Guten Abend
Ich habe eine uneheliche Tochtet und möchte jetzt ,aber nicht den Kindsvater ,heiraten.Wir möchten aber alle den gleichen Nachnamen tragen.Wir wissen auch schon das es einen Einbenennung gibt. Aber jetzt bin ich mir unsicher ob der Kindsvater weiter Unterhalt zahlen muss !!! Es geht nur um den Nachnamen und nicht um Adoption !!!
Vielleicht könnt ihr mir weiter helfen .
Danke
hallo,
ich kenne eine familie,die den namen der mutter angenommen haben,weil der kindsvater nicht wollte,das sein kind den namen des neuen mannes haben soll…er muss auch weiter den unterhalt zahlen…ist aber viel papierkram
viel glück
lisa
Hallo
Wir wissen auch schon das es einen Einbenennung gibt.
Der Kindsvater muss einverstanden sein.
http://www.ehescheidung24.de/Scheidungsfolgen/Namens…
Schön, aber es geht hier nicht um ein Scheidungskind, sondern um ein uneheliches Kind.
Übrigens ist es bei mir genau der gleiche Fall gewesen mit der Änderung des Nachnamens. Das hätte meine Mutter rückblickend besser bleiben lassen sollen, mit meinem Stiefvater habe ich mich nämlich nicht vertragen und mich für seinen Nachnamen auch nicht gerade bei ihr bedankt.
„Dass alle den gleichen Nachnamen tragen“ ist nur eine Ausrede, mit der man sich die Vorspiegelung von in Wahrheit nicht erfüllten spießbürgerlicher Familienkonventionen rationalisieren möchte. Eine Ehe, die mit einer großen Lüge beginnt, ist keine gute Ehe.
Gruß
smalbop
Schön, aber es geht hier nicht um ein Scheidungskind, sondern
um ein uneheliches Kind.
Das ist völlig wurscht. Mein Bruder musste der Nachnamensänderung bei seinem Sohn auch zustimmen. Und der ist ein uneheliches Kind.
„Dass alle den gleichen Nachnamen tragen“ ist nur eine
Ausrede, mit der man sich die Vorspiegelung von in Wahrheit
nicht erfüllten spießbürgerlicher Familienkonventionen
rationalisieren möchte. Eine Ehe, die mit einer großen Lüge
beginnt, ist keine gute Ehe.
Es kann aber doch belastend für ein Kind sein, einen anderen Namen zu haben als der Rest der Familie. Da wird doch immer nachgefragt („Ist das nicht deine Mama?“) und das ist sicher völlig unlustig. U
LG, Sarah
Hi, also, wenn Du nicht den Kindsvater heiratest, wessen Namen soll das Kind denn bekommen, Deinen, den Deines neuen Freundes oder was?
Ich kapier nämlich nicht was du mit „Wir möchten aber alle den gleichen Nachnamen tragen“, meinst?
Davon mal abgesehen, solange das Kind nicht adoptiert wird, muss der Kindsvater immer Unterhalt zahlen.
MfG ramses90
Hallo smalbop,
„Dass alle den gleichen Nachnamen tragen“ ist nur eine
Ausrede, mit der man sich die Vorspiegelung von in Wahrheit
nicht erfüllten spießbürgerlicher Familienkonventionen
rationalisieren möchte. Eine Ehe, die mit einer großen Lüge
beginnt, ist keine gute Ehe.
letzterem stimme ich zu - „Eine Ehe, die mit einer großen Lüge beginnt, ist keine gute Ehe.“. Aber wo ist denn da unbedingt die Lüge? Es kann diese Hintergründe haben, kann aber auch absolut ohne „Lüge“ auskommen. Ein gemeinsamer Name macht in der Tat vieles leichter, kann (nicht muss!) auch für die Kinder angenehmer sein.
Und gerade da, wo die von dir genannten „spießbürgerlichen Familienkonventionen“ ggf. noch gefragt sind, dürfte doch erst recht bekannt sein, dass es sich beim Mann in der Familie um den Stiefvater und nicht den leiblichen Vater handelt.
Viele Grüße,
Nina
Hallo Nina
Ein gemeinsamer Name macht in
der Tat vieles leichter, kann (nicht muss!) auch für die
Kinder angenehmer sein.
Kann, muss aber nicht. Daher erzählte ich meine Geschichte als Negativbeispiel.
Und gerade da, wo die von dir genannten „spießbürgerlichen
Familienkonventionen“ ggf. noch gefragt sind, dürfte doch erst
recht bekannt sein, dass es sich beim Mann in der Familie um
den Stiefvater und nicht den leiblichen Vater handelt.
Im Gegenteil, bei mir sollte das damals mit genau dem Manöver vertuscht werden. Vielleicht war es sogar gut gemeint. Gut getan hat es mir rückblickend jedenfalls nicht.
Gruß
smalbop
Schön, aber es geht hier nicht um ein Scheidungskind, sondern
um ein uneheliches Kind.Das ist völlig wurscht. Mein Bruder musste der
Nachnamensänderung bei seinem Sohn auch zustimmen. Und der ist
ein uneheliches Kind.
