Muss der schriftliche Kaufvertrag erfüllt werden?

Guten Tag,
ich habe gestern in einem Möbelhaus ein „Komplettangebot“ für Badmöbel bestellt. Auf der Abbildung der Werbung und auch im Ausstellungsraum des Möbelhauses umfasste das Angebot ein Spiegel, einen Waschtisch mit Unterschrank und ein kleiner Wandschrank. Die Verkäuferin setzte einen Kaufvertrag über all diese Möbelstücke auf. Der Preis von 698 Euro wurde für all die genannten Gegenstände darin aufgeführt. Daraufhin wurde der Vertrag meinerseits mit Euro 230 angezahlt, den Rest bei Abholung wenn die Möbel im Einrichtungshaus abholbereit eingetroffen sind. Am gleichen Abend rief die Verkäuferin bei uns zu Hause an und sagte dass es Probleme gab. Im Angebot sei der kleine Wandschrank nicht enthalten. Dafür müssten wir nochmals 198 Euro zuzahlen.
Kann ich auf die Lieferung wie im Kaufvertrag genannt bestehen oder muss ich da dem Kaufhaus entgegenkommen?

Hallo,

das Kaufhaus hat die Möglichkeit, den Kaufvertrag anzufechten. Dies kann es tun, wenn es bei Vertragsschluss einem Irrtum unterlegen war. Allerding ist hier fraglich, ob die Verkäuferin den Vertrag ebenfalls unterschrieben hat.

Da es schriftlich im Kaufvertrag fixiert wurde, würde ich erst noch einmal mit dem Kaufhaus sprechen. Da kann man meist noch etwas bewegen und der Kaufvertrag bleibt so, wie es ist.

Im Zweifel würde ich allerdings sagen, dass das Kaufhaus hier am längeren Hebel sitzt.

MfG Saxony88

PS: Für weitere Rückfragen stehe ich jederzeit zur Verfügung. Eine Haftung oder eine Gewähr für die getroffenen Aussagen wird nicht übernommen.

Hallo,

danke für die Antwort.
Zur Klärung vielleicht noch die Auflösung: Ja die Verkäuferin hat den Vertrag ebenfalls unterschrieben