Angenommen,seit 20 Jahren hat ein Vater ein Haus zu 3/4 und seine 2 Töchtern zu 1/8. Das Erbe war überschuldet. Der Vater hat ganz alleine die schulden bezahlt. Die Töchtern sind vor 12 Jahren ausgezogen. Jetzt soll die Erbengemeinschaft aufgelöst werden. Die Töchtern verlangen vom Vater für diese 12 Jahren Miete zahlen, früher war nie die rede davon, er hat jetzt erst erfahren, das die Töchtern von Ihm für diese Zeit Miete haben wollen. Er hatte nie was dagegen, das die Töchtern mit Ihrem Teil alles machen können; was Sie wollen. Das Haus ist Ihm zu groß, um noch die Teile von den Töchtern zu mieten und auch zu teuer. Meine frage:
- Muss der Vater Miete zahlen auch wenn er es nicht mieten wollte?
- In welcher Höhe, wenn es schon sein muss?
- Gibt`s da keine Verjährungsfrist?
- Wie geht man vor?