Guten Tag,
folgender Sachverhalt. Ich bin gerade umgezogen. Mein Nachmieter hat sich die Wohnung zweimal angeschaut. Einmal mit einem Makler, dem er dann mitteilte, dass die Wohnung nicht interessant ist, dann aber später nochmal mit dem Vermieter, dessen separate Anzeige er der Tageszeitung (wahrscheinlich) entnommen hat (vs. Internetanzeige des Maklers). Muss er jetzt trotzdem die Provision (anteilig) zahlen, weil er ja durch den Makler auf die Wohnung aufmerksam geworden ist und der quasi die Vorarbeit geleistet hat?
Vielen Dank
Gruss Paco
Hallo
eigentlich wäre damit die volle Provision für den Makler verdient, weil er dem Interessent ursächlich den Nachweis der Gelegenheit vermittelt hat.
Der einzige Graubereich ist, ob der Makler dem Interessent die Anschrift des Vermieter hätte bekannt geben müssen, um seine Leistung voll zu erfüllen.
Eine Frage ist auch, wie der Makler seinen Nachweis belegen kann, dem Interessent ursächlich die Wohnung angeboten zu haben.
Wie die Sache dann praktiziert wird, ist eine andere.
Besonders Professional sieht die Arbeitsweise des Maklers wohl nicht aus.
In Deutschland ist die rechtliche Beratung im Einzelfall nur bestimmte Personen erlaubt, wie z. Bs. Rechtsanwälten, Rechtsbeiständen, Steuerberatern, Patentanwälten.
Die Verbraucherzentralen sind nach dem Rechtsberatungsgesetz zur Rechtsberatung und außergerichtlichen Rechtsbesorgung legitimiert (weil sie ihrerseits Anwälte beschäftigen).
Andere Personen wie beispielsweise Banken dürfen keine rechtliche Beratung erteilen.
Neue Formen der Rechtsberatung sind die Online-Rechtsberatung, oder die telefonische Rechtsberatung, bei der der Ratsuchende über einen Sprachmehrwertdienst sofort mit einem Rechtsanwalt verbunden wird, der ihn direkt am Telefon berät; umgangssprachlich Anwaltshotline.
Viele Grüße
Sowas hatte ich mir auch schon gedacht. Hatte auch ein Urteil des BGH von 2001 gefunden, der genau das bestätigt. Vielen Dank für die Hilfe
Hallo Paco,
da der Makler die Erstebegehung durchgeführt hat wird der Nachmieter ihm vermutlich sogar die vollständige Provision zahlen müssen. Es ist ja auch nicht glaubwürdig, dass die Wohnung beim ersten Mal uninteressant war. Vielleicht hat er bei den Nachbarn irgendwie die Telefonnummer des Vermieters rausbekommen und versucht jetzt die Provision zu umgehen…
Wenn die Internetanzeige vom Makler die Ursächlichkeit für den Mietvertrag war und das nachgewiesen werden kann, dann muss er wohl zahlen. In den AGBs vom Immobilienmakler steht das meist auch so: http://www.stadtundraum-immobilien.de/index.php?mid=…
Super danke für die Antwort.
Bin mal gespannt wie das aussgeht. Zahlen muss er dann also.
VG
Peter
Hallo Paco.
Meine Antwort kommt spät, aber ich habe damals sofort geantwortet, aber leider ist das bei Dir nicht angekommen.
Ist der Fall erledigt oder brauchst Du noch Hilfe??
Viele Grüße
brucki