Hallo zusammen, mein Freund bezieht mit seiner ExFreundin( nicht
verheiratet) das Wechselmodell mit ihrem gemeinsamen achtjährigen Sohn.
Er ist also dementsprechend sieben Tage bei der Mutter und darauf sieben
Tage bei dem Vater.
Mein Freund hat einen Job, geht 40h die Woche Arbeiten. Sie ist Hartz4
Empfängerin, und dass schon seitdem das Kind auf der Welt ist. Der
Hauptwohnsitz des Kindes ist bei ihr gemeldet, womit sie das Kindergeld
erhält. Es ist offensichtlich, dass sie nicht arbeiten gehen möchte. Sie
ist jung und gesund. Lediglich ABM Maßsnahmen, die ihr aufgebrummt
werden, absovliert sie.
Nun ist es so, dass mein Freund dazu verpflichtet ist einen Teil
Kindesunterhalt zu zahlen( sagt das Jobcenter) und zwar die Differenz zwischen dem Gehalt
meines Freundes und des Hartz4 Geldes der Mutter. Mir stellt sich nun
die Frage, wieso muss mein Freund Unterhalt zahlen, für eine Frau die
nicht arbeiten gehen möchte, wobei die beiden noch nichmal verheiratet
waren. Müsste nicht ihre Familie dafür aufkommen? Denn die Kosten für
das Kind sind im „echten Wechselmodell“ ja gerecht verteilt .
Ich danke euch für eure Antworten