es gäbe da keine handhabe, sollte man sich schleunigst einen kompetenten suchen…
es findet sich massenweise rechtsprechung zum hundgebell, z.b. ist mir eine entscheidung des AG Bremen, Urteil vom 5. 5. 2006 - 7 C 240/05 in den hände gefallen, die ebenfalls das stundenlange gebell von (2) hunden als vertragswidrig einstuft.

schön, das sind Paragraphen auf einem Stück Papier. Die
interessieren leider niemanden. Selbst wenn der Vermieter
Recht und Rechte hat: Der Mieter behält den Hund einfach und
lässt ihn kläffen. Na und?

Absehbare Zeit ist relativ. Das ist alles schon geschehen. Von
der Einreichung der Räumungsklage bis zum Gerichtstermin
vergingen 6 Monate. Dann die Verhandlung.

Es wird kein Recht mehr gesprochen, es werden nur Vergleiche
geschlossen, damit der Richter weniger Arbeit hat. Vergleich
geschlossen. Mieter muss in 10 Wochen raus.

du scheinst ziemlich frustriert zu sein. wie ich dir versichern kann, liegt das aber an deinem anwalt. das mietrecht hat für den vermieter genügend schutzmechanismen auf vorrat und wenn man keinen vergleich abschließen will, dann kann das gericht oder der anwalt einen auch nicht dazu zwingen…

Dürfte der Vermieter z.B. dem Mieter den Zugang zur Wohnung
mit Hund verwehren? Könnte der Vermieter von seinem Hausrecht
Gebraucht machen und den Zutritt mit Hund unterbinden?

da die person immer noch mieter ist und die genehmigung zur haustierhaltung nicht einfach so widerrufen werden kann, sollte man das tunlichst vermeiden. dies hätte ggf. straf- und zivilrechtliche konsequenzen.

Würde man den Hund vergiften, wäre es lediglich
Sachbeschädigung.

Nein, eine Straftat:

http://www.gesetze-im-internet.de/tierschg/__17.html

M.

Mahlzeit,

Ist das gleiche angenommene Mieter?:
/t/vermieter-schaltet-strom-ab-mietminderung/6838285/7

ja

Wenn das Haus nicht mehr als zwei Wohnungen hat von denen eine
der VM bewohnt, bleibt immernoch:
http://dejure.org/gesetze/BGB/573a.html

schön, das sind Paragraphen auf einem Stück Papier. Die
interessieren leider niemanden. Selbst wenn der Vermieter
Recht und Rechte hat: Der Mieter behält den Hund einfach und
lässt ihn kläffen. Na und?

Das ist die Rechtsgrundlage die dem VM als Basis dient.

Absehbare Zeit ist relativ. Das ist alles schon geschehen. Von
der Einreichung der Räumungsklage bis zum Gerichtstermin
vergingen 6 Monate. Dann die Verhandlung.

6 Monate nur? Hab’ schon längere Zeiträume gesehen, aber auch kürzere inkl. anschliessender Zwangsräumung.

Es wird kein Recht mehr gesprochen, es werden nur Vergleiche
geschlossen, damit der Richter weniger Arbeit hat. Vergleich
geschlossen. Mieter muss in 10 Wochen raus.

10 Wochen Hundegebell mit einem Anspruch auf Ruhe, der nur
virtuell existiert. Und wenn die 10 Wochen um sind, zieht der
Mieter sicher auch nicht aus.

10 Wochen…es zeichnet sich doch ein Ende ab, warum will der VM das jetzt unbedingt noch gefährden?
Als letzter Akt des Trauerspiels folgt die Zwangsräumung.
http://www.gansel-rechtsanwaelte.de/artikel/A152-Zwa…

Die Frage ist: Was kann man tun, damit endlich Ruhe herrscht?
Der Hund ist ganz putzig und hat nichts damit zu tun. Dem Hund
kann man weder Vorwürfe machen, noch ihm etwas antun.

Ganz genau, das Problem ist hier nicht der Hund, sondern der Halter…der ist ja auch derjenige der die Bude zuqualmt und Parties feiert.

Dürfte der Vermieter z.B. dem Mieter den Zugang zur Wohnung
mit Hund verwehren? Könnte der Vermieter von seinem Hausrecht
Gebraucht machen und den Zutritt mit Hund unterbinden?

Nein, so einfach geht das leider nicht.

Wenn der VM Angst um sein Leben haben müsste, weil der Mieter ihn tätlich angegangen ist gäbe es evtl die Möglichkeit der Räumung über eine einstweilige Verfügung.
http://www.berliner-mieterverein.de/recht/mieturteil…
http://www.rechtsanwalt-news.de/mietrecht/raeumung-d…

Ich kann verstehen, dass einem VM irgendwann die Nerven blank liegen, aber es siejt doch hier in dem Beispiel wirklich so aus, als sei ein Ende -wenn auch noch in einiger Entfernung- bereits in Sicht.

Gruß
M.