habe folgende Frage: Wir haben mit meinem Freund Juni 2010 eine Wohnung bezogen. Der Umzug -wie man es so weiß- war natürlich mit erheblichen Kosten in Höhe von ca. € 5000, wie Maklerprovision, Umzugsfirma, etc. verbunden. Jetzt teilt der Vermieter mit, dass er die Wohnung verkaufen will und diese Absicht hat er seit Anfang 2010 gehabt. Der gleiche Makler war mit dem Verkauf seit Januar 2010 beauftragt, offensichtlich wollte niemand kaufen. Hätte er oder der Makler uns diese Absicht nicht von Anfang an mitteilen müssen? Selbstverständlich wären wir dann nicht in diese Wohnung eingezogen. Natürlich muss der Verkauf nicht einen Auszug bedeuten, aber wenn der neue Käufer Eigenbedarf anmeldet, dann auf jeden Fall. Nicht zu sprechen von den Interessenbesuchen, auf die wir weder Lust noch Zeit haben. Weiß jemand Bescheid? Herzlichen Dank und liebe Grüße
Ginabell
grundsätzlich kann der Eigentümer ja zunächst mal mit seinem Eigentum machen was er will - also auch verkaufen. Und wie du schon selbst schreibst, (Ver-)Kauf bricht ja nicht Miete.
Natürlich hätte der Verkäufer können. Aber wer sagt denn, dass er seinerzeit nicht tats. seine Verkaufsabsicht aufgegeben hat. z.B. weil die Preise grad’ mal schlecht waren. Und nun wo Immobilien wieder mehr gefragt sind…
Bei allem Verständnis dafür das man als Mieter da sauer werden kann, einen Anspruch auf Ausgleich irgendwelcher Investionen werdet ihr daraus nicht ableiten können und möglicherweise bevorstehende Besichtigungen durch Interessenten werdet ihr auch erdulden müssen.
danke für die Antwort. Natürlich kann der Vermieter mit seinem Eigentum machen, was er will, das will ich gar nicht bestreiten. Ich finde jedoch, dass er in diesem Fall uns einen erheblichen Schaden zugefügt hat. Denn sowohl Makler als auch er bewußt eine Tatsache verschwiegen haben. Es ging nämlich bei der Vermietung darum, dass wir an einer langfristigen Vermietung interessiert sind. Und der gute Vermieter wollte seine Immobilie bereits seit Jahren auf dem Markt loswerden. Für uns bedeutet das wiedermal erneute Kosten, Mühe, Suche, etc., die nicht entstanden wären, wenn wir von Vornherein wissen, dass er Verkaufsabsichten hat.
Wenn Ihr konkret nach möglichen Verkaufsabsichten gefragt hättet und dann noch Zeugen beibringen könntet, dann könnte man ja noch ggf. was konstruieren, aber so werdet ihr wohl erst einmal abwarten müssen.
Und wer sagt den, dass der Neueigentümer, wenn sich denn überhaupt einer findet, gleich sofort oder überhaupt selbst nutzen will? Da wird nach meiner Erfahrung häufig zu viel zu schnell heiß gegessen.
Wen die Wohnung der „Brüller“ wäre, dann wäre sie doch schon längst weg, oder? Also mal ruhig Blut und Eigenbedarf, der im Ürigen erst nach Umschreibung angemeldet werden kann, ist auch nicht mal so eben durchgesetzt. Dafür bedarf es schon einer ordentlichen Begründung.
Jo, hast Recht, danke für die netten Worte:smile: Im Moment ärgere ich mich halt. Er will einen zu hohen Preis für die Wohnung, bin ja gespannt, ob überhaupt jemand anbeisst. Wir haben vom Vorkaufsrecht Abstand genommen, weil neben dem zu hohen Preis zu viele Kompromisse und Änderungen mitverbunden wären, die natürlich auch eine Stange Geld kosten. Also schaun mer mal, was passiert:smile: Dir einen schönen Tag!
Da bin ich nicht im Thema, aber die Verbraucherberatung sollte das wissen. Mein Bauch sagt mir, dass der Makler hätte informieren müssen, es muss aber dabei nachweisbar sein, wer was zum Zeitpunkt ver Vermietung gewusst hat.
