Muss der Verkäufer die Mängel ausbessern?

Hallo

Ich habe am Montag ein BMW 316i Compact von einer Privatperson gekauft.An dem Abholtag ist der Reifen kaputt gegangen.Die Räder arbeiten mit einem NOT-LOOK-System. Laut Werkstatt muss bei solch einem System die Luftentweichung im Bordcomputer angezeigt werden oder reingebaut werden was nicht der Fall ist. Deswegen dürfe er keine solche Reifen auf die Felgen montieren, da man das nicht mitbekommt, wenn dem Reifen Luft bzw. welche entweicht.Zu gefährlich.
Weiter stellt sich heraus das der Wagen Felgen von einem 1er BMW fährt die nicht für den Typus laut allg Betriebserlaubnis zugelassen sind. Gegebenfalls durch den TÜV erlaubt und dementsprechend im Fahrzeugschein eingetragen werden.Was aber nicht der Fall ist.
Der ehemalige Besitzer weigert sich die Mängel auszugleichen.Da ich das Fahrzeug nicht ummelden kann wegen der falschen Felgen,will er mich anzeigen.
Kennt sich jemand damit aus was auf mich zukommt was ich tun kann?

Hallo,kann ich leider nicht beantworten.
Grüsse kahlken