Muss der Vater Unterhalt zahlen im Wechselmodell?

Hallo zusammen, mein Freund bezieht mit seiner ExFreundin( nicht
verheiratet) das Wechselmodell mit ihrem gemeinsamen achtjährigen Sohn.
Er ist also dementsprechend sieben Tage bei der Mutter und darauf sieben
Tage bei dem Vater.

Mein Freund hat einen Job, geht 40h die Woche Arbeiten. Sie ist Hartz4
Empfängerin, und dass schon seitdem das Kind auf der Welt ist. Der
Hauptwohnsitz des Kindes ist bei ihr gemeldet, womit sie das Kindergeld
erhält. Es ist offensichtlich, dass sie nicht arbeiten gehen möchte. Sie
ist jung und gesund. Lediglich ABM Maßsnahmen, die ihr aufgebrummt
werden, absovliert sie.

Nun ist es so, dass mein Freund dazu verpflichtet ist einen Teil
Kindesunterhalt zu zahlen( sagt das Jobcenter) und zwar die Differenz zwischen dem Gehalt
meines Freundes und des Hartz4 Geldes der Mutter. Mir stellt sich nun
die Frage, wieso muss mein Freund Unterhalt zahlen, für eine Frau die
nicht arbeiten gehen möchte, wobei die beiden noch nichmal verheiratet
waren. Müsste nicht ihre Familie dafür aufkommen? Denn die Kosten für
das Kind sind im „echten Wechselmodell“ ja gerecht verteilt .

Ich danke euch für eure Antworten

Von den Details der Geschichte einmal abgesehen: Der Unterhalt wird nicht für den früheren Partner gezahlt, sondern für das Kind, und zwar ganz unabhängig davon, ob die Eltern des Kindes früher verheiratet waren oder nicht. Es ist ein Rechtsanspruch des Kindes, nicht des jeweiligen Elternteils.

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Das kommt darauf an wie alt das Kind ist!
Wenn unter 3 Jahre dann muß er Unterhalt für Mutter und Kind zahlen. ramses90

Der Kindsvater hat einen Selbsbehalt von 1080.-€ gegenüber dem Kind und 1200.-€ gegenüber der Kindsmutter, sofern er für die überhaupt unterhaltspflichtig (Kind unter 3 Jahre) ist.
http://www.unterhalt.net/blog/unterhaltsrecht/selbstbehalt-beim-unterhalt.html
Was das Jobcenter da mit der Differenz erzählt ist also gequirlter Quark!
Das Kindergeld muss ihm auch hälftig angerechnet werden. ramses90

Kleine Korrektur: Was die Freundin des (eventuell noch nicht einmal über die Frage hier informierten) Kindsvaters über das erzählt, was das Jobcenter angeblich erzählt hat, ist gequirlter Quark.

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Laut UP ist das Kind 8.

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Ja, es gibt dazu wohl keine gesetzliche konkrete Regelung, aber Gerichtsurteile.
Bei Googeln nach Kindesunterhalt Wechselmodell kommt z.B.:
http://www.anwalt.de/rechtstipps/kindesunterhalt-beim-wechselmodell-wer-zahlt-wenn-beide-eltern-das-kind-betreuen_005204.html

Wenn einer der beiden Elternteile wesentlich mehr verdient als der andere, muss er trotz Wechselmodell einen Geldbetrag an Kindesunterhalt leisten. In dem oben angegebenen Link gibt es auch ein Berechnungsbeispiel dazu.

Beatrix

Danke für deine konstruktive Antwort :relaxed:

Danke