Muss der Vermieter bei Vertragsbeginn garantieren,

Heizung funktionsfähig ist? Wir haben ein Haus gemietet, bei dem die Zeitschaltuhr der Nachtspeicherheizung defekt ist. Zählerstände wurden kommuniziert. Mängel wurde angesprochen.

Hat jemand eventuell einen ähnlichen Fall schon einmal gehört?

Müssen Dinge bei Neuvermieter nicht garantiert funktionstüchtig sein?

Danke für jeder Antwort die kommt …

hallo,
wenn bei anmietung irgendetwas defekt ist, muss das vom vermieter sofort repariert werden.es sei denn es wurde im mietvertrag anders festgehalten.
lg.

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natürlich muss sie funktionieren , sonst " erheblicher Mangel" !