Hallo!
grundsätzlich nein.
Aber definiere mal „sehr alte Heizungsanlage“ nach Baujahr ?
Es gibt nämlich Pflichten des Vermieters sie nach bestimmtem Alter zu ersetzen.
Schau hier:
Modernisierungspflicht des Vermieters nach EnEV 2014
Veraltete Öl- und Gaskessel, die bis 1985 eingebaut und somit im Jahr 2015 älter als 30 Jahre sind, müssen bis 2015 außer Betrieb genommen werden. Der Vermieter muss diese gegen neue sparsamere Heizkessel austauschen.
Heizungsanlagen die nach dem 1. Januar 1985 eingebaut wurden, müssen nach 30 Jahren ersetzt werden. Bisher galt die Pflicht zum Umrüsten nur für vor 1978 eingebaute Heizkessel. Grundlage ist die EnEV 2014.
Ausgenommen bleiben Niedertemperatur- und Brennwertkessel. Ebenfalls befreit bleiben Hauseigentümer in Ein- und Zweifamilienhäusern, die bis zum Stichtag 1. Februar 2002 in ihrem Haus wohnten. Sollten die Immobilie verkauft werden, muss der neue Eigentümer dann innerhalb von zwei Jahren eine neue Heizung einbauen.
MfG
duck313