Muss der Vermieten einen Zuschuss zu einer neuen Heizanlage übernehmen, wenn die alte unverhältnismäßig hohe Kosten verursacht

In unserem Miethaus ist eine sehr alte Heizungsanlage integriert die hohe Kosten verursacht. Jetzt wollten wir Heizungsanlage grundsätzlich erneuern. Der Vermieter weigert sich aber die Kosten zu übernehmen. können wir zumindest einen Zuschuss fordern?
Alles Liebe

Erik

nein. solange das ding den vorschriften entspricht, ist es allein sache des vermieters, das ding in genau diesem zustand zu behalten oder eben auch nicht. die mieter haben diesbezüglich genau gar keine rechte. weder das recht auf änderung durch den vermieter noch das recht auf eine zustimmung des vermieters zur änderung noch das recht auf einen zuschuss dafür.

das einzige recht, was die mieter haben: ausziehen.

Hi Erik,

dass neuere Anlagen wesentlich günstiger arbeiten, ist ein Ammenmärchen. Alte Steuerungen haben oft keine Nachtabsenkung, das ist auch schon der schwerste Mangel.

„Hohe“ Kosten sind eine sehr subjektive Sache. Das weiß man auch bei Gericht, deshalb wäre jede Klage sinnlos.

Gruß Ralf

Hallo!

grundsätzlich nein.
Aber definiere mal „sehr alte Heizungsanlage“ nach Baujahr ?

Es gibt nämlich Pflichten des Vermieters sie nach bestimmtem Alter zu ersetzen.

Schau hier:

Modernisierungspflicht des Vermieters nach EnEV 2014

Veraltete Öl- und Gaskessel, die bis 1985 eingebaut und somit im Jahr 2015 älter als 30 Jahre sind, müssen bis 2015 außer Betrieb genommen werden. Der Vermieter muss diese gegen neue sparsamere Heizkessel austauschen.

Heizungsanlagen die nach dem 1. Januar 1985 eingebaut wurden, müssen nach 30 Jahren ersetzt werden. Bisher galt die Pflicht zum Umrüsten nur für vor 1978 eingebaute Heizkessel. Grundlage ist die EnEV 2014.

Ausgenommen bleiben Niedertemperatur- und Brennwertkessel. Ebenfalls befreit bleiben Hauseigentümer in Ein- und Zweifamilienhäusern, die bis zum Stichtag 1. Februar 2002 in ihrem Haus wohnten. Sollten die Immobilie verkauft werden, muss der neue Eigentümer dann innerhalb von zwei Jahren eine neue Heizung einbauen.

MfG
duck313

Danke! Ich befürchte dann ist unsere Heizung ein paar Jährchen zu neu (wer dachte dass ich das nochmal sage :D) Aber kann man nicht vlt. über den Umweltfaktor gehen…ich meine ältere Modelle sind doch deutlich belastender oder?

genau. und deshalb muss die anlage jährlich durch eine neuere ersetzt werden.

dass das offensichtlich unsinn ist, fällt dir doch auch auf?
schon mal darüber nachgedacht, dass ‚alt‘ nicht das gleiche wie ‚schlecht‘ ist? und dass man deshalb genau hinschauen muss, ob eine neue anlage irgendwas spart? und dass man dabei selbstverständlich auch den preis einer neuen anlage berücksichtigen muss, ob diese errechnete (nicht von einem laien vermutete) brennstoffersparnis sich auch tatsächlich in den heizGESAMTKOSTEN rechnet.

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Danke, dass du mir erklärst, wie ich zu rechnen habe. Glaub mir das weiß ich. Es geht hier aber um die Unterstützung seitens des Vermieters

na, das hörte sich nach deinen postings hier aber sowas von ganz anders an…

Genau anders herum stellt sich die Kostenlage dar, wenn die Heizun modernisiert wird.

Angenommen, es entstünden Kosten von 20.000€ für die Modernisierung und die alte Anlage wäre nicht reparaturbedürftig gewesen.
Dann rechnet der Vermieter:

11% von 20.000€ = 2.200€
Angenommen, es gäbe 5 gleich große Wohnungen, dann dürfte die Jahresmiete nun um 440€ pro Wohnung dauerhaft angehoben werden.

Vergleiche die dauerhafte Erhöhung der Miete mit den bisherigen Heizkosten und der vermuteten Einsparung.
Realistisch sind keine EInsparungen von 50% zu erwarten!
Rechne eher - je nach Art, Alter und Einstellung der Anlage - mit 10% bis 25%.