rschau
Hallo,
Der Verkäufer hat ein Smartphone welches gebraucht ist für 35 Euro privat verkauft über eine Gruppe in einem Social Network wo er darauf hingewiesen habe das der Akku defekt ist und man sich nen neuen besorgen muss. Nun ist der Käufer der Meinung das der Powerknopf defekt wäre obwohl er das doch gar nicht prüfen kann weil der Akku ja defekt ist und meinte das das Handy selbst defekt wäre und nicht der Akku was der Verkäufer aber verneinen kann weil der Strom vom Ladegerät im Handy laut Multimeter ankommt und laut messen am Akku der Akku eben klinisch tot ist (Akku wurde bei nem Elektrohandel überprüft) Nun fordert der Käufer sein Geld zurück. Muss der Verkäufer ihm das jetzt zurückerstatten obwohl er angegeben hat das keine Rücknahme kein Umtausch und keine Gewährleistung möglich ist?
Lg
Ich würde mal meinen (meinen, nicht wissen!), dass es bei Käufen von Privat keine Garantie, keine Gewährleistung und schon gar kein Rückgaberecht gibt, so lang der Verkäufer keinen Mangel arglistig verschwiegen hat. Wenn man so etwas möchte, muss man bei gewerblichen Händlern kaufen und eben etwas mehr zahlen.
Gibt´s denn irgendwas schriftliches?
Ich würde mal meinen (meinen, nicht wissen!),
Und das ist Dein Ansatz für eine Antwort in einem Forum, das sich früher zudem noch Expertenforum nannte?
dass es bei
Käufen von Privat keine Garantie, keine Gewährleistung und
schon gar kein Rückgaberecht gibt, so lang der Verkäufer
keinen Mangel arglistig verschwiegen hat.
Tja, das mußte dann ja auch in die Hose gehen.
Wenn man so etwas
möchte, muss man bei gewerblichen Händlern kaufen und eben
etwas mehr zahlen.
Gibt´s denn irgendwas schriftliches?
Warum sollte das eine Rolle spielen?
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Hallo,
Der Verkäufer hat ein Smartphone welches gebraucht ist für 35
Euro privat verkauft über eine Gruppe in einem Social Network
wo er darauf hingewiesen habe das der Akku defekt ist und man
sich nen neuen besorgen muss. Nun ist der Käufer der Meinung
das der Powerknopf defekt wäre obwohl er das doch gar nicht
prüfen kann weil der Akku ja defekt ist und meinte das das
Handy selbst defekt wäre und nicht der Akku was der Verkäufer
aber verneinen kann weil der Strom vom Ladegerät im Handy laut
Multimeter ankommt und laut messen am Akku der Akku eben
klinisch tot ist (Akku wurde bei nem Elektrohandel überprüft)
Nun fordert der Käufer sein Geld zurück. Muss der Verkäufer
ihm das jetzt zurückerstatten obwohl er angegeben hat das
keine Rücknahme kein Umtausch und keine Gewährleistung möglich
ist?
ist das nun so zu verstehen, daß der Verkäufer a) auf den defekten Akku hingewiesen hat und b) erklärt hat, daß er die gesetzliche Sachmangelhaftung ausschließt?
In diesem Fall hat der Käufer Pech gehabt, sofern der Verkäufer von dem (möglichen) zusätzlichen Defekt keine Kenntnis hatte und - in dem Fall vermutlich nicht relevant - der Ausschluß nicht als AGB fungiert und es sich beim Verkäufer nicht um einen Unternehmer handelt.
Gruß
C.
Ich würde mal meinen (meinen, nicht wissen!),
Und das ist Dein Ansatz für eine Antwort in einem Forum, das
sich früher zudem noch Expertenforum nannte?
Hast vDu schon mal die Regeln speziell für dieses Brett gelesen?
dass es bei
Käufen von Privat keine Garantie, keine Gewährleistung und
schon gar kein Rückgaberecht gibt, so lang der Verkäufer
keinen Mangel arglistig verschwiegen hat.
Tja, das mußte dann ja auch in die Hose gehen.
Was geht mich Deine Hose an?
Wenn man so etwas
möchte, muss man bei gewerblichen Händlern kaufen und eben
etwas mehr zahlen.
Gibt´s denn irgendwas schriftliches?
Warum sollte das eine Rolle spielen?
Was sollte wobei eine Rolle spielen? U
Und worin bestand jetzt eigentlich genau Deine Hilfe?
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Ich würde mal meinen (meinen, nicht wissen!),
Und das ist Dein Ansatz für eine Antwort in einem Forum, das
sich früher zudem noch Expertenforum nannte?
Hast vDu schon mal die Regeln speziell für dieses Brett
gelesen?
Worauf beziehst Du Dich? Gibt es eine neue Regel, die besagt, daß hier vorzugsweise Leute schreiben sollen, die wissen, daß sie nicht wissen, sondern nur eine Meinung haben?
dass es bei
Käufen von Privat keine Garantie, keine Gewährleistung und
schon gar kein Rückgaberecht gibt, so lang der Verkäufer
keinen Mangel arglistig verschwiegen hat.
Tja, das mußte dann ja auch in die Hose gehen.
Was geht mich Deine Hose an?
Ich werde den Satz gerne für Dich übersetzen: dieser Deine Absatz ist falsch.
Wenn man so etwas
möchte, muss man bei gewerblichen Händlern kaufen und eben
etwas mehr zahlen.
Gibt´s denn irgendwas schriftliches?
Warum sollte das eine Rolle spielen?
Was sollte wobei eine Rolle spielen?
Auch das will ich gerne anders formulieren: es ist unerheblich, ob es irgendetwas schriftliches gibt.
Und worin bestand jetzt eigentlich genau Deine Hilfe?
Ach, ich weiß auch nicht. Vielleicht in der anderen Antwort, die ich direkt an den Fragesteller schrieb.
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Ach, ich weiß auch nicht.
Verpackt in selten erlebter Überheblichkeit.
Herzlichen Dank für diesen äußerst produktiven Dialog.
Ach, ich weiß auch nicht.
Verpackt in selten erlebter Überheblichkeit.
Herzlichen Dank für diesen äußerst produktiven Dialog.
Immerhin gab es für den Fragesteller eine richtige Antwort. Die falsche war ja überflüssig, wie wir ja mittlerweile geklärt haben. Bleibt die Frage, warum Du nach „Ich würde mal meinen (meinen, nicht wissen!)“ in dieser Sekunde der Selbsterkenntnis nicht auf den Schalter „Abbruch“ geklickt hast.
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