Das mag schon sein. Indessen hat Simsy Mone nun eben trotzdem auf einen Präzedenzfall verlinkt, der bei Lichte betrachtet keiner ist, da die Voraussetzungen unterschiedlich sind.
Ansonsten war dein Brunder nur deshalb zu fragen, weil er das gemeiname Sorgerecht hat oder weil es seinen Nachnamen führte und weil das Familiengericht nicht sein Einvernehmen ersetzte.
BGB § 1618: „…Die Erteilung, Voranstellung oder Anfügung des Namens bedarf der Einwilligung des anderen Elternteils, wenn ihm die elterliche Sorge gemeinsam mit dem den Namen erteilenden Elternteil zusteht oder das Kind seinen Namen führt, und, wenn das Kind das fünfte Lebensjahr vollendet hat, auch der Einwilligung des Kindes. Das Familiengericht kann die Einwilligung des anderen Elternteils ersetzen, wenn die Erteilung, Voranstellung oder Anfügung des Namens zum Wohl des Kindes erforderlich ist. Die Erklärungen müssen öffentlich beglaubigt werden…“
„Dass alle den gleichen Nachnamen tragen“ ist nur eine
Ausrede, mit der man sich die Vorspiegelung von in Wahrheit
nicht erfüllten spießbürgerlicher Familienkonventionen
rationalisieren möchte. Eine Ehe, die mit einer großen Lüge
beginnt, ist keine gute Ehe.Es kann aber doch belastend für ein Kind sein, einen anderen
Namen zu haben als der Rest der Familie. Da wird doch immer
nachgefragt („Ist das nicht deine Mama?“) und das ist sicher
völlig unlustig.
Möglicherweise ist es die einfachere Version, wenn der Stiefvater den Nachnamen seiner Frau annimmt? Dann haben auch alle denselben Namen. Und immerhin ist damit nicht das unbeteiligte Kind der Betroffene der Namensänderung, sondern derjenige, der unbedingt meint, die Mutter heiraten und einen gemeinsamen Namen mit ihr haben zu müssen.
Aber wie man oben sieht, muss heutzutage glücklicherweise auch das Kind >= 5 Jahre der Namensänderung zustimmen.
Gruß
smalbop
Ich nehme den Nachnamen meines zukünfigen Manns an . Und meine Tochter will den dann auch haben !
Lg Dika
Hallo
Das ist richitg das es ein uneheliches Kind ist .
Es tut mir sehr leid das du so eine Erfahrung damit gemacht hast aber ich muss dir leider sagen das ich deine Ansicht verstehe aber auch doof finde.
Es ist für uns keine Ausrede geschweigeden noch eine Lüge auf der wir unsere Ehe beginnen .
Meine Tochter ist jetzt 9 Jahre alt und wir leben im Moment mit "drei " Nachnamen . Dazu kommt noch das meine Tochter krank ist und immer wenn du zu einem Fremden Arzt oder irgendwelchen Ämter,Schule oder sei es nur der Sportverein gehen immer gefragt wirst " Ist das überhaupt ihr KIND ? ". Es ist sehr ansträngent und wenn ich es ändern könnte würde ich es auch nie wieder machen dem Kind den Nachnamen des Partners geben .
Wir hatten auch garnicht daran gedacht .Wir waren ja schon froh das wir von 3 auf 2 Nachnamen kommen . Aber meine Tochter hätte gerne das wir alle gleich heissen . Sie hat leider auch keinen schönen Nachnamen und wird gehänselt mit „Strackbein“.
Und vor den Gesetz darf sie ab 5 selbst entscheiden . Was sie auch bis jetzt durch zieht.
Ich hoffe du hast ein bisschen Verständnis darür das wir uns so entschieden haben.
LG Dika
Hallo zusammen
Es ist echt lieb das ihr alle so viel geschrieben habt aber irgent wie habe ich das Gefühl das es hier um die Einbennenung geht.
Aber über die weiss ich schon alles.
Das geht nur wenn der Kindsvater zustimmt auf dem Standesamt .
Es geht nur wenn ich schon mit meinem neuen Partner verheiratet bin und wenn unsere Tochter geistig in der Lage ist, es selber will und mindestens 5 Lebensjahre hinter sich hat !
Aber meine eigentliche Frag ist :
Muss der Kindsvater dann weiter Unterhalt zahlen auch wenn sein Tochter nicht mehr heisst wie er . Sie trägt seine Nachnamen .
Meine neuer Patner will sie auch nicht Adoptiren !!!
Es geht nur um den Namen !!!
Bin offen für jeden der schreibt.
Lg Dika
Hi, ich hab´s Dir doch schon geschrieben, also nochmal:
Nur eine Adoption des Kindes durch Deinen Ehemann, würde den leiblichen Vater von der Unterhaltszahlung befreien.
Die Einbenennung, lässt Diese Pflicht nicht erlöschen, ebensowenig wie sie das Erbrecht des Kindes gegenüber seinem leiblichen Vater erlöschen lässt.
MfG ramses90
Hallo,
die Unterhaltspflicht erlischt nur bei Adoption, dann ist der Stiefvazer in der Pflicht und beim Tot des leiblichen Vaters und dann bekommt das Kind halbweisen Rente.
Gruß Sunny