Muß der Laminat bei Auszug wieder raus?

Guten Tag,es bräuchte bitte mal euren dringend Rat.
Nach 3 1/2 Jahren wird aus der Mietwohnung, bzw. DHH, ausgezogen. In der Wohnung war lediglich Estrich bei Einzug. Im Mietsvertrag, unter Zusatzvereinbarungen steht, daß der Mieter Böden selber zu verlegen hat, aber nirgendwo steht, daß dieser bei Auszug wieder entfernt werden muß. Nun verlangt die Vermieterin, daß der selbst verlegte Laminat in allen Räumen wieder zu entfernen ist. Zum einen trug man ja eh schon die Kosten zum verlegen, und nun soll man jetzt auch noch die Arbeit machen, ihn wieder zu entfernen, zum anderen ist er nach 3 1/2 Jahren noch wie neu, also weder schmutzig, noch beschädigt, geschweige denn abgenutzt. Wie schaut denn da jetzt die rechtliche Lage aus? Muß man den nu entfernen, oder nicht?
Vielen Dank schon jetzt für eure Antworten.
LG eure Mine71

Hallo,
ich weiß nur, wenn damals die Verlegung in Abstimmung mit dem Vermieter erfolgt ist, könnt Ihr das Laminat belassen. Aber auch, wenn der Nachmieter, solltet Ihr ihn kennen, damit einverstanden ist, das Laminat zu übernehmen.
Ansonsten hat der Vermieter das Recht, dass Ihr das Laminat entfernt.

Hallo,

ich weiß nur, wenn damals die Verlegung in Abstimmung mit dem
Vermieter erfolgt ist, könnt Ihr das Laminat belassen.

das ist falsch. Dass der Vermieter einverstanden ist, dass der Mieter einen Bodenbelag einbringt, bedeutet nicht, dass er ihn auch dalassen darf/kann/muss, wenn er auszieht.

http://www.frag-einen-anwalt.de/Entfernen-von-Bodenb…

Ergebnis: Wenn nicht anders mit dem Vermieter vereinbart, ist das Laminat zu entfernen.

VG
EK
P.S.: Ich hoffe, dass die Türen nicht gekürzt wurden…

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