Hallo!
A kauft vom Hersteller ein neu gebautes Arbeitsgerät für seinen Gewerbebetrieb, nutzt es zwei Jahre gewerblich, und verkauft es gebraucht weiter an B. Nach ein paar Wochen meldet sich B, er könne das Gerät nicht gewerblich nutzen, weil es baulich irgendeiner Verordnung nicht entspricht, A solle es auf eigene Kosten nachbessern. A sagt, er habe das Gerät so vom Hersteller gekauft und sei davon ausgegangen, dass es in Ordnung sei. B schaltet seinen Rechtsanwalt ein, der fordert A auf, nachzubessern oder den Kauf rückgängig zu machen, sonst gehe man vor Gericht. Das Gerät hätte vom Hersteller so gar nicht in Verkehr gebracht werden dürfen. A ruft den Hersteller an, der behauptet, er habe die Vorschrift nicht gekannt. Er habe viele dieser Geräte verkauft, und seine Kunden nutzten diese immer gewerblich und hätten noch nie Probleme mit dieser Vorschrift gehabt. Trotz behördlicher Kontrollen wurde das nie bemängelt. Er weist jede Verantwortung von sich. A glaubt, ihn träfe keine Schuld, auch nicht fahrlässig. Er konnte nicht ahnen, dass der Hersteller ihm ein nicht vorschriftsmäßiges Produkt angedreht hat. Was kann A tun? Muss er damit rechnen, dass B vor Gericht geht? Wenn ja, wird B damit durchkommen?
Grüße
Andreas