Hallo,
angenommen, jemand verkauft im Oktober 2013 eine Wohnung. Der Verkauf wird natürlich über einen Notar vorgenommen und geht schnell und reibungslos über die Bühne. Als im Frühjahr 2014 ein Bescheid über die Grundsteuer für das Jahr 2014 eingeht, hat unser „jemand“ diesen einfach ignoriert, weil er denkt, dabei kann es sich ja eigentlich nur um einen Irrtum handeln. Doch er muss sich daraufhin belehren lassen, dass die Grundsteuer für das ganze Jahr immer von demjenigen zu zahlen ist, dem die Wohnung am 1. Januar eines Jahres gehört. In diesem Fall wurde der Besitz aber erst am 2. Januar 2014 offiziell übertragen, weil der Notar festgestellt hat, dass die Hausverwalterin, die laut Teilungserkärung zustimmen muss, keinen gültigen Hausverwaltervertrag hatte und, bis dieser besorgt war, erst am 2. Januar 2014 notariell zustimmen konnte. Also hat „jemand“ zähneknirschend die Grundsteuer für das Jahr 2014 gezahlt, obwohl er die Wohnung im Jahr 2013 verkauft hatte. Natürlich musste er auch die Mahngebühren, die Gerichtsvollzieherkosten usw. bezahlen. Jetzt erhält der gleiche „jemand“ einen Bescheid über die Nebenforderungen für die Grundsteuer 2015. Die Stadt erklärt darin, dass sie leider erst im April 2015 vom Verkauf der Wohnung erfahren hat und zu diesem Zeitpunkt bereits einen Gerichtsvollzieher mit der Eintreibung der Grundsteuer 2015 beauftragt hatte. Nach Kenntnisnahme des Verkaufs hat sie die Forderung über die Grundsteuer für das Jahr 2015 großzügig wieder aufgehoben, sieht sich aber leider gezwungen, die Nebenkosten, also die Mahngebühren, Gerichtsvollzieherkosten usw. dafür vom Verursacher einzufordern. Dass der Gerichtsvollzieher überhaupt nicht erschienen ist, spiele angeblich keine Rolle, die Kosten wären bereits durch die Auftragserteilung entstanden und wären auch zu zahlen, wenn der Auftrag später wieder zurückgenommen würde.
Jetzt fragt sich unser „jemand“ natürlich, ob er diese Nebenforderungen, also die Mahngebühren (obwohl nie eine Mahnung eingegangen ist), die Gerichtsvollzieherkosten (obwohl nie ein Gerichtsvollzieher erschienen ist) und die Kosten für den Bescheid auch noch zahlen soll. Wohlgemerkt: Es geht um die Grundsteuer für das Jahr 2015 für eine Wohnung. die im Oktober 2013 verkauft wurde. Der Bescheid enthält eine Rechsbehelfsbelehrung, die besagt, dass innerhalb eines Monats Widerspruch eingelegt oder Klage beim Verwaltungsgericht eingereicht werden kann.
Ist man denn als Verkäufer einer Wohnung verpflichtet, den Verkauf an die Stadt zu melden? Wie kommt die Stadt darauf, den Verkäufer als Verursacher für die verspätete Meldung zu benennen? Was kostet eine Klage vor dem Verwaltungsgericht bzw. wie hoch ist ungefähr das finanzielle Risiko mit oder ohne Anwalt? Sollte man überhaupt etwas dagegen unternehmen oder lieber gleich alles anerkennen und zahlen? Wie könnte man einen Widerspruch bzw. eine Klage begründen?
Danke