Der Makler bringt uns ein Kunde der user Haus kaufen will. Nach Verhandlungen komt es zu Unterschrift vor dem Notar !
Nach dem die Zahlung erfolgen sol, sol die Schlüsselübergabe erfolgen. Die Zahlung erfolgt aber nicht mehr!!! Nach langer hin und her, kommt heraus das der Keufer vor 2 Jahren Insolvenz gemeldet hat, und gar nicht kaufen darf !
Jezt sollen wir die Notarkosten übernehmen !!!
Meine Frage : hette der Makler nicht den Keufer überprüfen sollen ? gehört das nicht zu seinen Pflichten ?
Was ist zu machen ? oder was kann man noch machen ???
Nein owt
- nix -
Meine Frage : hette der Makler nicht den Keufer überprüfen
sollen ? gehört das nicht zu seinen Pflichten ?
der makler wurde von euch beauftragt, eure adresse für einen unverschämt hohen preis an einen möglichen käufer zu verscherbeln. und es ist ihm sowas von pengegal, ob dieser interessent das objekt nach vertragsunterzeichnung auch bezahlen kann.
die bonität des kaufinteressenten prüft man als verkäufer natürlich selbst und zwar vor dem notartermin. selber schuld, wenn ihr das versäumt habt!
aber „tröstet“ euch: wenn der ganze kauf platzt, kuckt hoffentlcih auch der makler blödf aus der wäsche. trotz unterschriebenen kaufvertrag.
Was ist zu machen ?
notar bezahlen?
Moin,
Meine Frage : hette der Makler nicht den Keufer überprüfen sollen ?
nö, das wäre Deine Aufgabe gewesen. Der Makler vermittelt die Adresse des zu verkaufenden Objektes und gut ist es.
gehört das nicht zu seinen Pflichten ?
Nö, ist wie gesagt Dein Bier. Die einziege Pflicht des Maklers hab ich oben genannt.
Was ist zu machen ?
Den Notar zu bezahlen.
oder was kann man noch machen ???
Die Lehre daraus ziehen, daß Du dafür verantwortlich bist.
Du kannst natürlich auch anfangen, Hinz und Kunz zu verklagen, aber dann hast Du mit großer Wahrscheinlichkeit neben den Notarkosten auch die Kosten fürs Gericht und die Anwälte am Hals
Gandalf
Hallo,
der Makler sollte gemeinsam mit dem Verkäufer oder auch separat dem Käufer schon ein wenig „auf den Zahn fühlen“ ob dieser das Objekt finanzieren kann.
Bevor der Verkäufer dann beim Notar den Kaufvertrag unterschreibt, sollte er zumindest eine schriftliche Finanzierungszusage des Käufers kreditgebenden Bank gesehen haben.
Wenn der Verkäufer von einem insolventen Käufer reingelegt worden ist, kann der Vermittler normalerweise auch nichts dafür, außer vielleicht, es ließe sich beweisen, daß der Vermittler davon wußte oder hätte wissen müßen.
Ob der Verkäufer tatsächlich die Notarkosten übernehmen muß, weiß ich nicht, normalerweise trägt die der Käufer. In diesem Fall vielleicht sein Insolvenzverwalter?
Moin,
der Makler sollte gemeinsam mit dem Verkäufer oder auch
separat dem Käufer schon ein wenig „auf den Zahn fühlen“ ob
dieser das Objekt finanzieren kann.
warum sollte er?!
Bevor der Verkäufer dann beim Notar den Kaufvertrag
unterschreibt, sollte er zumindest eine schriftliche
Finanzierungszusage des Käufers kreditgebenden Bank gesehen
haben.
Dem stimme ich unumwunden zu, alles andere führt zu Situationen wie der geschilderten.
Aber das hat mit dem Makler nichts zu tun, sondern mit der finanzierenden Bank.
Ob der Verkäufer tatsächlich die Notarkosten übernehmen muß,
weiß ich nicht, normalerweise trägt die der Käufer. In diesem
Fall vielleicht sein Insolvenzverwalter?
Kommt auch darauf an, wer den Notar ‚bestellt‘ hat.
Gandalf
Hallo Gandalf,
der Notar baut bei solchen Verträgen meist eine gesamtschuldnerische Haftung ein, das heisst er kann sich das Geld bei dem zahlungsfähigen Partner holen…
was in diesem Fall wohl der Käufer ist.
Der Makler hat auf jeden Fall nichts damit zu tun.
Gruß elmore
Hai!
und es ist ihm sowas von pengegal, ob dieser
interessent das objekt nach vertragsunterzeichnung auch
bezahlen kann.
Du meinst Makler leben von Luft und Liebe?
Der Plem
Hallo elmore (oder natürlich auch gern jemand anders),
wo bekommt dann der Makler seine Provision her, wenn überhaupt?
Es ist ja ein Kaufvertrag zustandegekommen, auch wenn der Käufer zahlungsunfähig ist - damit hat der Makler ja einen Anspruch…eigentlich.
Danke und Gruß
Christian
Makler
Hallo Christian,
der Makler hätte einen Anspruch gegenüber dem Käufer, der aber in diesem fiktiven Fall wohl nichts wert wäre.
Gruß elmore
und es ist ihm sowas von pengegal, ob dieser
interessent das objekt nach vertragsunterzeichnung auch
bezahlen kann.Du meinst Makler leben von Luft und Liebe?
Bekämen Makler für ihren unnützen Adresshandel das, was sie verdienten, wären Luft und Liebe noch viel zu viel. Das ist hier aber nicht das Thema.
Sobald Käufer, Verkäufer und Notar ihren Kaiser Wilhelm auf den Kaufvertrag donnern, haben sich die Immo-Parasiten ihren Lohn durch die bloße Herausgabe einer Adresse „erarbeitet“. Und gerne lungern sie am Tag der Unterzeichnung in der Kanzlei herum, um dem Käufer die Provision direkt nach Vertragsunterzeichnung aus der Tasche zu leiern. Mal klappt das, mal klappt das nicht (sofort).
Insofern: Der Adresshändler versucht, seine Kohle nach Kaufvertragsabschluss möglichst umgehend beim Käufer abzugreifen. Und ob der später - nach einem Tag, einer Woche, einem Monat, einem Jahr - das Objekt tatsächlich bezahlt, oder ob der Vertrag platzt, ist dem Makler sowas von schnurz, das glaubst Du kaum. Schließlich hat er schon abgesahnt.
Hallo elmore,
danke für die Aufklärung.
Naja, wenn er den Anspruch gerichtlich festigen läßt, besteht ja immerhin noch die vage Hoffnung, daß in den nächsten 30 Jahren was zu holen ist…
Gruß
Christian