Jemand erwirbt auf einer Autoauktion ein Auto um es weiterzuverkaufen (als Nebenverdienst sozusagen). Das macht er auch - innerhalb von 2 Monaten nach dem Kauf.
Nach ca. drei Monaten stellt der neue Besitzer, dass der Wagen defekt ist (Ziemlich viele und ziemlich teure Sachen gehen auf einmal kaputt).
Haftet der Verkäufer für das verkaufte Fahreug?
Lohnt es sich für den Käufer, zum Rechtsanwalt zu gehen und den Verkäufer auf die Erstattung der Reparaturrechnungen zu verklagen?
Garantie ist eine freiwillige Leistung des Verkäufers bzw. Herstellers.
In dem von Dir beschriebenen Fall greift wenn dann die Gewährleistung.
Hier spielen aber einige Faktoren eine Rolle.
War der Verkauf gewerblich oder privat.
Um was für einen Mangel handelt es sich konkret (sichtbar oder versteckt).
Was wurde genau im jeweiligen Kaufvertrag geregelt.