Muß der Inhalt von Homepages wahr sein? Österr

Ein HP-Herausgeber nennt sich „Vater von 2 Kindern“ - ist es aber nicht. Auch nicht durch Adoption. (nur mit deren Mutter verheiratet). Beide weigern sich dem Verlangen des leiblichen Vaters auf Streichung dieser Angabe Folge zu leisten. Kann das auf dem Rechtsweg verlangt werden?
Vielen Dank.

Ja, wenn ein rechtliches (!) Interesse an der Unterlassung dargetan wird. Das erschließt sich mir aber nicht auf Anhieb.

Hallo

Ergänzend zur Frage nach dem berechtigten Interesse:

Nennt er sich denn nur (fälschlich) „Vater von genau diesen zwei Kindern X und Y“ oder nennt er sich nur „Vater von (irgendwelchen) zwei Kindern“.

Wenn ich behaupte, Vater von irgendwelchen zwei Kindern zu sein, kann ich mir keine Macht der Welt vorstellen, die imstande wäre, mir eine Lüge nachzuweisen.

Gruß
smalbop