Muss der Vater Miete zahlen?

Angenommen,seit 20 Jahren hat ein Vater ein Haus zu 3/4 und seine 2 Töchtern zu 1/8. Das Erbe war überschuldet. Der Vater hat ganz alleine die schulden bezahlt. Die Töchtern sind vor 12 Jahren ausgezogen. Jetzt soll die Erbengemeinschaft aufgelöst werden. Die Töchtern verlangen vom Vater für diese 12 Jahren Miete zahlen, früher war nie die rede davon, er hat jetzt erst erfahren, das die Töchtern von Ihm für diese Zeit Miete haben wollen. Er hatte nie was dagegen, das die Töchtern mit Ihrem Teil alles machen können; was Sie wollen. Das Haus ist Ihm zu groß, um noch die Teile von den Töchtern zu mieten und auch zu teuer. Meine frage:

  1. Muss der Vater Miete zahlen auch wenn er es nicht mieten wollte?
  2. In welcher Höhe, wenn es schon sein muss?
  3. Gibt`s da keine Verjährungsfrist?
  4. Wie geht man vor?

Hallo,

der Vater müsste wohl sowas wie eine Nutzungsentschädigung an die Töchter bezahlen. Wobei ich nicht weiß, ob das jetzt erst für die Vergangenheit geltend gemacht werden kann. Allerdings nur, wenn er ihren Anteil auch bewohnt hat. Sollten die Töchter es versäumt haben, dass sie ihren Anteil (wenn er irgendwie sachlich zu trennen ist) selber verwerten, kann er vermutlich einem Gerichtsverfahren recht locker ins Auge blicken.

Wobei der Vater auch gegen die Töchter sowas wie einen Ausgleichsanspruch hat. Er hat ja ihren Anteil auch abbezahlt (was man wohl auch als Mietersatzleistung rechnen kann). Am Besten ist es, wenn dem gesamten Erbe die gesamten Schulden (Zins und Tilgung) gegengerechnet werden. Danach erst die übrigbleibende Erbmasse quotenmäßig aufteilen.

Gruß
Ingrid