Hallo
Ich würde gern wissen ob der neue Geschäftsführer eines zB. Blumenladens, offene Rechnungen bezahlen muß, welche der alte Geschäftsführer nicht bezahlt hat.
Danke.
Hallo
Ich würde gern wissen ob der neue Geschäftsführer eines zB. Blumenladens, offene Rechnungen bezahlen muß, welche der alte Geschäftsführer nicht bezahlt hat.
Danke.
Sofern es die selbe Firma ist und nur der Geschäftsführer gewechselt hat müssen sie zahlen, sind sie jedoch nicht der neue „Geschäftsführer“ eines Unternehmens sondern der neue „Geschäftsbetreiber“ (z.B. Pächter) dann haften sie nicht für die offenen Rechnungen des „Vorpächters“.
Danke für die schnelle Antwort.
Ich denk schon das es eine neue Cheffin gibt. leider wird jegliche Stellungnahme dazu verweigert.
Es wird wohl doch auf eine Anzeige hinaus laufen die im Sande verlaufen wird.