Hallo,
ich bin seit einiger Zeit Arbeitsunfähig geschrieben, weil ich ein Proplem mit der Wirbelsäule habe.
Nach einer bereits erfolgten Untersuchung durch den MDK wo ich noch krankgeschrieben wurde, wollen die mich jetzt einfach Gesundschreiben obwohl keine Nachuntersuchung oder eine mögliche einschränkung meiner Gesundheit überprüft wurde. Die haben lediglich meine Ärzte angerufen.
Meine Frage lautet also, gibt es eine möglichkeit mich vom MDK Arbeitsmedizinisch untersuchen zu lassen? Denn bei meinem letzten besuch dort hatte ich noch nicht die selben Diagnosen und ich will ja langfristige Folgeschäden vermeiden.
Gibt es ein Gesetz worauf ich mich Berufen kann?
Vielen dank für die HIlfe
Christian Löhr