Geschirrspüler defekt. Fachmann soll beurteilen, ob sich Reparatur noch lohnt oder Neukauf besser wäre. Er prüft, repariert und kassiert die Rechnung in bar. Angeblich sei alles wieder okay.
Bei der ersten Benutzung stellt der Kunde denselben Defekt fest und reklamiert umgehend. Mit einem erneuten Reparaturversuch ist der Kunde einverstanden. Auch dieser misslingt.
Der Kunde reklamiert erneut, bekommt keine Antwort und auch kein Geld zurück. - Kann der Kunde das Geld zurückfordern? Was ist zu tun?
So? Und deine Aussage ist in jedem Fall valide? Egal, ob hier ein Werkvertrag oder ein Dienstvertrag vorliegt? Die allermeisten Fachwerkstätten, egal um was es geht, schließen in Deutschland keine Werkverträge mehr ab. Somit ist das in diesem Fall auch sehr unwahrscheinlich. Aber der TE hat sich ja noch nicht geäußert … Ich lass mich überraschen.
Telefonischer Auftrag, kein Preis vereinbart. Auftragnehmer ist ein Hausgeräte-Fachgeschäft, das auch Reparaturen durchführt. Er war vor Jahren der Verkäufer des Gerätes.
Werkvertrag oder Dienstvertrag? Unklar. Bei Dienstvertrag, müsste die Leistung / Bemühung bezahlt werden, auch ohne Erfolg. Richtig? Dann ginge der Kunde leer aus.
Für Werkvertrag spricht: Nacherfüllung durchgeführt, erfolglos. Kunde kann nun Vergütung mindern oder Schadenersatz fordern. Richtig?
Anwaltskosten und Streitwert stehen in keinem Verhältlnis.
Im wesentlichen richtig. Bei einem Dienstauftrag, den wir mit allergrößter Wahrscheinlichkeit nun hier annehmen dürfen, sind auch die (erfolglosen) „Bemühungen“ zu zahlen.
Anwalt würde ich hier nicht bemühen.
So nebenbei: Eine Handwerkerrechnung sollte man niemals bar begleichen … es sei denn, die Sache wäre unter der Hand gemacht worden
Vielleicht hat er ( @Matthias_ Borchert ) Dich deshalb gedisliked, weil er glaubt, in Deinem Profil gelesen zu haben habe von Jura keine Ahnung. Sieht nicht gut oder… das kann vielerlei Gründe haben. Nun, und so folgerte er, daß Du eine Kröte bist.