Muss der Verkäufer Garantie übernehmen?

Hallo Leute. Eine Interessante Rechtsfrage.

Jemand erwirbt auf einer Autoauktion ein Auto um es weiterzuverkaufen (als Nebenverdienst sozusagen). Das macht er auch - innerhalb von 2 Monaten nach dem Kauf.

Nach ca. drei Monaten stellt der neue Besitzer, dass der Wagen defekt ist (Ziemlich viele und ziemlich teure Sachen gehen auf einmal kaputt).

Haftet der Verkäufer für das verkaufte Fahreug?

Lohnt es sich für den Käufer, zum Rechtsanwalt zu gehen und den Verkäufer auf die Erstattung der Reparaturrechnungen zu verklagen?

Vielen Dank für die Antwort.

Hi snooker,

Garantie ist eine freiwillige Leistung des Verkäufers bzw. Herstellers.

In dem von Dir beschriebenen Fall greift wenn dann die Gewährleistung.

Hier spielen aber einige Faktoren eine Rolle.
War der Verkauf gewerblich oder privat.
Um was für einen Mangel handelt es sich konkret (sichtbar oder versteckt).
Was wurde genau im jeweiligen Kaufvertrag geregelt.

Grüße
Markus

HI.

Hier spielen aber einige Faktoren eine Rolle.
War der Verkauf gewerblich oder privat.

Privat.

Defekt sind Bremskraftverstärker und evtl. Automatikgetriebe.

Im Vertrag gibt es keine besonderen Klauseln - Vordruck von Autoscout-Seite.

Gruß. Snooker

Hallo,

Im Vertrag gibt es keine besonderen Klauseln - Vordruck von
Autoscout-Seite.

kenne ich nicht. Steht da was bezgl. ‚ohne Gewährleistung‘ drin?
Gruß
loderunner (ianal)