Muss der Sys-Ad die Passwörter dem Chef sagen?

Hallo!

Ich stell die Frage von Arbeitgeberseite aus.
Mein Freund hat ein kleines Computerunternehmen mit 5 Angestellten. Einer davon ist der Systemadmin, mit am wenigsten Aufgaben neben der Systemadministration, Webmasterin der Firmenhomepage und Sicherheit.

Nun wollte mein Freund als der Chef die einzelnen Passwörter haben, mit denen die Leute ihre Arbeitsplatz-PCs hochfahren, doch der Sys-Ad meinte, keiner außer ihm dürfte das wissen, auch nicht mal der Chef.

Stimmt das? Und was ist, wenn der Sys-Ad Urlaub hat? Oder einfach so nicht da ist?
Könnte mir auch jemand die entsprechenden $$ sagen, die Recht/nicht-Recht regeln, bitte?

Viele Grüssle

Natalie Dolotko

Hallo Natalie,

Die Passwörter sind Bestandteil des Computersystems und das gehört der Firma also aúch die Paswörter.

Eien Arbeitsanweisung zur Mitteilung der Passwörter an den betreffenden MA geben.

Christian

Hallo

Die Passwörter sind Bestandteil des Computersystems und das
gehört der Firma also aúch die Paswörter.

Hey, ich bin Urheber meines supercoolen Passwortes :smile:

Eien Arbeitsanweisung zur Mitteilung der Passwörter an den
betreffenden MA geben.

Je nach System würde ich das vermeiden. Besser scheint es mir zu sein, das er sich das Adminpasswort geben lässt, mit dem er an alle Daten kommt. (Falls es mal Ärger mit gelöschten Daten gibt, könnte man so sehen, ob der User oder der Admin (->Chef) Mist gebaut hat). Bei uns kennt niemand die Passwörter, selbst der Admin hat keine technische Möglichkeit sie auszulesen (er kann sie natürlich im Notfall löschen, und ein neues vergeben).

Hängt natürlich alles vom verwendeten System ab. Evtl. noch mal mit genauer Beschreibung im IT-Sicherheits-Brett nachfragen, da hängen Leute rum, die da täglich mit zu tun haben :smile:

Gruß, DW.

Die Passwörter sind Bestandteil des Computersystems und das
gehört der Firma also aúch die Paswörter.

Eien Arbeitsanweisung zur Mitteilung der Passwörter an den
betreffenden MA geben.

Ja, allerdings dürfte es dann schwierig werden, Mitarbeiter für von ihnen verursachte Fehler am Computersystem zur Verantwortung zu ziehen - schließlich ist dann die Identifikation aufgrund der Passwörter nicht mehr möglich.

Sinnvoll wäre es, einen Chef-Account einzurichten, der notfalls auf die betreffenden Rechner kann.

LG
Stuffi

Hi Natalie,

der Admin kann die Kennwörter dem Chef nicht sagen, weil er sie nicht kennt - und das ist gut so. Nur so kann sichergestellt werden, dass die Verantwortung für die Daten nachvollziehbar bleibt.

Eine saubere Möglichkeit besteht darin, die Zugangsrechte zu den Daten so einzurichten, dass im Notfall der Chef persönlich arbeiten kann. Damit ist sichergestellt, dass bei Streitigkeiten über die Daten immer festgestellt werden kann, wer als Letzter dran war.

Gruß Ralf


Hallo.

Nun wollte mein Freund als der Chef die einzelnen Passwörter
haben, mit denen die Leute ihre Arbeitsplatz-PCs hochfahren,
doch der Sys-Ad meinte, keiner außer ihm dürfte das wissen,
auch nicht mal der Chef.

Damit hat er zunächst einmal Recht. Das Problem besteht darin, dass der Chef pauschal alles haben will, ohne einen sachlichen Grund zu spezifizieren. Personenbezogene oder -beziehbare Daten unterliegen dem BDSG, und es gilt der Grundsatz der Daten sparsamkeit , was auch beinhaltet, dass jemand, der als Sysadmin auf das BDSG eingeschworen ist (hoffe ich wenigstens!), nicht ohne sachlichen Grund Daten weitergibt.

Etwas anders ist die Lage, wenn z.B. der Verdacht besteht, dass sich jemand den lieben langen Tag privat im Netz vergnügt u.dgl. Wenn es dann zur Bestätigung oder Abwendung des Verdachts erforderlich ist, das Passwort des Benutzers zu haben (bezweifele ich stark; was wäre das für eine komische Systemstruktur? aber seis drum!), ist die Herausgabe des Passwortes dieses einen speziellen Benutzers möglicherweise statthaft.

Stimmt das? Und was ist, wenn der Sys-Ad Urlaub hat? Oder
einfach so nicht da ist?

Oder unter eine Dampfwalze kommt und Zimmer 30 bis 38 liegt …? Klar, kann passieren, und der Chef ist gut beraten, wenn er sich dagegen absichert. Ich empfehle für diesen Fall folgendes : Admin- Passwort wird in einem verschlossenen Umschlag hinterlegt, der nur im Falle des Falles geöffnet werden darf. Diese Methode bewährt sich übrigens auch in anderen Fällen - wenn z.B. nur ein bestimmter User Rechnungen zur Zahlung anweisen darf etc. pipapo.