Hallo,
danke für die Antwort. Der Makler hat es auf jeden Fall gewußt. Wie der Vermieter in der Mail an uns jetzt geschrieben hat: der gleiche Makler war mit dem Verkauf seit 01/10 beauftragt udn hat einen Preis bereits genannt. Wir haben die Wohnung um diese Zeit uns angeschaut und dann im Juni eingezogen.
Beste Grüße,
Ginabell
Hallo Ginabell,
ich gehe davon aus, dass ein Makler alle wesentlichen Informationen unaufgefordert weiter geben muss, denn durch die Bezahlung der Makler-Courtage ist ein gewisses „Dienstverhältnis“ enstanden, das auf der Basis der allgemein gültigen Gesetze fußt.
Das Verschweigen einer wichtigen Eigenschaft, eines Mangels oder einer potentiell bedeutenden Beschränkung, die bei Kenntnis die Entscheidung wesentlich beeinflussen können, dürfte eine Pflichtverletzung darstellen - wobei es sicherlich auch andere Betrachtungsweisen geben dürfte, wie es in juristischen Fragen üblich ist.
Im Zweifelsfall ist eine anwaltliche Beratung auf der Basis genauer Kenntnis aller Umstände erforderlich, um tatsächlich eine tragfähige Aussage machen zu können. Wäre ich an Ihrer Stelle, würde ich vorsorglich diesen Mangel schriftlich gegenüber dem Makler erklären und darauf verweisen, dass ggf. Rückforderungsansprüche hinsichtlich der Maklergebühren und Schadenersatz geltend gemacht werden würden - sofern der Besitzerwechsel sich negativ auf das Mietverhältnis auswirkt.
Durch das Verschweigen einer ihm bekannten, wichtigen Eigenschaft des Objektes, hat der Makler sich nach meiner Einschätzung eines ahndungsfähigen Fehlverhaltens schuldig gemacht.
Also ich bin kein Immobilienmakler , aber das hört sich trotzdem sehr komisch an , der Makler ist natürlich Verpflichtet dies Vorher den Zukünftigen Mieter mitzuteilen denn dann kann man sich natürlich die Maklerkosten Sparen .
Allerdings ist die ganze Sache schon eine Grauzone , denn natürlich kann der Vermieter seine Immobilie Verkaufen allerdings erst nach einer gewissen Zeit , aber nicht nachdem vorher erst vor kurzem neue Mieter eingezogen sind , nur mit den Zeiten kenn ich mich nicht aus .
Am besten einen Anwalt konsultieren der sich auf Immobilienrecht Spezialisiert hat nochmal befragen .
Hallo Ginabell
ich bin kein Fachmann aber rein persönlich/menschlich hätte man ihnen das bekanntgeben müssen vor ihrem Einzug - schon wegen ihrer freien Entscheidung. da das nicht passiert ist würde ich mich auf jeden Fall schlau machen (Rechtsanwalt) was geschieht wenn…
ich halte ihnen die Daumen dass alles zu ihrer Zufriedenheit abläuft.
mfg
G.Lier
Bliebe noch zu klären
Ist das Wissen, das der Makler gehabt hat, strafbar und wenn ja, wann verjährt dieses Wissen
wie schon gesagt
erst verbraucherberatung
wenn positiv, dann makler ansprechen,
wenn er nicht darauf eingeht, Anwalt einschalten
Schönen Gruß
Helmut
blöde Sache. Jetzt müsste man es Beweisen können…
Sonst muß er das m.E. nicht bekunden.
Wenn ich erst mit dem Gedanken spiele meine WOhnung zu verkaufen muß ich das meinen Mietern noch lang nicht mitteilen. Erst wenn ich den Entschluss getroffen habe.
Du sagst dem Finanzamt ja auch nicht, dass du mit dem Gedanken spielst dein Auto zu verkaufen. Machst du ja auch erst wenn es soweit ist.
So denke ich.
Blöde Situation, aber ist halt so.
Wenn dein AG mit dem Gedanken spielt jemand zu entlassen sagt er es der Person ja auch noch nicht.
Sonst müsstest du dich mal mit einem Fachanwalt für Mietrecht oder mit dem Deutschen Mieterbund in Verbindung setzen. Die wissen es ganz genau.
Der Makler hätte das sagen müssen. Sollte der Käufer die Wohnung selbst beziehen wollen, solltest Du vom Makler Schadensersatz verlangen.
Alles Gute
Hans-Otto