Ein Verein beschäftigt als Saisonkraft einen Platzwart, der als kurzfristiger Minijob geführt ist, da der Platzwart nur ca. 48 Tage im Jahr arbeitet. Der Platzwart ist Vollrentner und daher als kurzfristiger Minijob von der Renten- und Krankenversicherung befreit. Bisher erfolgte die Bezahlung bis €320, soll nun aber auf €400 erhöht werden.
Nun folgende Frage: Muß der Verein Lohnsteuer ans Finanzamt abführen? und wenn ja ist es dann die Pauschalabgabe von 25%?
Der Verein ist gemeinnützig und hat auch eine solche Befreiung und Bescheinigung.
Da ich mich mit diesen Neuregelungen (€ 400,00-Job) nicht so auskenne, sondern nur weiss, dass:
man als Arbeitgeber bis € 400,00 Lohn die 25% anwenden kann,
die 25% sich aus drei (?) Positionen zusammensetzt (2% Lohnsteuer und 2 Sozialversicherungsbestandteile; weiss nicht genau welche, und ob bei Rentnern auf die Erhebung verzichtet wird)
möchte ich zu folgendem Themenkreis Stellung nehmen.
Auch ein als gemeinnützig anerkannter Verein hat für die Arbeitnehmer die Lohnsteuer einzubehalten und abzuführen. Er ist wegen der Gemeinnützigkeit nur von der Zahlung der EIGENEN Ertragssteuern befreit.
Zum anderen wäre sicherlich zu überlegen, ob der Platzwart nicht auf Lohnsteuerkarte arbeitet. Bei dem angegebenen Verdienst fiele da sicherlich überhaupt keine Steuer an. Wie es sich dann allerdings mit der Sozialversicherung verhält weiss ich nicht.
Hoffe, die von mir gemachten Anregungen stiften nicht noch mehr Verwirrung.
wenn die Vorraussetzungen einer kurzfristigen Beschäftigung (max 2 Monate oder 50 Arbeitstage pro Jahr) vorliegen dann ist das Arbeitsverhältnis grundsätzlich sozialversicherungsfrei, es fällt also nur Lohnsteuer an. Wie also angegeben sollte möglichst eine Lohnsteuerkarte angefordert werden, bei 400 Euro gibts dann auch keine Abzüge bei der Steuerklasse 1-4, auf die Abgabe von Lohnsteueranmeldungen kann dann verzichtet werden. Eine Pauschalierung mit 2% ist hier nicht möglich, da es kein Minijob (geringfügig Beschäftiger) ist, die Pauschalierung läge hier bei 25%, ist aber nicht zu empfehlen wegen der vorgenannten Gründe.