Die §§ suche ich Dir jetzt aber nicht einzeln herbei, empfehle Dir aber das Bundesdatenschutzgesetz http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bdsg_1990/ht… ab § 27 (nicht- öffentliche Stellen) und ganz besonders den §3a zwex Datensparsamkeit.

Gruß kw

Hallo Natalie,

ja, er muß mit den PWs rausrücken. Tut er es nicht oder ändert bestehende PWs, ohne den Chef darüber zu informieren, ist es sogar ein Grund zur fristlosen Kündigung. So hat z. B. das Hessische LAG entschieden (nachzulesen unter http://www.jurpc.de/rechtspr/20020275.pdf).

Grüßlis

Renee

So, nun erst mal schon viiiielen Dank!
Vor allem an den Link mit Stellenangabe übers Datenschutzgesetz!

*erfeut*

Viele Grüsse
Natalie Dolotko

Hallo!

Ich stell die Frage von Arbeitgeberseite aus.
Mein Freund hat ein kleines Computerunternehmen mit 5
Angestellten. Einer davon ist der Systemadmin, mit am
wenigsten Aufgaben neben der Systemadministration, Webmasterin
der Firmenhomepage und Sicherheit.

Nun wollte mein Freund als der Chef die einzelnen Passwörter
haben, mit denen die Leute ihre Arbeitsplatz-PCs hochfahren,
doch der Sys-Ad meinte, keiner außer ihm dürfte das wissen,
auch nicht mal der Chef.

Stimmt das? Und was ist, wenn der Sys-Ad Urlaub hat? Oder
einfach so nicht da ist?
Könnte mir auch jemand die entsprechenden $$ sagen, die
Recht/nicht-Recht regeln, bitte?

Viele Grüssle

Natalie Dolotko

ja, er muß mit den PWs rausrücken. Tut er es nicht oder ändert
bestehende PWs, ohne den Chef darüber zu informieren, ist es
sogar ein Grund zur fristlosen Kündigung. So hat z. B. das
Hessische LAG entschieden (nachzulesen unter
http://www.jurpc.de/rechtspr/20020275.pdf).

Er darf nicht, und er kann auch nicht, wie Drambeldier schon ganz richtig schrieb. Die Anwender wählen üblicherweise ihre Passwörter selbst, und aus sehr gutem Grunde gehen diese weder den Sysadmin noch den Chef etwas an. Das von dir zitierte Urteil steht dazu in keinerlei Widerspruch.

Es gibt genügend Anwender, die für ihr Firmenkonto das gleiche Kennwort verwenden, wie für privates Onlinebanking oder z. B. ihre Pin-Nummer der EC-Karte.

Der Sysadmin darf im Zuge eines Security Audits Passwortcracker über die Systemdatenbanken laufen lassen, er darf die dabei gewonnen Informationen aber an niemanden weitergeben.

Der Chef darf organisatorische und technische Vorkehrungen treffen, die sicherstellen, dass Geschäftsdokumente und -daten jederzeit nutzbar sind. Er darf vorschreiben, welche Kennwörter von den Angestellten verwendet werden. Er darf aber nicht die Herausgabe von Kennwörtern verlangen.

Gruss,
Schorsch

na, falsches Urteil herbeigehext?
Hallo, werte Tess.

http://www.jurpc.de/rechtspr/20020275.pdf

Da steht aber ganz was Andreas drin. Es ging hier um eine Kündigungsschutzklage, und der Gekündigte hatte ohne ausdrückliche Befugnis die Passwörter geändert, somit den Chef von der Benutzung ausgesperrt. Der Ursprungs- Sachverhalt in unserem Fall ist aber doch anders gelagert,

meint kw

*heeeeeul_flenn* Alle fallen über mich her…
… Ihr seid ja soooooooooooooo gemein! Böse w-w-w-ler! Jawoll, ganz doll böse! Ob ich mich jetzt flugs mit der Begründung ‚ich wurde ungerecht behandelt‘ bzw. ‚niemand versteht mich‘ abmelden sollte? *grübel*

So, jetzt ziehe ich mich in meine Schmollecke zurück und heule mein Schmusedeckchen voll.

R.

@ MODs:
Sorry für die OT-Plauderei; ich hör ja schon auf… :wink:

???
Hallo stuffi,

Ja, allerdings dürfte es dann schwierig werden, Mitarbeiter
für von ihnen verursachte Fehler am Computersystem zur
Verantwortung zu ziehen - schließlich ist dann die
Identifikation aufgrund der Passwörter nicht mehr möglich.

Ich glaube Du haust Account und PW durcheinander: Das Password ändert sich, der Account bleibt. Daher bleibt es mit der Nachvollziehbarkeit.

Sinnvoll wäre es, einen Chef-Account einzurichten, der
notfalls auf die betreffenden Rechner kann.

eher Admin-Account für Chef für den Fall eines Falles…

Tschuess Marco.

Ich glaube Du haust Account und PW durcheinander: Das Password
ändert sich, der Account bleibt. Daher bleibt es mit der
Nachvollziehbarkeit.

Kaum: Wenn mein Chef mein Passwort kennt - dh er meinen Account benutzen kann, kann ich mich bei jedem Blödsinn den ich mache ausreden, daß ichs nicht war, weil ja auch andere Personen zugang zu meinem Account haben.

LG
Stuffi